Knast für Schwesta Ewa: Rapperin bleibt härteres Urteil erspart
Schwesta Ewa
Im besten Fall würde sie den Saal als freie Frau verlassen, im schlimmsten würde der Bundesgerichtshof das vom Frankfurter Landgericht verhängte Strafmaß sogar noch verschärfen. Strafmaß bestätigt Am späten Nachmittag das Urteil: Schwester Ewa muss ins Gefängnis zurück. Doch die befürchtete Verlängerung der Haftstrafe wegen Zuhälterei und Menschenhandel, wie sie von der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage gefordert worden war, blieb der Rapperin dann zum Glück erspart: Die Gesamtstrafe von zweieinhalb Jahren Haft wurde bestätigt. Aufatmen bei Schwesta Ewa, die mit ihrer im Januar geborenen Tochter Aaliyah Jeyla im Gerichtssaal erschienen war. Schwesta Ewa ist zufrieden Schon auf dem Weg zum Gericht hatte in ihrer Instagram Story angedeutet, wie viel für den Star auf dem Spiel stand: "Ich baue nie wieder Scheiße. Man kann mein derzeitiges Leben mit meinem alten nicht vereinbaren. Ich will nicht mit meinem Kind in den Knast." Das wird jetzt zwar passieren, doch immerhin bleiben Mutter und Tochter wohl zusammen. Erleichterung bei Schwesta Ewa: "Reststrafe von 22 Monaten, zwei Drittel, vielleicht Halbstrafe, schnell in offenen Vollzug, alles super, ich bin vollkommen zufrieden."