Online-Programme für die Steuer 2015
Mit der Steuererklärung holen sich die Bürger im Schnitt 900 Euro vom Finanzamt zurück. Wir stellen Ihnen zwölf Programme vor, mit denen Sie Ihre Steuererklärung online erstellen.
Bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung für das vergangene Jahr beim Finanzamt vorliegen. Mit etwas Glück bekommen Sie sogar ein wenig von den bereits gezahlten Steuern zurück. Dank moderner Steuerprogramme lassen sich selbst komplexe Sachverhalte im Steuerrecht in wenigen Schritten ganz einfach nachvollziehen, praktische Eingabemasken helfen beim Einpflegen der Daten erheblich.
Anhand eines Musterfalls haben wir uns eine Reihe von Steuerprogrammen auf dem Markt angesehen. Unsere Testkriterien umfassen neben der Bedienbarkeit auch die Rechengenauigkeit sowie das Vorhandensein von Hilfefunktionen und die Berücksichtigung des neuen Reisekostenrechts.
Die Akademische Arbeitsgemeinschaft, Buhl Data Service und Haufe-Lexware sind die drei wichtigsten Anbieter auf dem Markt für Steuersoftware. Sowohl Premiumprogramme als auch kostengünstige Einsteigertools werden von diesen Herstellern angeboten. Die Qualität der Programme kann man auch an der Anzahl der unterstützen Steuerfallsituationen ablesen.
Die Online-Steuerprogramme haben dabei den Vorteil, dass sie sich ohne vorherige Installation sofort nutzen lassen. Der Verzicht auf eine umfangreiche Installation ist auch deshalb sinnvoll, weil es sich hierbei um eine Software handelt, die Sie ohnehin nur einmal im Jahr verwenden.
Auf einige Extras wie erklärende Videos müssen die Nutzer der Online-Programme zwar noch verzichten, die Angebote im Internet werden jedoch immer ausgefeilter. Die Zukunft gehört damit sicherlich diesen Online-Tools, mit denen sich die Steuererklärung direkt in der Cloud erstellen lässt.
Der Musterfall
Um die Steuerprogramme testen zu können, haben wir einen Musterfall definiert: Es handelt sich um einen alleinstehenden Steuerpflichtigen. Wichtig war uns vor allem, wie schnell das Programm den Anwender zum richtigen Ergebnis führt.
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit | |
Bruttogehalt | € 85.000,00 |
Einkommensteuer | € 23.570,00 |
Solidaritätszuschlag | € 1.296,35 |
Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung | € 6.747,30 |
Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung | € 6.747,30 |
Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung | € 4.045,92 |
Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung | € 7.533,00 |
Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung | € 1.117,80 |
Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung | € 1.071,00 |
Werbungskosten | |
Arbeitsmittel | € 135,00 |
Arbeitsweg | 30 km an 220 Tagen |
Verpflegungsmehraufwand | € 360,00 |
Kontoführungspauschale | € 16,00 |
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit | |
gemäß Einnahmen-/Überschussrechnung | € 700,00 |
Einkünfte aus Kapitalvermögen | |
Kapitalerträge | € 2.500,00 |
In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag | € 0,00 |
Kapitalertragsteuer | € 625,00 |
Solidaritätszuschlag | € 34,37 |
Lohnsteuer kompakt: Kleiner Fehler bei der Kirchensteuer
Das Online-Programm Lohnsteuer kompakt ist in insgesamt drei Varianten erhältlich. Bei den besser ausgestatteten Varianten können beliebig viele Steuererklärungen abgegeben werden und es ist ein Steuerbescheid-Prüfer integriert. Die Anlage EÜR und die Erklärung von Einkünften aus land- und fortwirtschaftlichen Betrieben werden aber nicht berücksichtigt.
Das Programm überzeugt mit einer guten Bedienerführung, viele Eingabefelder sind mit nützlichen Hilfetexten versehen. Leider ist bei unserem Musterfall die Kirchensteuer nach §32d Abs. 1 EStG nicht korrekt berücksichtigt worden, sodass das Idealergebnis von 616,12 Euro mit einer errechneten Rückerstattung von 589,75 Euro deutlich verfehlt wurde.
Smartsteuer: Viele nützliche Tipps im Blog
Smartsteuer ist ein Webdienst in zwei Varianten, wobei die teurere Version gerade für gewerbliche Nutzer einige Vorteile bietet - wie etwa die Anlage EÜR. Die Bedienerführung darf bei diesem Programm als hervorragend bezeichnet werden, gerade die Interviewtechnik nimmt dem Nutzer die Angst vor komplexen steuerlichen Sachverhalten.
Wer möchte, kann sogar seinen Weg zur Arbeit per Google Maps berechnen, was im Zusammenhang mit dem neuen Reisekostenrecht nützlich ist. Störend ist alleine, dass die Anwendung manchmal etwas träge reagiert. Hier ist noch ein wenig Optimierung vonnöten. Dafür erfüllt die Software hohe Sicherheitsstandards und ist sogar vom TÜV-Rheinland ausgezeichnet worden. Der Rückerstattungsbetrag des Musterfalls in Höhe von 616,12 Euro ist zudem korrekt berechnet worden.
Steuerfuchs: Altmodische Benutzeroberfläche
Der Steuerfuchs ist das älteste Produkt im Bereich der Online-Steuerprogramme auf dem Markt. Erträge aus Beteiligungen und aus Land- und Fortwirtschaft kann der Steuerfuchs zwar nicht berechnen, dafür hilft er aber praktisch in allen anderen Steuersituationen weiter. Dank der Kooperation mit dem Steuerportal Steuerrat24 wird die Software laufend an die aktuelle Gesetzgebung im Steuerrecht angepasst. Das wirkt sich zum Beispiel auf die korrekte Umsetzung des Reisekostenrechts aus. Gleich bei der Erfassung der Vorsorgeaufwendungen ermittelt das Programm auch, ob sich eventuell Erstattungen von Beiträgen an die Krankenkasse ergeben.
Steuer Go: Kompetente Hilfe über den Chat und E-Mail
Eine der Besonderheiten von Steuer Go besteht in der Mehrsprachenfähigkeit. Wer Deutsch nicht als Muttersprache spricht, kann auch auf Englisch oder Polnisch wechseln. Die Benutzerführung präsentiert sich strukturiert und wurde eigens für die Nutzer von Tablets optimiert. Wer möchte, erhält einen persönlichen Support entweder per E-Mail oder auch per Chat von 9 bis 17 Uhr wochentags.
Daten aus den Steuererklärungen der Vorjahre können einfach übernommen werden, die neue Steuererklärung wird dann in Papierform oder auch per Elster auf dem elektronischen Wege übergeben. Bei der Berechnung des Musterfalls hat sich nur eine Rückzahlung von 589,75 Euro ergeben. Der Grund hierfür ist, dass eine Kirchensteuerpflicht unterstellt wurde, was in unserem Fall aber nicht berechtigt war.
Taxango: Ausrichtung auf Berufsanfänger
Taxango setzt sich deutlich von den Profi-Programmen von Buhl Data ab und überzeugt mit seiner einfachen Bedienbarkeit. Gerade Berufsanfänger und Arbeiter sowie Angestellte werden diese Software zu schätzen wissen. Die Benutzerführung nimmt den Anwender sofort an die Hand. Mittels eines gut strukturierten Fragenkatalogs erfolgt die Erfassung der Steuerdaten, nur eine Hilfefunktion sucht der Anwender vergeblich.
Wer möchte, kann auch seine Bescheid-Daten überprüfen lassen, eine vorausgefüllte Steuererklärung wird jedoch nicht unterstützt. Leider muss man feststellen, dass der Erstattungsbetrag in unserem Musterfall nur unzureichend genau ermittelt wurde: Mit 411,45 Euro fällt die Abweichung doch recht hoch aus. Die Erklärung hierfür ist in den Einkünften aus Kapitalvermögen zu finden, die nicht berücksichtigt wurden.
Wiso Internet Sparbuch: Leistungsumfang eines vollwertigen Softwarepakets
Per Java-Applet baut Wiso Internet Sparbuch eine Verbindung zu einem Citrix-Server auf, was für die hier getesteten Programme ungewöhnlich ist. Dieses bringt leider eine etwas träge Benutzeroberfläche mit sich, dafür lässt sich das Programm sowohl unter Windows und Linux als auch mit dem nicht offiziell unterstützen Mac OS nutzen. Die Nutzung auf mobilen Geräten ist allerdings nicht vorgesehen.
Der Online-Dienst weist keine inhaltlichen Einschränkungen gegenüber den Offline-Produkten von Wiso auf. Damit bietet Wiso Internet Sparbuch einen guten Funktionsumfang. Auch die vorausgefüllte Steuererklärung wird unterstützt. Wer über ein entsprechendes Zertifikat verfügt, kann seine Steuererklärung per Elster sogar gänzlich papierlos abgeben. Auch der Rückzahlungsbetrag wurde mit 616,12 Euro exakt berechnet.
Testsieger
Als Sieger aus unserem Vergleich ist das Produkt Smartsteuer hervorgegangen. Überzeugt haben hier vor allem die Benutzerführung und die Hilfefunktionen. Wer hinsichtlich des Leistungsumfangs keine Kompromisse eingehen möchte, sollte sich für das Wiso Internet Sparbuch entscheiden.
Einreichung der Steuererklärung per Elster
Seit einem entsprechenden Urteil des Bundesfinanzhofs können Steuererklärungen auch gänzlich in elektronischer Form abgegeben werden. Die Finanzbehörden stellen hierfür das hauseigene Elster-Portal zur Verfügung. Hier kann die Steuererklärung direkt abgegeben werden, die kostenlose Software Elster Formular kann aber auch in beliebigen Software-Produkten wie in vielen der hier vorgestellten als Schnittstelle integriert sein.
Kontrollieren Sie unbedingt Ihren Steuerbescheid
Auch die Finanzämter können Fehler machen. Aus diesem Grund bleibt es Ihnen nicht erspart, jeden Steuerbescheid auf seine Richtigkeit hin eingehend zu überprüfen. Elster bietet zum Beispiel einen elektronischen Bescheid-Datenabruf. Dieser sollte genutzt werden, um etwa die Höhe der Steuerrückerstattung zu überprüfen. Verfügt Ihre Software über einen Bescheid-Prüfer, erhalten Sie bei diesem Kontrollvorgang kompetente Unterstützung.
Steuertipps für das Jahr 2015
Bei Geschäftsreisen mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit erkennt das Finanzamt nun 12 Euro statt früher 6 Euro an, bei mehr als 24 Stunden sogar 24 Euro. Sachgeschenke vom Arbeitgeber bleiben bis zu 60 Euro steuerfrei. Für die Basisvorsorge werden Rentenbeiträge bis zu einer Höhe von 22.171 Euro bei Alleinstehenden und 44.344 Euro bei Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern berücksichtigt. Arbeitnehmer können bis zu 2.904 Euro für die betriebliche Altersvorsorge steuerfrei ansparen. Bei beruflich bedingten Umzügen steigt die Werbungskostenpauschale auf 730 Euro für Alleinstehende und auf 1.460 Euro für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner.