Führerschein-Klassen: Was steckt hinter A, B, T und Co.?

Wer seinen Führerschein genauer anschaut, sieht dort viele kryptische Buchstaben-Kombinationen. Wir erklären, was hinter der Abkürzungen der Fahrerlaubnis-Klassen steckt.
Jahrzehntelang waren die Führerschein-Klassen in Deutschland in einem Zahlensystem festgelegt, Klasse 3 war dabei der "normale" Fahrerlaubnis fürs Auto. Zum 1. Januar 1999 wurden dann neue Klassen eingeführt, die nun mit Buchstaben gekennzeichnet sind. Damit sind die neuen Klassen sehr ähnlich zu den Führerscheinen in der DDR, auch dort wurden die einzelnen Kategorien mit Buchstaben gekennzeichnet. 2013 wurde die Einteilung noch einmal leicht überarbeitet.
Alle Führerschein-Klassen im Überblick:
- Klasse AM
Leichte Zwei-, Drei und Vierräder (Mopeds, Quads, Trikes)
- Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
- Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
- maximale Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder maximale Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW
- maximal zwei Sitzplätze
- nicht mehr als 425 kg
- Mindestalter 16 Jahre
- früher Klassen M und S - Klasse A1
Krafträder (Motorräder)
- Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
- Hubraum max. 125 cm3
- maximal 11 kW und maximal 0,1 kW pro kg
- Dreiräder bis zu 15 kW
- früher A1 und B -
Klasse A2
Krafträder (Motorräder)
- Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
- maximal 35 kW, bei Drosselung von max. 70 kW
- maximal 0,2 kW pro kg
- früher A (leistungsbeschränkt) - Klasse A
Krafträder (Motorräder)
- mehr als 50 cm3
- mehr als 45 km/h
- Trikes mit mehr als 15 kW -
Klasse B
Kraftfahrzeuge
- max. 3,5 Tonnen
- max. für 8 Personen geeignet
- mit Anhänger bis 750 kg oder mehr, wenn 3,5t Gesamtmasse nicht überschritten werden -
Klasse B (mit Schlüsselzahl 96)
Kraftfahrzeuge mit Anhänger
- nur gültig zusammen mit Klasse B
- über 750 kg
- zulässige Gesamtmasse zwischen 3,5 t und 4,25 t
- früher BE - Klasse BE
Kraftfahrzeug mit Anhänger
- Anhänger über 750 kg
- Gesamtmasse max. 3,5 t - Klasse C1
Leichte Lkw
- zwischen 3,5 t und 7,5 t
- max. für 8 Personen geeignet
- Anhänger max. 750 kg - Klasse C1E
Zugfahrzeug Klasse B oder C1 mit Anhänger
- Gesamtmasse über 3,5 t
- max. Gesamtmasse 12 t
- früher BE - Klasse C
Schwere Lkw
- über 3,5 t
- Anhänger mx. 750 kg
- max. für 8 Personen geeignet - Klasse CE
Zugfahrzeug Klasse C mit Anhänger
- Anhänger über 750 kg - Klasse D1
Kleinbusse
- max. für 16 Personen geeignet
- max. Länge 8 m
- Anhänger max 750 kg -
Klasse D1E
Zugfahrzeuge Klasse D1
- Anhänger über 750 kg -
Klasse D
Busse
- keine Personenbeschränkung
- Anhänger max. 750 kg -
Klasse DE
Zugfahrzeug der Klasse D
- Anhänger über 750 kg -
Klasse T
Große Zugmaschinen
- maximal 60 km/h
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen max. 40 km/h
- auch mit Anhänger -
Klasse L
Kleine Zugmaschinen
- max. 40 km/h
- mit Anhänger max. 25 km/h
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen max. 25 km/h
Zusammen mit dem neuen Klassen wurde 1998 auch der Führerschein im Scheckkarten-Format eingeführt. Wer noch einen alten "Lappen" hat - in grün oder rosa - der muss vorerst keinen neuen beantragen. Das hat viele Vorteile: Wer jetzt einen neuen Führerschein bekommt, der muss diesen alle zehn Jahre erneuern lassen. Uralte, lustige Bilder der Besitzer sind damit irgendwann leider passé.
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Außerdem umfassen die alten Klassen 1,2,3 und so weiter häufig mehr und schwerere Fahrzeuge. So kann man mit der alten Klasse 3 auch kleine Lkw mit bis zu 7,5 Tonnen fahren, während die Klasse B bei 3,5 Tonnen endet. Dies ist aber unabhängig vom Format des Führerscheins, ausschlaggebend ist das Datum der Fahrprüfung. Stichtag ist dabei der 31. Dezember 1998.
Die Einteilung der aktuellen Fahrerlaubnis-Klassen folgt diesem Muster: A steht für Zweiräder vom Moped bis zur schweren Maschine, B für "normale" Autos, C für Lastwagen und D für Busse. Hängt ein E dahinter, dann darf der Fahrer oder die Fahrerin auch einen Anhänger ziehen. Eine 1 bezeichnet eine Version für leichtere Fahrzeuge der jeweiligen Klasse.
(alle Angaben ohne Gewähr)