
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifenglätte müssen laut der StVO dem PKW Winterreifen aufgezogen werden.
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifenglätte müssen laut der StVO dem PKW Winterreifen aufgezogen werden.
Bisher wurden Winterreifen lediglich mit der Bezeichnung M+S (Matsch und Schnee) gekennzeichnet. Allerdings war dieses Siegel nicht aussagekräftig, da die Reifen keine speziellen Sicherheitstests absolviert hatten und die Bezeichnung rechtlich nicht geschützt ist.
Neureifen die ab dem 1. Januar 2018 hergestellt und erworben werden müssen zusätzlich das Alpine-Symbol (rechts) tragen. Es bedeutet, dass bei einem Bremstest auf Schnee Mindestqualitäten nachgewiesen wurden. Alte Winterreifen ohne dieses Symbol dürfen übergangsweise noch bis zum 30.09.2024 genutzt werden.
Wer sein Fahrzeug nicht gegen den Schnee rüstet muss mit Sanktionen rechnen. Wenn das Fahrzeug nicht an die Wetterverhältnisse angepasst ist, muss ein Bußgeld von 60 Euro gezahlt werden.
Wer ohne Winterreifen fährt und eine Behinderung für den Straßenverkehr darstellt zahlt 80 Euro. Wer sogar eine Gefährdung darstellt muss 100 Euro blechen.
Wer keine Winterreifen aufgezogen hat und deshalb in einen Unfall verwickelt wird, muss 120 Euro Strafe zahlen. Außerdem gibt es ein Punkt in Flensburg und es drohen empfindliche Auwirkungen auf Kasko und Haftpflicht.
Motorräder sind übrigens von der Winterreifenpflicht ausgenommen, da es hier kaum Reifen gibt, die die entsprechende Kennzeichnung haben. Die meisten Motorradfahrer lassen aus Selbstschutz ohnehin ihr Zweirad im Winter stehen.