Polizei stoppt 17-jährigen Fahrer mit Mutti im Porsche
Die Polizei in Berlin und in Brandenburg hat einen 17-Jährigen gleich mehrfach beim Rasen erwischt – immer auf dem Beifahrersitz, seine Mutter.
Der junge Raser wurde zuletzt am Donnerstag (25.8.) in Berlin auf der A100 von der Autobahnpolizei gestoppt. Sie hatten den Porsche Panamera mit "vorwerfbarem" Tempo 165 gemessen – erlaubt waren dort 80 km/h. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Fahrer mit diesem Auto bereits am Freitag davor auf der Autobahn A13 von Berlin in Richtung Dresden gestoppt wurde.
Raser durfte Fahrt fortsetzen
Wegen eines fehlenden Standstreifens ist die Autobahn dort auf Tempo 120 begrenzt, die Besatzung des Provida-Messwagens stellte den Porsche mit deutlich mehr als 200 km/h. Der minderjährige Fahrer durfte nur im Rahmen des "begleiteten Fahrens ab 17" einen Pkw bewegen. Nach der Überprüfung durch die Polizei durfte er seine Fahrt samt Mutter fortsetzen.
Auf ihn warten im ersten Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit einem Bußgeld in Höhe von 800 Euro, zwei Monate Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg. Ein verkehrsrechtliches Aufbauseminar ist ebenfalls vonnöten. Der neue Verstoß in Berlin kostet ihn erneut zwei Punkte, 1.600 Euro Bußgeld sowie drei Monate Fahrverbot. Das Ticket für ein Aufbauseminar hatte er bereits mit dem ersten Verstoß gelöst. Die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert. Beide Verkehrssünden machen also zusammen: 184 km/h zu schnell, 2.400 Euro Strafe, vier Punkte in Flensburg und fünf Monate Fahrverbot.
Illegales Rennen?
Allerdings hat das Thema noch ein Nachspiel. Nach Meldung des Tagesspiegels werde derzeit geprüft, ob es sich um ein verbotenes Fahrzeugrennen handelt. Dann würde aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Das 2017 verschärfte Gesetz zu verbotenen Kraftfahrzeugrennen sieht im § 315d auch Rennen gegen sich selbst vor, wenn ein "Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen".
Auch die charakterliche Eignung der Mutter als Begleitperson könne geprüft werden, so ein Fachmann aus der Berliner Justizbehörde.