Was das Verbrenner-Verbot für Sie bedeutet
Das geplante Verbot von Verbrennungsmotoren wirft Fragen bei den Verbrauchern auf. Darf ich mein Auto dann nicht mehr fahren? Was ist mit Gebrauchten? Wir haben die Antworten.
Ab 2035 will die EU eine Neuzulassung von Autos mit Verbrennungsmotoren, also Diesel, Benziner und Plug-in-Hybride, verbieten. Sollte dieser Schritt von den Ministern und Gremien tatsächlich final so beschlossen werden, wie dürfen wir uns das Szenario vorstellen?
Steht am 01. Januar 2035 ein (Elektro-)Abschleppwagen vor meiner Tür und lädt meinen 2002er Golf IV auf. Ab zum Schrottplatz? Werden alle Autos stillgelegt? Tankstellen geschlossen? Die Inhalte von Onlineportalen wie mobile.de oder autoscout24.de über Nacht gelöscht, als hätte es niemals Autos wie den BMW E39 gegeben? Und wenn ich ein Auto brauche, muss ich mir auf jeden Fall ein Elektroauto kaufen, weil ich gar keine andere Möglichkeit mehr habe?
Fragen und Antworten: Das bedeutet das Verbrenner-Verbot für Verbraucher
- Darf ich nach dem 1.1.2035 meinen alten Verbrenner weiter fahren?
Ja, alle bis dahin zugelassenen Fahrzeuge genießen Bestandsschutz. - Kann ich nach dem 1.1.2035 noch einen Verbrenner zulassen?
Ja, bereits gebaute Fahrzeuge dürfen weiter verkauft, zugelassen und gefahren werden. - Kann ich nach dem 1.1.2035 noch einen Verbrenner kaufen?
Theoretisch ja, wenn der Hersteller noch bereits produzierte Fahrzeuge vorrätig hat. Das Angebot dürfte aber sehr überschaubar sein, da sich die meisten Marken schon vorher zu einem Verbrenner-Aus bekannt haben. - Kann ich noch einen gebrauchten Verbrenner kaufen?
Ja, der Gebrauchtmarkt ist vom Verbot nicht betroffen, die Fahrzeuge können auch weiterhin zugelassen werden. Experten erwarten allerdings angesichts des sinkenden Angebots einen Anstieg der Preise. - Was bedeutet das Verbot für die Hersteller?
Auto-Hersteller bekommen nach dem 1.1.2035 keine Typengenehmigung mehr, das heißt sie dürfen keine neuen Verbrenner mehr in Serie bauen und verkaufen. Die meisten Marken möchten die Verbrenner aber schon deutlich vorher auslaufen lassen.
Fragen über Fragen – und Sie haben sicher schon bemerkt: Wir überdramatisieren hier ein bisschen. Selbst nach einem Stichtag zum Verbrennerverbot, wann der auch immer kommen mag, dürfen Sie Ihr Auto weiterhin fahren. Das Verbot in seiner aktuellen Form betrifft lediglich den Verkauf von Neuwagen. Doch auch das ist missverständlich, denn in den Medien ist häufig die Rede davon, dass keine Autos mit Verbrennungsmotoren mehr zugelassen werden dürfen. Klingt ja so, also würde man Sie von der Zulassungsstellen-Theke jagen, wenn Sie es wagen, dort mit den Papieren eines Diesels aufzutauchen.
Verbrenner werden ausgedünnt
Auch das ist nicht wahr. Gemeint ist, dass die Hersteller selbst keine Typgenehmigung für neue Verbrennermodelle vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) ausgestellt bekommen. Die Typgenehmigung ist die offizielle Erlaubnis zur Herstellung und für den Verkauf eines Pkw-Modells. Am Bestand ändert sich also erst einmal nichts. Bereits gebaute Fahrzeuge dürfen selbstverständlich weiterhin verkauft und gefahren werden. Eine mögliche Konsequenz ist jedoch ein massiver Preisanstieg für Gebrauchtwagen mit Benzin- oder Dieselmotor. Privater Handel unterliegt nämlich keinem Verbot, es würden lediglich keine neuen Verbrenner mehr zur Gebrauchtwagen-Masse stoßen und damit sinkt der Bestand über die Zeit kontinuierlich ab.
Nochmal konkret: Das geplante Verbrennerverbot ist nicht mit einem Fahrverbot für Verbrenner gleichzusetzen. Käme der EU-Beschluss so, wie er aktuell debattiert wird, würden Benziner und Diesel über die Jahre automatisch immer seltener werden. Denn für jedes Verbrenner-Auto, das etwa verunfallt oder wegen Altersschwäche in die Schrottpresse rollt, kommt kein neues nach. So würde der Bestand nach und nach von Elektroautos unterwandert und schließlich irgendwann komplett übernommen.