Diese Änderungen sind 2023 beim Führerschein geplant
2023 soll von der EU eine neue Führerscheinrichtlinie verabschiedet werden. Alle Infos im Überblick.
Die EU will 2023 eine neue Führerscheinrichtlinie verabschieden, die Veränderungen beim Pkw-Führerschein und bei der Führerscheinprüfung für Fahranfänger sowie mehr Freiheiten für Zweiradfahrer mit B-196-Schein bringen könnte.
Um die Führerscheinvorgaben für alle Bürger der EU weiter zu vereinheitlichen, überarbeitet die EU derzeit die Führerscheinrichtlinien. Für die vierte Führerscheinrichtlinie, die voraussichtlich Ende März 2023 verabschiedet wird, sind verschiedene Veränderungen vorgesehen. Bevor die neue Führerscheinrichtlinie allerdings in Deutschland in Kraft tritt, muss sie in nationales Recht überführt werden.
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B 196 wird international, B-Klasse darf mehr
Führerscheininhaber der Klasse B sollen künftig auch schwerere Fahrzeug bewegen dürfen. Das Gewichtslimit (zulässige Gesamtmasse) soll von derzeit 3,5 Tonnen auf 4,25 Tonnen steigen. Damit dürften Klasse B-Inhaber dann beispielsweise auch größere Wohnmobile bewegen.
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Motorrad-Quereinsteiger, die den Weg auf das Zweirad mit dem B-196-Schein geschafft haben, sollen ihre Leichtkrafträder mit bis zu 125 Kubikzentimetern Hubraum künftig auch im Ausland bewegen dürfen. Bisher ist die B-196-Regelung nur national anerkannt.
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Diskutiert wird zudem die Herabsetzung des Mindestalters für Lkw- und Busführerscheine. In Deutschland kann die Klasse C für Lkw momentan erst mit 21 Jahren, die Klasse D für Busse erst mit 24 Jahren erworben werden. Künftig soll das Mindestalter auf 18 Jahre sinken. Hintergrund der geplanten Änderung ist der akute Mangel an Lkw-Fahrern.
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Digital-Führerschein geplant
Mit der neuen Führerscheinrichtlinie nimmt die EU ebenfalls beim Thema "Digitaler Führerschein" einen neuen Anlauf. Ziel ist es, dass bei einer Polizeikontrolle oder bei der Autovermietung die entsprechende App auf dem Smartphone reicht. Für die Führerschein-Scheckkarte ist außerdem ein QR-Code anstelle des heutigen Chips angedacht, um ihn fälschungssicherer zu machen.
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Neue Regeln für Fahrschüler
Änderungen könnten sich auch für Fahrschüler ergeben. Bislang ist es nicht möglich, theoretische und praktische Führerscheinprüfung in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten zu absolvieren. Das soll künftig erlaubt sein. Dazu müsste allerdings die bisherige Wohnsitzregelung vereinfacht werden.
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Wie der ADAC berichtet, wird außerdem darüber diskutiert, mit der praktischen Ausbildung erst nach erfolgreicher theoretischer Prüfung zu beginnen. Zudem könnte die Fahrprüfung zukünftig zumindest teilweise in Simulatoren abgenommen werden.
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Um die Unfallzahlen zu senken, wird obendrein über einen verpflichtenden Refresher-Kurs nach einem Jahr Führerscheinbesitz nachgedacht. Verkehrssicherheits-Experten hatten diese Maßnahme empfohlen.
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Strafen und Punkte international gültig
Aber auch bei Führerscheinstrafen soll es in der EU einheitlicher zugehen. Die Länge des Führerscheinentzugs (z.B. wegen Alkoholfahrten) soll vereinheitlicht und gegenseitig anerkannt werden. Ein in Italien verhängtes Fahrverbot würde dann auch in Deutschland gelten.
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In diesem Zusammenhang werden auch einheitliche Grenzwerte bei Alkohol- und Drogenkonsum angestrebt, die Punktesysteme in den verschiedenen Ländern sollen angeglichen und die Führerscheindaten aller EU-Bürger in einer europaweiten Datenbank gespeichert werden. Das soll Polizeikontrollen erleichtern.
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Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass die Abstimmung im EU-Parlament bis Ende März stattfindet. Anschließend soll die vierte Führerscheinrichtlinie den EU-Rat und das EU-Parlament passieren. Anschließend sind die einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bei der Umsetzung der neuen Regelungen für Autofahrer gefragt.
In unserer Bildershow erfahren Sie, was die Codes auf dem Führerschein bedeuten.