Führerschein-Tausch 2023: Sind Sie betroffen?

Für Besitzer eines Papierführerscheins, die zwischen 1959 und 1964 geboren sind, lief die Frist zum Umtausch bereits am 19.01.2023 ab.
Aufgrund einer EU-Regelung müssen Millionen von Menschen in Deutschland ihren Führerschein umtauschen. Wir haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Quelle: Handelsblatt.com
Nach EU-Vorgaben müssen Führerscheine innerhalb der gesamten Europäischen Union zukünftig sowohl einheitlich als auch fälschungssicher sein. Ob Sie jetzt oder in der Zukunft davon betroffen sind und welche Kosten und Fristen es zu beachten gilt, erfahren Sie hier.
Für wen gilt die Umtauschpflicht?
Generell muss jeder deutsche Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, früher oder später durch einen Führerschein ersetzt werden, der den Richtlinien der EU entspricht. Egal ob der bisherige Führerschein aus Papier oder Plastik ist. Von dieser Umtauschpflicht sind schätzungsweise rund 42 Millionen Bürger der Bundesrepublik betroffen. Zum Glück nicht alle gleichzeitig, sondern nach und nach.
Welche Umtauschfristen für den Führerschein gelten?
Die persönliche Umtauschfrist hängt von zwei Faktoren ab: zum einen das Ausstellungsdatum des Führerscheins und zum anderen das Alter des Führerscheinbesitzers. Sollte Ihr Führerschein vor dem 31.12.1998 ausgestellt worden sein, hängt die Frist von Ihrem Geburtsjahr ab. Wurde Ihr Führerschein zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013 ausgestellt, hängt die Umtauschfrist vom Ausstellungsjahr des Dokuments ab.
Ausstellungsdatum des Führerscheins bis einschließlich 31.12.1998:
- Geburtsjahr
Vor 1953
Umtauschfrist
19.01.2033 - Geburtsjahr
1953 bis 1958
Umtauschfrist
09.07.2022 - Geburtsjahr
1959 bis 1964
Umtauschfrist
19.01.2023 - Geburtsjahr
1965 bis 1970
Umtauschfrist
19.01.2024 - Geburtsjahr
1971 oder später
Umtauschfrist
19.01.2025
Ausstellungsdatum des Führerscheins zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013
-
Ausstellungsdatum
1999 bis 2001
Umtauschfrist
19.01.2026 -
Ausstellungsdatum
2002 bis 2004
Umtauschfrist
19.01.2027 -
Ausstellungsdatum
2005 bis 2007
Umtauschfrist
19.01.2028 -
Ausstellungsdatum
2008
Umtauschfrist
19.01.2029 -
Ausstellungsdatum
2009
Umtauschfrist
19.01.2030 -
Ausstellungsdatum
2010
Umtauschfrist
19.01.2031 -
Ausstellungsdatum
2011
Umtauschfrist
19.01.2032 -
Ausstellungsdatum
2012 bis 18.01.2013
Umtauschfrist
19.01.2033
Der neue Führerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren nach Ausstellungsdatum.
Weitere wichtige Informationen
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Den Umtausch des Führerscheins regelt Ihre lokale Fahrerlaubnisbehörde. Deutsche, die in einem anderen EU-Staat leben, müssen sich an die Behörde ihres Wohnsitzes wenden. Normalerweise können Sie per Telefon oder E-Mail einen Termin ausmachen.
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Für den Umtausch bei der Behörde müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und ihren aktuellen Führerschein mitbringen.
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Sie müssen weder einen Sehtest noch irgendeine andere Prüfung für den Umtausch absolvieren.
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Die Gebühren für den Umtausch belaufen sich momentan auf ca. 25 Euro.
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Sollten Sie Ihre Frist versäumt haben, kann dies ein Bußgeld von zehn Euro nach sich ziehen. Sollte es triftige Gründe für die Versäumnis der Frist gegeben haben, zum Beispiel durch die Folgen der Coronapandemie, ist es möglich, dass die Behörde auf das Bußgeld verzichtet.
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Auch wenn Sie die Umtauschfrist verpasst haben, verlieren Sie dadurch nicht Ihre Fahrerlaubnis. Sie sind dann lediglich ohne gültiges Dokument unterwegs.
Und sollten Sie Ihren alten Führerschein nach dem Umtausch behalten wollen, zum Beispiel wegen des gelungenen Fotos, können Sie das gerne tun. Vorausgesetzt, er wurde vorher von der Fahrerlaubnisbehörde ungültig gemacht.
Was sich 2023 noch alles für Autofahrer ändert, haben wir in unserer Bildershow zusammengefasst.