Leserfrage zu automatischen Mautstellen

Ist der Höhenscan an automatischen Mautstellen immer korrekt? Harald Schmidt wurde bei der maschinellen Einteilung in Klasse 3 eingestuft, während er vom Personal immer in Klasse 2 eingestuft wurde.
Wir sind dieses Jahr nach Südfrankreich mit unserem Bürstner Wohnmobil gefahren. Es hat ein Gewicht von unter 3,5 Tonnen und eine eingetragene Höhe von 2,99 Meter. Mit der Dachbox kommen wir auf 3,30 Meter. Früher waren die Mautstellen noch mit Personal besetzt, und wir wurden immer in Klasse 2 eingestuft. Nun sind alle Mautzahlstellen ohne Personal, und es wird nur noch die Höhe gescannt. Damit fielen wir dieses Jahr überall in Klasse 3. fragt promobil-Leser Harald Schmidt, Königsbach-Stein
Grundsätzlich wird inzwischen an praktisch allen französischen Zahlstellen die tatsächliche Höhe gemessen und so der Tarif ermittelt. Aus Sicht der Autobahnbetreiber handelt es sich in Ihrem Fall wohl nicht um eine Fehleinstufung. In den Einstufungsbedingungen ist lediglich von der "hauteur totale" die Rede, also von der Gesamthöhe, die in Ihrem Fall über drei Meter lag. Bei Fehleinstufungen empfiehlt sich ein Schreiben mit den entsprechenden Nachweisen an die Autobahn-Betreibergesellschaft. In Einzelfällen ist es gelungen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzuerhalten.