Autohandel und Service wieder möglich

Die Bundesregierung hat Mitte März ihre Leitlinien gegen die Ausbreitung des Coronavirus bekanntgegeben, die zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich führen. Die Schließung von Einzelhandel-Verkaufsstellen traf dabei auch den Fahrzeughandel. Jetzt soll der Autoverkauf wieder erlaubt werden.
Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) zeigt sich besorgt über die von der Bundesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus am 16. März 2020 vereinbarte Untersagung unter anderem des stationären Kraftfahrzeughandels. Autohäuser durften damit zwar weiter Servicedienstleistungen wie Wartung und Reparaturen anbieten, aber keine Neufahrzeuge mehr verkaufen. Zumindest nicht im Ladengeschäft. Der Online-Handel und auch der Verkauf via Telefon war weiter erlaubt.
Mit den am 15.4. von den Bundesländern mit der Bundesregierung gemeinsam beschlossenen Lockerungsmaßnahmen dürfen Autohäuser unabhängig von der Größe ab dem 20. April wieder öffnen. Das genaue Datum bestimmen allerdings die jeweiligen Einzelregelungen der Bundeländer. Dabei müssen sie jedoch Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachten.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt die von der Bundesregierung bekannt gegebene Wiederöffnung des Autohandels. "Das ist ein wichtiges Signal an die Autohäuser, die nun endlich wieder in das stationäre Geschäft mit den Endkunden einsteigen können", so ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. "So lässt sich zumindest noch ein Teil des weitgehend verloren gegangenen und besonders wichtigen Frühjahrsgeschäfts retten." Es gehe aber vor allem darum, die immer bedrohlicher werdende Situation im Autohandel zu entschärfen und das Insolvenzrisiko insbesondere von zahlreichen kleinen und mittelständischen Betrieben zu minimieren.
Der Gesundheitsschutz von Kunden und Mitarbeitern werde bereits jetzt beim Servicegeschäft in den Werkstätten erfolgreich praktiziert. Daher sei das auch beim Autoverkauf problemlos möglich.
Zweigeteilte Autohäuser
Die zeitweise Verkaufssperre brachte die Unternehmen in eine prekäre Lage. Quer durch die Autohäuser musste eine Demarkationslinie gezogen werden. Die Fortführung des Werkstattbetriebs war ja weiterhin zulässig und erwünscht.
Der ZDK warnte seinerzeit, ein generelles Verbot des Handels ohne massive Liquiditätshilfen würden viele Betriebe nicht überstehen. Das Kfz-Gewerbe bekenne sich ohne Wenn und Aber zum Vorrang des Schutzes von Leib und Leben in dieser noch nie dagewesenen Krisensituation. Man sehe aber nicht, dass die Anlegung unterschiedlicher Maßstäbe in ein und demselben Unternehmen einen Beitrag zum Gesundheitsschutz leisten könne.