Todsünden beim Immobilienverkauf

Sei es eine Scheidung, ein Umzug oder die finanzielle Lage – es gibt viele Gründe, eine Immobilie zu verkaufen. Doch der Prozess ist meist mit einer Menge Geld und enormem zeitlichen Aufwand verbunden.
Umso ärgerlicher ist es, wenn Fehler gemacht werden, die zu Verzögerungen führen, den Preis nach unten treiben oder den Verkauf gar vollständig verhindern.
Deshalb sagen wir Ihnen, welche Todsünden Sie beim Immobilienverkauf nicht begehen dürfen.
Die größten Todsünden beim Immobilienverkauf:
- Aufwand unterschätzen:
Das Maklerunternehmen Homeday betont in der Bayrischen Staatszeitung, dass es Privatleuten häufig an einem tieferen Verständnis für organisatorische Abläufe beim Verkauf mangelt, die auch die notwendigen Arbeitsschritte und Vermarktung beinhalten. Sie unterschätzen den Aufwand schlicht. - Zum falschen Zeitpunkt verkaufen:
Genau kann man es erst im Nachhinein wissen, ob das der richtige Zeitpunkt zum Verkauf war. Doch das Beobachten der Immobilienpreise in Ihrer Umgebung, das Erkennen möglicher Trends in der Preisentwicklung und die Entwicklung der Zinsen kann Ihnen einen Anhaltspunkt geben. - Einen Makler von vorneherein ausschließen:
Ja, ein Makler kostet Geld. Doch vor allem, wenn Sie wenig Zeit haben oder sich nicht dazu befähigt fühlen, sollten Sie einen Makler mit dem Hausverkauf beauftragen. Doch auch ohne Makler kann ein Haus gewinnbringend verkauft werden. - Nicht auf mögliche Kaufinteressen eingehen:
Interessensgruppen entstehen allein durch den Preis, die Größe oder die Lage der Immobilie. Für eine effektive Vermarktung.strategie sollte Ihnen daher klar sein, für wen diese Immobilie interessant sein könnte. Danach richtet sich dann die Gestaltung des Exposés, aber auch die Art der Vermarktung. - Der
Verkaufspreis liegt über oder unter dem aktuellen Verkehrswert:
Es ist wichtig, den individuellen Marktwert (Verkehrswert) der Immobilie zu kennen, so das Maklerunternehmen Homeday. Denn der realistische Verkaufspreis ist für den Erfolg von entscheidender Bedeutung. - Immobilie nicht von einem Profi bewerten lassen:
Als Laie können Sie allerdings nur schwer einschätzen, welchen Wert Ihre Immobilie auf dem Markt hat. Daher sollte ein Sachverständiger die Wertermittlung durchführen. - Falsche Erwartungen wecken:
Ein Exposé soll bereits einen guten Einblick in die Immobilie bieten. Doch zu hohe oder falsche Erwartungen zu wecken, kann für den erfolgreichen Verkauf eher kontraproduktiv sein. - Unvorteilhafte Bilder im Exposé:
Der erste Eindruck weckt Interesse und ist deshalb entscheidend. Die Präsentation der Immobilie erfolgt daher am besten von fachkundigen Immobilie.beratern und professionellen Fotografen, die die Immobilie ins rechte Licht rücken können. - Immobilie nicht auf Besichtigungen vorbereiten:
Laut Homeday lassen sich mit einer gut präsentierten Immobilie bis zu 15 Prozent höhere Verkaufspreise erzielen. Da lohnt es sich, den Rasen noch einmal zu mähen oder die Küche aufzuräumen. - Sie sind nicht auf Besichtigungen vorbereitet:
Die Immobilie ist blitzblank und glänzt, aber Sie können selbst die simpelsten Fragen der Interessierten nicht beantworten? Das kann mögliche Käufer verunsichern. Informieren Sie sich daher im Vorfeld über alle möglichen Fragen zu Haus oder Wohnung und stellen Sie alle wichtigen Unterlagen zusammen. - Wichtige Unterlagen fehlen:
Wichtige Unterlagen zur Immobilie sollten Sie stets bereit halten. Da Banken meist umfassende Dokumentationen für die Immobilienfinanzierung verlangen, können fehlende Unterlagen den Prozess verzögern – und Interessenten abspringen. - Verkauf ohne Verhandlungsstrategie:
Sie können nicht in eine Preisverhandlung gehen, wenn Sie sich selbst nicht darüber im Klaren sind, zu was Sie bereit sind und was für Sie ein No-Go ist. Bereiten Sie sich daher im Vorfeld bereits auf möglichst viele Szenarien vor. - Mangelnde Verhandlungsbereitschaft:
Nicht auf den Käufer bei den Preisverhandlungen einzugehen, kann Ihre Verkaufschancen mindern. Vor allem, wenn Sie kein Gespür für Verhandlungen und wenig Erfahrungen haben, kann an diesem Punkt Ihr Hausverkauf scheitern. Ein erfahrener Makler erhöht als objektiver Vermittler die Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang. - Zahlungsfähigkeit des Käufers nicht überprüfen:
In der Regel reicht eine kurze Finanzierungsbestätigung der Bank aus. So vermeiden Sie teure Rückabwicklungen und einen längeren Verkaufsprozess. - Fehler oder Unklarheiten beim Kaufvertrag:
Zur Sicherheit sollte alles im Kaufvertrag festgehalten werden, auch bzw. vor allem mündliche Absprachen. So sichern Sie sich rechtlich ab. - Mängel im
Kaufvertrag übersehen:
Vor dem Notartermin sollten alle Dokumente nochmal genauestens geprüft werden. Denn nachdem beide Parteien den Vertrag unterzeichnet haben und dieser vom Notar beglaubigt wurde, kann nachträglich nichts mehr geändert werden.
Schritte zum erfolgreichen Immobilienverkauf
Was bedeutet denn der erfolgreiche Immobilienverkauf für Sie? Möchten Sie das Haus so schnell wie möglich verkaufen? Oder möchten Sie einen möglichst guten Preis erzielen?
Sich darüber klar zu werden, sollte laut der erste Schritt in der Vorbereitung für den Verkauf Ihrer Immobilie sein.
Mit oder ohne Makler?
Außerdem sollten Sie planen, wie viel Zeit Sie für eventuelle Reparaturen brauchen und für den Verkaufsprozess selbst haben. Denn danach kann auch die Entscheidung erfolgen, ob Sie einen Makler engagieren oder nicht.
Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Makler und auch um wichtige Unterlagen wie Grundbuchauszug, die Statikberechnung des Gebäudes, Genehmigungen wie Baugenehmigungen oder Rechnungen über Reparaturen oder Modernisierungen.
Im Anschluss erfolgt natürlich das Einstellen der Anzeige und die Besichtigungstermine.
Besichtigungstermine
Bereiten Sie sich für diese auf alle Fragen vor, betonen Sie die Vorteile der Immobilie., verschweigen Sie aber gleichzeitig keine Mängel.
Kommt es zum Verkaufsgespräch, sollten Sie stets sachlich bleiben, Ihre Interessen vertreten, aber auch auf die des potenziellen Käufers eingehen.
Die Abwicklung
Danach geht es an den Kaufvertrag und die tatsächliche Abwicklung. Der Kaufvertrag muss laut geltendem Recht von einem Notar beglaubigt werden.
Zum Verkauf gehört daher ein Notartermin dazu. Üblicherweise wählt der Käufer den Notar aus, an den dann alle nötigen Unterlagen übermittelt werden.
Nachdem beide Parteien beim Notar den Kaufvertrag unterzeichnet haben und alles in die Wege geleitet wurde, erfolgt die Übergabe der Immobilie.
Das Übergabeprotokoll zum Schluss
Ein Übergabeprotokoll sollte nun nicht vergessen werden: Es führt beispielsweise auf, wie viele Schlüssel überreicht wurden oder welche Dokumente den Besitzer gewechselt haben.
Auch das Protokoll wird von beiden Seiten unterschrieben. Dann ist der Prozess beendet – und die Immobilie endgültig verkauft.