Die Todsünden in der Probezeit
Kompetent auf dem Papier, offen und sympathisch im Bewerbungsgespräch – doch nach der Einstellung, beginnt erst die Testphase! Die Probezeit wird ihrem Namen gerecht: Jetzt soll man zeigen, was tatsächlich in einem steckt. Peinliche Fehler sollten da lieber tunlichst vermieden werden.
Sie haben die Chance genutzt! Der alte Job hat nicht mehr richtig gepasst, es gab keine Herausforderungen mehr oder der neue Führungsstil hat Ihnen einfach nicht gepasst. Was immer es war, Sie haben den Schritt gewagt. Nach der Kündigung im alten Unternehmen geht es nun in den neuen Job – in das neue Abenteuer.
Diese Fehler sollten Sie während der Probezeit nicht machen:
- Schlechte Arbeitsleistung
Zu Beginn wird man Ihnen mit Sicherheit nicht gleich die großen Fische überlassen. Zunächst liegt es an Ihnen, Ihre Fähigkeiten zu beweisen. Nehmen Sie deshalb auch die kleinen, unbedeutend wirkenden Aufgaben ernst – denn genau darin liegt der Test. Wenn Sie das gut meistern, wird man Ihnen sicher bald auch die großen Aufträge zutrauen. - Unpünktlich sein
Klar, für den Unfall auf der Autobahn oder den Ausfall der Straßenbahnen können Sie nichts! Hier wird man Ihnen einen unpünktlichen Start in den Arbeitstag sicherlich verzeihen. Allerdings sollte ein unpünktliches Erscheinen nicht zur Regelmäßigkeit werden. Schließlich gehört Pünktlichkeit zu den wichtigsten Arbeitstugenden! Das gilt auch für Abgabetermine oder Konferenzen – halten Sie sich an Fristen und achten Sie auf Ihren Terminkalender. - Kritisch und besserwisserisch sein
Sie sind erst eine Woche im neuen Job und nörgeln schon an den etablierten Arbeitsprozessen des neuen Unternehmens herum? Das hinterlässt bei den Kollegen und vor allem Ihrem Vorgesetzten sicher keinen guten Eindruck. Halten Sie sich also mit Kritik lieber ein wenig zurück! - Alleingänge starten
Sie haben schon jahrelange Berufserfahrung und Ihr Kopf sprudelt nur so vor Ideen, was man im neuen Job alles verändern kann? Vergessen Sie dabei eines nicht: Sie sind neu in diesem Unternehmen und kennen die Gründe vielleicht noch nicht, warum bestimmte Dinge anders gehandhabt werden als Sie es gewohnt sind. Nehmen Sie sich Zeit und lernen Sie die Strukturen sowie üblichen Vorgehensweisen kennen. Wenn Sie von Anfang an Ihren eigenen Weg gehen, laufen Sie in Gefahr, bei Ihren Kollegen anzuecken. - Keine
Eigeninitiative zeigen
Wenn Sie gerade an Ihrem Schreibtisch sitzen und nichts zu tun haben, warten Sie nicht einfach ab, bis eine neue Aufgabe durch das Fenster geflattert kommt. Zeigen Sie Eigeninitiative und machen Sie selbst Vorschläge, was Sie noch tun können. Hier können Sie Ihr Engagement in diesem Unternehmen beweisen und bringen vielleicht sogar noch neue Ideen hinein. - Krankfeiern und ständig Urlaub nehmen
Sie haben auch in der Probezeit Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro Monat. Sich die Tage sofort freizunehmen, ist jedoch nicht ratsam. Besonders in der Anfangsphase sollten Sie viel zeitliches Engagement zeigen. Schließlich müssen Sie noch einiges über neue Arbeitsprozesse und Co. lernen. Deshalb können Sie es sich auch nicht leisten, sich wegen Kleinigkeiten ständig krankzumelden. Nehmen Sie die Einarbeitungszeit ernst und seien Sie nur abwesend, wenn es nicht anders geht. - Früh Feierabend machen
Beobachten Sie, wer wann nach Hause geht. Verlassen Sie auf keinen Fall vor allen anderen das Büro. Besonders dann, wenn alle Überstunden machen, um ein Projekt zu Ende zu bringen – dann früh nach Hause zu gehen, wird Ihnen im Team keinen guten Ruf verschaffen. - Ein lockeres Mundwerk haben
Die goldene Regel lautet: "Viel hören, viel sehen, wenig sagen!". Ganz besonders gilt dies für den Klatsch und Tratsch auf dem Flur – halten Sie sich mit Äußerungen zurück. Schließlich kennen Sie die meisten Kollegen ja nicht. - Sofort Duzen und Privatgespräche führen
Sie wollen bei der Vorstellung im Team gerne offen und natürlich herüberkommen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie gleich mit jedem über private Dinge plaudern sollen. Ratsam ist es, die Waage zwischen Offenheit und Verschlossenheit zu halten. Denn wer sich zu sehr distanziert, erweckt den Eindruck, sich nicht integrieren zu wollen. Außerdem: Beobachten Sie, was in der neuen Firma beim Duzen oder Siezen üblich ist. Wird sich im Team von Anfang an geduzt, müssen Sie natürlich nicht warten, bis man es Ihnen anbietet. - Arrogant sein
Eine arrogante Haltung macht Ihnen keine Freunde, aber mit Sicherheit Feinde. Egal in welcher Position Sie sind, zollen Sie Ihren Kollegen Respekt. Ein positiver und zugewandter Zugang zahlt sich vor allem am Anfang immer aus. - Sehr zurückhaltend sein
Auch hier gilt es wieder, die Waage zu halten. Seien Sie nicht all zu forsch, aber im Hintergrund sollten Sie sich trotzdem nicht halten. Schließlich ist das hier die Testphase und Sie sollten Ihrem Vorgesetzten zeigen, warum er Sie auch nach der Probezeit weiter anstellen soll. Das können Sie nicht, wenn Sie aus dessen Aufmerksamkeit verschwinden. Beteiligen Sie sich aktiv und sachlich an Meetings und anderen Runden. Bringen Sie sich ein, aber seien Sie dabei nicht zu einnehmend. - Versuchen, alles alleine zu schaffen
Versuchen Sie nicht, von Anfang an alles alleine zu können. Es ist in Ordnung, hin und wieder nachzufragen. Schließlich sind Sie noch nicht lange in die firmeninternen Abläufen involviert. Bevor sich Fehler häufen, die hätten vermieden werden können, fragen Sie lieber im Vorhinein bei einem Ansprechpartner nach und lassen sich manche Sachen nochmal erklären. - Keine Fehler zugeben
Eine gewisse Fehlerquote ist als neuer Mitarbeiter im Unternehmen in Ordnung. Fehler sind ja dazu da, um aus ihnen für die Zukunft zu lernen. Wenn Sie jedoch einen Fehler gemacht haben, versuchen Sie nicht, ihn irgendwie zu verschleiern. Stehen Sie dazu, am besten direkt und unaufgefordert. Das hinterlässt auf jeden Fall einen besseren, verantwortungsvollen Eindruck. - Kein
Feedback einholen
Am Ende der Probezeit ist der Zug abgefahren. Wenn Sie dann entlassen werden, können Sie nicht noch um eine zweite Chance zur Verbesserung betteln. Stattdessen ist es ratsam, sich frühzeitig um Feedback zu kümmern. Beurteilen Sie Ihre eigene Leistung und suchen Sie aktiv das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten für das erforderliche Feedback zu Ihrer bisherigen Arbeit. Dadurch wird nicht nur klar, was Sie gut oder nicht gut machen, sondern auch, was die Firma vom neuen Mitarbeiter in der Praxis tatsächlich erwartet.
Probezeit überstehen
Doch die Chance dieses Abenteuer. bringt ein gewisses Risiko mit sich. Denn zuerst müssen Sie in der Probezeit bestehen. Selbst, wenn der Arbeitgeber auf eine Probezeit verzichtet, gilt, was der Gesetzgeber ihnen auferlegt hat. Im ersten halben Jahr im Job kann Ihnen grundlos mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
In der Regel gibt es jedoch zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnis.es zunächst eine Probezeit. Während der meist sechs Monate andauernden Testphase kann Ihnen der Arbeitgeber binnen zwei Wochen kündigen.
Doch auch Sie haben als Arbeitnehmer die Möglichkeit, mit einer Kündigungsfrist von nur zwei Wochen den Arbeitsvertrag aufzulösen, wenn Ihre Erwartungen nicht erfüllt werden.
Neuer Job: Das sollten Sie beachten
Doch damit es gar nicht dazu kommen kann, sollten Sie zwei Dinge beachten.
Erstens: Überlegen Sie sich als Bewerber nach dem Vorstellungsgespräch, ob Sie mit diesem Vorgesetzten arbeiten wollen und ob der Job tatsächlich etwas für Sie ist. Der Arbeitgeber sollte sich in seiner Entscheidung ebenfalls weitgehend sicher sein.
Zweitens: Beherzigen Sie die goldenen Regeln der Probezeit und machen Sie keine Fehler, die Sie innerhalb von nur zwei Wochen zurück auf den Arbeitsmarkt schicken könnten! Welche Fehler sollten Sie also auf jeden Fall vermeiden?
Was ist die Probezeit.
Die Probezeit ist eigentlich die Wartezeit für den Kündigungsschutz. Dieser greift nämlich erst nach sechs Monaten in einem Arbeitsverhältnis. Davor ist das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar.
Das bedeutet, dass man Ihnen in den ersten sechs Monaten im neuen Job ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen kündigen kann.
Probezeit: Auch gut für Arbeitnehmer
Von diesem psychologischen Effekt sollten Sie sich aber nicht einschüchtern lassen. Stattdessen ist die Regelung in der Probezeit auch für Sie eine Chance. In dieser Testzeit können Sie herausfinden, ob Sie über einen längeren Zeitraum in der Firma und der Position arbeiten möchten.
Hat der Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch Versprechungen gemacht, die er nun nicht einhält? Ist das Arbeitsklima überhaupt nicht Ihren Ansprüchen entsprechend? Dann können Sie guten Gewissens noch in der Probezeit kündigen. Sie müssen nicht einmal angeben, warum.
Probezeit verlängern: Geht das?
Der Kündigungsschutz, der in der Probezeit noch nicht gilt, ist hauptsächlich ein Schutz für Sie.
Wenn es dem Arbeitnehmer schadet, darf deshalb vom
Kündigungsschutzgesetz nicht abgewichen werden. Das bedeutet, dass die
Probezeit nicht über sechs Monate hinaus verlängert werden darf. Wenn Ihr Vorgesetzter dies also in den Raum wirft, steht das Recht auf Ihrer Seite.
Allerdings gibt es trotzdem viele Schlupflöcher. Durch sie können sich Arbeitgeber vorbehalten, den Arbeitnehmer unter diesem psychologischen
Effekt der
Probezeit zu halten.
So könnte zum Beispiel nach Ende der Probezeit ein befristeter Arbeitsvertrag aufgesetzt werden, der dann je nach Laune des Arbeitgebers am Ende wieder und wieder verlängert werden kann. Allerdings geht dies nur dreimal. Danach muss es einen unbefristeten Arbeitsvertrag geben.
Fristlose Entlassung in der
Probezeit
Die
Kündigungsfristen in der
Probezeit können variieren. Dafür müssen
Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften andere
Fristen vereinbart haben. Diese können sowohl kürzer als auch länger sein. Unterschreibt man also einen Tarifvertrag, können auch in der
Probezeit andere
Kündigungsfristen gelten. Durch die Gleichstellungsabrede im individuellen
Arbeitsvertrag können solche Tarifentscheidungen auch auf nicht-tarifgebundene Arbeitnehmer übergehen. Somit können beide Parteien ordentlich zu teilweise vom Gesetz abweichenden
Fristen den
Arbeitsvertrag auflösen. Die außerordentliche Kündigung sieht für die
Probezeit keine gesonderte Regelung vor. Das heißt, dass auch in den ersten sechs Monaten fristlos gekündigt werden kann. Dafür muss jedoch ein außerordentlicher Grund vorliegen.
Was ist ein außerordentlicher Grund?
Wenn der Arbeitgeber über einen langen Zeitraum auch nach mehreren Aufforderungen keinen Lohn gezahlt hat, ist dies ein außerordentlicher Grund für den Arbeitnehmer, um fristlos zu kündigen. Oder wenn der Arbeitnehmer gegenüber seines Vorgesetzten körperlich gewalttätig wird, kann dies zu einer fristlosen Entlassung führen.
Übergang in den Arbeitsvertrag
Doch wenn Sie Ihren neuen Arbeitgeber durchdacht und Ihren Vorstellungen entsprechend aussuchen und die schlimmsten Fehler während Ihrer Probezeit vermeiden, sollten Sie spätestens nach einem halben Jahr den Übergang in den Arbeitsvertrag geschafft haben. Ob dieser dann befristet oder unbefristet ist, wird entweder dann festgelegt oder steht bereits im Vertrag zu Beginn der Probezeit. Sie haben es geschafft! Die Chance zum neuen Abenteuer hat sich gelohnt und Sie haben überzeugt. Doch eines sollten Sie noch beachten: Unkündbar sind Sie nach der Probezeit trotzdem nicht.