Adoption: Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten
Im Jahr 2016 wurden in Deutschland fast 4000 Kinder und Jugendliche adoptiert. Wer ein Kind adoptieren möchte, sieht sich einem Berg an Papierkram gegenüber, wird mit einem Haufen Vorgaben konfrontiert und muss eine Menge Unterlagen besorgen. Wir klären für Sie die fünf wichtigsten Fragen rund um die Adoption.
Wer darf adoptieren?
Um in Deutschland ein Kind adoptieren zu dürfen, muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So darf ein Ehepaar ein Kind z. B. nur gemeinsam adoptieren, Unverheiratete hingegen nicht. Sie dürfen ein Kind lediglich allein adoptieren.
Das Mindestalter für eine Adoption beträgt 25 Jahre. Bei einem Ehepaar muss ein Ehegatte 25, der andere mindestens 21 Jahre alt sein. Außerdem sollte man mindestens zwei Jahre verheiratet sein.
Ein gesetzliches Höchstalter gibt es nicht, allerdings wird darauf geachtet, dass ein normaler Eltern-Kind-Altersabstand besteht, der normalerweise bei maximal 35 bis 40 Jahren liegt.
Seit der Gesetzesänderung im Oktober 2017 dürfen gleichgeschlechtliche Paare neben der Eheschließung jetzt auch Kinder adoptieren. Viele Jugendämter in Deutschland bevorzugen die Adoption als verheiratetes Paar, Alleinstehende kommen oft vor allem dann infrage, wenn sie ein mit ihnen verwandtes Kind adoptieren möchten.
Hat ein Paar bereits leibliche Kinder, so achtet das Amt darauf, dass die Adoption nicht gegen das Wohl der eigenen Kinder geht.
Voraussetzung für eine Adoption ist außerdem eine reine Weste: Wer adoptieren möchte, muss ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen vorlegen. Auch ein Gesundheitszeugnis ist notwendig.
Teilweise haben einzelne Jugendämter weitere, individuelle Vorgaben, etwa bezüglich des Einkommens oder des Wohnraums.
Welche Formen der Adoption gibt es?
Die Inkognito-Adoption ist die häufigste Form der Adoption und ist bei fast allen Minderjährigen-Adoptionen der Fall. Die leiblichen Eltern erfahren nicht, wer das Kind annimmt und die Adoptiveltern kennen keine Daten der abgebenden Eltern.
Daneben lernen sich leibliche und Adoptiveltern bei der halboffenen Adoption bei einem Treffen in der Vermittlungsstelle kennen. Dabei werden keine Daten ausgetauscht.
Die Übermittlung von Briefen und Fotos sind in anonymer Form über die Vermittlungsstelle möglich. Die offene Adoption ist die freieste Form der Adoption und kommt meist zur Anwendung, wenn ein Kind schon länger als Pflegekind in der neuen Familie lebt und dann erst zur Adoption freigegeben wird.
Innerhalb dieser Abstufungen gibt es verschiedene weitere Sonderformen der Adoption, z. B. die Stiefkind-Adoption (nach der Hochzeit wird das Kind des neuen Partners adoptiert), die Verwandten-Adoption (ein Verwandter übernimmt das Sorgerecht, wenn die leiblichen Eltern nicht für das Kind sorgen können und zustimmen), die Sukzessiv-Adoption (Adoption eines Kindes, das bereits vom Ehepartner adoptiert wurde), die Volljährigen-Adoption (hier erlöschen die verwandtschaftlichen Beziehungen zu den leiblichen Verwandten nicht) und die internationale Adoption (Adoption eines Kindes aus dem Ausland).
Welche Unterlagen braucht man für eine Adoption?
Für die Adoption muss man beim Jugendamt bzw. der Vermittlungsstelle und vor Gericht eine Vielzahl von Unterlagen vorlegen.
Dazu gehören unter anderem das Familienbuch und die Geburtsurkunden, ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Gesundheitszeugnis, ein ausführlicher Lebenslauf, eine Meldebescheinigung und Einkommensnachweise. Außerdem muss der Adoptionsantrag vom Notar beurkundet vorgelegt werden.
Wie läuft eine Adoption ab?
Die Dauer des Adoptionsverfahrens kann ein bis fünf Jahre dauern. Die Zeit von der Aufnahme des Kindes in der Adoptivfamilie bis zum Abschluss des Adoptionsvertrags nennt man auch Adoptionspflege.
In Deutschland ist eine Adoption nur über das zuständige Jugendamt, eine Adoptionsstelle der Landesjugendämter oder eine anerkannte Vermittlungsstelle erlaubt und anderweitig strafbar.
Nachdem die jeweilige Behörde kontaktiert wurde, prüft diese, ob man als Eltern für ein Kind infrage kommt. Die Entscheidung wird im Adoptionseignungsbericht festgehalten.
Wichtig zu wissen ist dabei, dass nicht ein Kind für bestimmte Eltern gesucht wird, sondern Eltern für ein bestimmtes Kind. Im darauffolgenden Eignungsverfahren wird geprüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt werden.
In diesem Bewerbungsverfahren, das oft sehr lange dauern kann, finden Hausbesuche und Gespräche statt.
Schließlich bekommt man von der Vermittlungsstelle ein Kind vorgeschlagen. Nach Annahme des Vorschlags erhält man die Pflegeerlaubnis für das Kind – jedoch noch nicht das Sorgerecht!
Dieses wird den annehmenden Eltern erst nach Zustimmung des Vormundschaftsgerichts zugesprochen. Während der Zeit der Pflegeerlaubnis hat man aber bereits Anspruch auf Kindergeld und Elternzeit.
Was kostet eine Adoption?
Eine Adoption im Inland schlägt mit etwa 100 bis 300 Euro zu Buche. Die Vermittlung über ein Jugendamt ist an sich kostenlos.
Allerdings fallen rund um die benötigten Unterlagen Kosten an, z. B. für die Beurkundung des Adoptionsantrags, das polizeiliche Führungszeugnis oder das Gesundheitszeugnis.
Für die Vermittlung über einen privaten Träger entstehen Gebühren in Höhe von ca. 5000 Euro. Bei einer Minderjährigen-Adoption müssen keine Gerichtskosten bezahlt werden, bei der Volljährigen-Adoption hingegen schon. Deren Höhe richtet sich dann nach dem Einkommen der Adoptiveltern.
Die Adoption eines Kindes aus dem Ausland ist wesentlich teurer. Hier wird eine Adoptionsgebühr in Höhe von 800 Euro fällig. Dazu kommen eine Vermittlungspauschale des Trägers, eine Ländergebühr und die persönlichen Reise- und Unterkunftskosten. In der Summe kommt man so, je nach Land, auf 8000 bis 20.000 Euro.
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