Arbeitslosengeld I: Anspruch, Höhe & Dauer

Der Verlust oder auch drohende Verlust des Arbeitsplatzes ist eine existenzbedrohende Situation. Für solche Situationen gibt es staatliche Unterstützung – das Arbeitslosengeld (ALG).
Das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung und wird aus den Sozialversicherungsbeiträgen finanziert. Durch die Zahlung von Arbeitslosengeld I sollen Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung verloren haben, sozial abgesichert werden.
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Jeder Arbeitnehmer, der innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate in einem sogenannten Versicherungspflichtverhältnis tätig war, hat Anspruch auf das ALG I.
Personen, die überwiegend kurz befristete Beschäftigungen (z. B. Kurzarbeit, Wehrdienst, Mutterschaft etc.) ausüben, haben unter besonderen Voraussetzungen einen erleichterten Zugang zum Arbeitslosengeld. Für sie beträgt die Anwartschaftszeit nach einer befristeten Sonderregelung sechs Monate.
Darüber hinaus müssen sich arbeitslose Arbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet haben. Zudem müssen Sie selbstständig das Arbeitslosengeld beantragen, z. B. online oder bei der Agentur für Arbeit direkt.
Wie viel Arbeitslosengeld I wird gezahlt?
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass ein Arbeitsloser in der Regel 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts erhält. Sorgt der Arbeitnehmer zusätzlich für ein Kind, erhält er etwa 67 Prozent.
Sollte das Arbeitslosengeld nicht ausreichen, können Betroffene zusätzlich Arbeitslosengeld II (sog. Hartz IV) beantragen. Zudem beeinflusst auch die Steuerklasse die Höhe des Arbeitslosengeld.s.
Ihr eigenes Vermögen oder Schenkungen und Erbschaften werden nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Haben Sie allerdings eine Abfindung oder Provision erhalten, wird dies angerechnet.
Wie lange erhalten Betroffene staatliche Unterstützung?
Wie lange ein Arbeitsloser Arbeitslosengeld erhalten kann, hängt vom Lebensalter und der Dauer der gesamten Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der letzten fünf Jahre ab (§ 147 SGB III).
Der Höchstanspruch für Arbeitslose, die das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt zwölf Monate. Sind Sie älter als 50 Jahre, können Sie unter Umständen länger Leistungen beziehen. Dies setzt allerdings voraus, dass der Betroffene zwei Jahre versicherungspflichtig beschäftigt war.
Nur Personen, die das 58. Lebensjahr vollendet haben und in den letzten fünf Jahren vor der eingetretenen Arbeitslosigkeit mindestens zwei Jahre versicherungspflichtig beschäftigt waren, erhalten für 24 Monate Arbeitslosengeld I.
Gibt es beim ALG I eine Sperrzeit?
Es gibt eine Sperrzeit bei versicherungswidrigem Verhalten. In einem solchen Fall müssen Betroffene mit einer Sperrzeit von einer Woche bis zu zwölf Wochen rechnen. In dieser Zeit erhalten sie keine Arbeitslosengeld.ahlungen.
Folgendes versicherungswidriges Verhalten kann zu einer Sperrzeit führen:
- Arbeitnehmer hat ohne wichtigen Grund gekündigt.
- Arbeitgeber hat verhaltensbedingt gekündigt.
- Betroffener nimmt nicht an einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung teil.
- Arbeitnehmer erbringt keinen Nachweis über von der Agentur für Arbeit geforderte Eigenbemühungen.
- Arbeitnehmer hat sich nicht frühzeitig arbeitsuchend gemeldet.
Auch wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und beispielsweise eine Abfindung erhalten haben, hat dies in der Regel eine Sperrzeit zur Folge.
Besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach einer Auslandsbeschäftigung?
Wenn Arbeitnehmer im Ausland tätig waren, haben sie nur dann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn zwischen der Auslandsbeschäftigung und dem Eintritt der Arbeitslosigkeit und der Antragstellung in Deutschland eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland ausgeübt wurde. Die Dauer dieser Beschäftigung ist nicht vorgeschrieben.
Ein Beispiel für das Arbeitslosengeld I
Sie haben für 24 Monate in Frankreich gearbeitet und haben anschließend eine versicherungspflichte Tätigkeit in Deutschland angenommen, die am 31.07.2019 endete. Sie haben sich am 01.08.2019 in Deutschland arbeitslos gemeldet. Liegen alle Voraussetzungen für einen Anspruch vor, entsteht ab dem 01.08.2019 ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Selbstverständlich gibt es auch Ausnahmeregelung, z. B. wenn Sie zwar im Ausland beschäftigt sind, Ihren ständigen Wohnsitz aber in Deutschland haben und mindestens einmal wöchentlich an den Wohnort in Deutschland zurückkehren. Sie gelten in diesem Fall als „echter“ Grenzgänger und haben Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Diesen Anspruch haben Sie auch, wenn Sie auf Weisung Ihres Arbeitgebers im Rahmen eines weiterhin bestehenden deutschen Beschäftigungsverhältnisses zur Ausübung einer Beschäftigung von begrenzter Dauer ins Ausland entsandt werden.
Haben Sie rechtliche Fragen? Bei anwalt.de wird Ihnen geholfen!