Das ändert sich für Sie im August
Arbeitnehmer, Firmengründer und Apothekenbesucher dürfen sich freuen: Diese Dinge werden im August 2022 für Verbraucher einfacher.
Was wird für Sie leichter und was ändert sich?
Auch im August stehen für die Verbraucher in Deutschland wieder einige Neuerungen an. Damit Sie die Punkte, die auch für Ihren Alltag wichtig sein könnten, im Blick haben, verschaffen wir Ihnen den nötigen Überblick.
Mit im August-Paket sind dabei zum einen diverse Vereinfachungen. So haben Arbeitnehmer zum Beispiel nun das Recht auf transparentere Arbeitsbedingungen und GmbHs oder UGs können auf Wunsch online gegründet werde, ohne dass dafür extra ein Notar persönlich aufgesucht werden muss.
Andererseits müssen Sie sich gleich auf eine ganze Reihe von Abschieden von Apps oder anderen von Verbrauchern geliebten Dingen einstellen. Der aktuell prominenteste Punkt ist dabei sicherlich das 9-Euro-Ticket, dass Ende August ausläuft.
Diese Änderungen im August sollten Sie unbedingt kennen:
- Günstigere Medikamente werden Pflicht
Wer Biopharmazeutika verschrieben bekommt, erhält ab dem 16. August statt des verschriebenen Originals in der Apotheke automatisch günstigere Substitute, sogenannte Biosimilars. Sie sind dabei ebenso wirkungsvoll wie das Original-Medikament. Das regelt das neue "Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung". Biosimilars kommen auf den Markt, wenn das Patentrecht für das Original ausläuft und werden unter anderem bei Krebs, Morbus Crohn oder Arthritis verschrieben.
- Die Rechte von Arbeitnehmern werden gestärkt
Dafür sorgt die EU-Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen, die ab 1. August gilt. Darin steht, welche Informations- und Dokumentationspflichten der Arbeitgeber hat. Bei einer Neuanstellung müssen die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich an die betreffenden Arbeitnehmer und -nehmerinnen übergeben werden. Darunter fallen beispielsweise neben der Höhe des Arbeitsentgelts auch die Regelung von Überstunden, die vereinbarten Arbeits- oder Ruhezeiten sowie die Probezeit. - Das 9-Euro-Ticket verabschiedet sich
Es kann zwar noch den ganzen August für den öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland genutzt werden, doch zum letzten Mal dann am 31. August. - GmbHs und UGs können online gegründet werden
Damit entfällt ab dem 1. August die Pflicht, für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Unternehmergesellschaft (UG) einen Notar persönlich aufsuchen zu müssen. Ein Online-Meeting reicht dafür nun aus. Möglich macht es das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG). Natürlich können Sie auf Wunsch trotzdem weiter den Notar in seinem Büro aufsuchen. - YouTube Go wird Geschichte
Damit leistungsschwächere Geräte YouTube nutzen konnten, gab es ursprünglich die App-Alternative YouTube Go. Da das inzwischen in der Praxis nicht mehr benötigt wird, geht die abgespeckte Version nun in Rente. - Amazon schränkt alte Kindle-Modelle ein
Wenn Sie mit einem älteren Kindle-Gerät gerne E-Books lesen, ist damit ab dem 17. August in der bekannten Form Schluss. Ab diesem Stichtag können dann keine neuen E-Books mehr direkt im E-Book-Shop gekauft und heruntergeladen werden. Sie müssen stattdessen die Bücher über den Browser herunterladen und auf den Kindle Reader übertragen. Betroffen sind davon folgende Geräte: Kindle 2. Generation, Kindle DX, Kindle Keyboard, Kindle 4. Generation, Kindle 5. Generation. - Die Telekom stellt De-Mail ein
Dieser Mailingdienst sollte für sichere Behördenpost genutzt werden, brachte aber nur Verluste ein. Daher ist am 31. August Schluss damit. Wer den Service braucht, wird aber in Zukunft weiterhin bei anderen Anbietern vorerst weiterhin fündig. - Mit Nintendo-eShop-Geschenkkarten kann kein Guthaben mehr aufgeladen werden
Die 3DS- und den Wii-U-eShops werden zwar erst Ende März 2023 eingestellt. Doch bereits am 29. August können die Nutzer der Konsolen mit Geschenkkarten ihr Guthaben nicht mehr aufladen und damit dann keine Spiele mehr kaufen.
Diese Neuerungen aus dem Vormonat sollten Sie auf dem Schirm haben
Zur Halbzeit des Jahres stehen für die Verbraucher in Deutschland wieder einige Neuerungen an. Damit Sie die Punkte, die auch für Ihren Alltag wichtig sein könnten, im Blick haben, verschaffen wir Ihnen den nötigen Überblick.
Mit im Juli-Paket sind dabei zum einen erfreuliche Novellen wie eine großzügige Rentenerhöhung, die nächste Stufe des Mindestlohns, der jetzt auf 10,45 Euro pro Monat steigt, oder dass alte Elektrogeräte nun auch im Supermarkt kostenlos abgegeben werden dürfen. Andererseits wird manches, wie z.B. E-Zigaretten oder die bislang kostenlosen Corona-Bürgertests, teurer.
Das hatte sich im Juli geändert
- Der Mindestlohn steigt
Von 9,82 Euro pro Stunde geht es im Juli beim gesetzlichen Mindestlohn erneut ein Stück nach oben. Er steigt auf 10,45 Euro pro Stunde. Bereits im Oktober folgt dann die nächste Erhöhung auf 12 Euro. - Die Corona-Bürgertests werden kostenpflichtig
Bürger und Bürgerinnen, die einen Corona-Test machen wollen, erwartet nun eine Eigenbeteiligung. Ab Juli müssen Sie dafür pro Test 3 Euro bezahlen. Kostenlos sollen die Bürgertests jedoch weiterhin für vulnerable Gruppen bleiben. Dazu zählen Frauen zu Beginn der Schwangerschaft, Kinder bis fünf Jahre sowie Besucher von Kliniken und Pflegeheimen. - Rentner bekommen mehr Geld
Ab 1. Juli erhalten Millionen Rentner und Rentnerinnen in Deutschland deutlich mehr Geld. In Westdeutschland steigen die Renten um 5,35 Prozent, im Osten sogar um 6,12 Prozent. -
Alte Elektrogeräte können auch im Supermarkt kostenlos abgegeben werden
Das gilt zumindest für kleinere Elektrogeräte mit einer maximalen Kantenlänge von 25 Zentimetern, also z.B. Smartphones oder elektrische Zahnbürsten. Ab 1. Juli sind auch Supermärkte und Discounter verpflichtet, diese kostenlos anzunehmen. Bedingung dafür: Die Märkte müssen mindestens 800 Quadratmeter Verkaufsfläche haben und selbst mindestens einige Male jährlich Elektrogeräte im Angebot haben. Pro Geräteart müssen außerdem maximal nur drei Altgeräte zurückgenommen werden. -
Die EEG-Umlage ist Geschichte
Ein wenig Entlastung können Verbraucher ab 1. Juli bei den Strompreisen erhoffen – denn die EEG-Umlage, die seit dem Jahr 2000 Wind- und Solaranlagen fördern sollte, wird abgeschafft. Es entfallen damit 3,72 Cent pro Kilowattstunde. -
E-Zigaretten werden teurer
Zum ersten Mal gilt die Tabakbesteuerung nun auch für E-Zigaretten. Für sie wurde bislang nur die Mehrwertsteuer fällig. Ab 1. Juli sind pro Milliliter Liquid dann sind es 16 Cent fällig. Bis 2026 soll die Besteuerung dann schrittweise auf 32 Cent steigen. -
Auch für Einwegplastikflaschen und Dosen gilt jetzt eine Pfandpflicht
Bisher waren beispielsweise PET-Flaschen mit Fruchtsäften oder alkoholische Mixgetränke in der Dose pfandfrei. Das ändert sich im Juli. Dann verlangt die erweiterte Pfandpflicht auch für Einwegplastikflaschen und Dosen generell 25 Cent Pfand. Ausgenommen von der Regelung sind bis 2024 noch Milchgetränke. -
Der Kündigungsbutton bei Online-Verträgen kommt
Damit Verbraucher leichter ihre Online-Verträge kündigen können, wird es auf den Websiten der entsprechenden Unternehmen ab 1. Juli Pflicht, einen Kündigungsbutton zu installieren. Der Kunde bekommt dann nach erfolgter Kündigung auch sofort eine elektronische Eingangsbestätigung. -
Eine der Führerschein-Umtauschfristen läuft ab
Betroffen sind die Jahrgänge 1953 bis 1958. Sie müssen, sofern sie noch ihren alten rosa oder grauen Führerschein haben, diesen bis spätestens 19. Juli in ein neues EU-Dokument umtauschen. Ansonsten droht ein Bußgeld. - Der Hartz-IV-Bonus wird ausgezahlt
Wer im Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hat, bekommt in diesem Monat wegen der Mehrbelastungen durch Pandemie und Preisanstiege eine zusätzliche Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Ein Antrag ist hierfür nicht nötig, das Geld wird automatisch ausgezahlt. - DHL-Pakete werden teurer
Ab 1. Juli hebt DHL die Preise für Pakete und Päckchen an. So steigt z.B. der Preis des DHL-Päckchens S von 3,79 auf 3,99 Euro. Oder das nur online erhältliche 2-Kilo-Paket kostet statt bisher 4,99 dann 5,49 Euro.