Das ändert sich im Juni

Von Stromanbieterwechsel bis Handylebensdauer: Das ändert sich im Juni 2025.
Ob man den Stromanbieterwechsel nun in Rekordzeit erledigen kann oder bei Smartphones und Tablets mehr Nachhaltigkeit erwarten darf: Das sind nur zwei der Dinge, die sich im Juni 2025 ändern.
Der Juni bringt Erleichterungen und Service
Und schon nähern wir uns mit großen Schritten dem Abschluss der ersten Jahreshälfte. Bevor dann Ende Juni bereits die ersten Bundesländer wieder in die Sommerferien starten, verändern sich im Alltag noch ein paar entscheidende Dinge für Verbraucher in Deutschland. Damit man die wichtigsten Dinge auf dem Schirm hat, liefern wir den entsprechenden Kompass:
Der Juni punktet dabei vor allem mit Erleichterungen. Das fängt damit an, dass Frauen nun bei einer Fehlgeburt bereits zu einem deutlich früheren Schwangerschaftszeitpunkt als bisher Anspruch auf Mutterschutz haben.
Auch ansonsten geht es im neuen Monat verstärkt darum, einige Dinge für die Menschen in Deutschland leichter zu machen. So sorgt eine neue Ökorichtlinie der EU dafür, dass Smartphones oder Tablet langlebiger sein müssen, ein Stromanbieterwechsel muss nun technisch innerhalb von 24 Stunden erfolgen können und die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen verbessert sich. Wer dann nach so vielen Neuerungen schließlich die Sommerferien mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen in Angriff nimmt, sollte für maximale Entspannung außerdem eine wichtige neue Pflicht nicht versäumen.
Diese Änderungen im Juni 2025 sollte jeder unbedingt kennen:
- Beim Stromanbieterwechsel kommt die 24-h-Frist
Bisher musste man bei einem Stromanbieterwechsel oft erst einmal lange abwarten, ob das alles zum Wunschtermin funktioniert und landete mit Pech und wenn die entsprechenden Anbieter langsam arbeiteten, vorübergehend in der teuren Grundversorgung. Ab dem 6. Juni verlangt eine EU-Richtlinie, dass Verbraucher ihren Stromanbieter werktags technisch binnen 24 Stunden wechseln können. Abmeldung, neue Anmeldung und Bestätigung müssen in diesem Zeitraum erfolgen. Dafür muss man als Verbraucher die sogenannte MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer) angeben, das ist eine elfstellige Identifikationsnummer des Stromzählers, die in der Regel auf der Stromrechnung steht. Die neue Frist soll den Wettbewerb auf dem Energiemarkt verbessern. Wichtig: Das bedeutet jedoch nicht, dass auch innerhalb von 24 Stunden der neue Liefervertrag beginnt. An Kündigungsfristen bleibt man weiterhin gebunden. Wer umzieht, muss außerdem beachten, dass nun keine rückwirkenden Kündigungen mehr möglich sind. Man muss den Wechsel also vor dem Umzug planen und anmelden. - Nach einer Fehlgeburt werden Frauen besser geschützt
Bisher konnten sich Frauen nach einem solchen einschneidenden Erlebnis allenfalls eine Krankschreibung holen, um wieder – vor allem psychisch – zur Ruhe zu kommen. Das ändert sich ab 1. Juni. Zum ersten Mal ist es möglich, gesetzlichen Mutterschutz in Anspruch zu nehmen – zumindest bei späten Fehlgeburten. Erfolgen diese ab der 13. Schwangerschaftswoche, gilt der Mutterschutz zwei Wochen. Ab der 17. Woche sind es sechs Wochen und ab der 20. Woche dann acht Wochen. - Für Wohnmobile und Wohnwagen wird eine Gasprüfung Pflicht
Sofern diese eine Flüssiggasanlage haben, müssen die Besitzer diese bis spätestens 19. Juni bei einer Sicherheitsprüfung vorstellen. Danach wird es, ausgehend vom Prüftermin, alle zwei Jahre nötig werden, die Anlage erneut von einem Sachverständigen checken zu lassen. Die Pflicht wurde auch in die Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung aufgenommen. Kochen, Heizen und Co. mit Gas sollen so sicherer werden. Diese Gasprüfung findet unabhängig von der Hauptuntersuchung statt und kostet etwa 40 bis 80 Euro. Wer sie versäumt, muss mit einen Bußgeld rechnen. - Die Uhr für die Steuererklärung 2023 tickt endgültig
Zumindest, wenn man einen Steuerberater hat, darf man die Steuererklärung für das Jahr 2023 jetzt noch abgeben. Eigentlich wäre die Frist dafür zum 31. Mai verstrichen, da dieser Tag allerdings 2025 auf ein Wochenende fällt, ist der Stichtag der 2. Juni, also der Montag. - Neue Smartphones und Tablets müssen nachhaltiger sein
Elektroschrott ist ein großes Problem. Um das zumindest zu verkleinern, gibt es mal wieder eine neue EU-Verordnung, die nun ab dem 20. Juni dafür sorgen soll, dass Smartphones und Tablets langlebiger und besser zu reparieren sind. Die Ökodesign-Vorschriften verlangen unter anderem ein Energie-Effizienz-Label, außerdem müssen Akkus mindestens 800 Ladezyklen schaffen und dabei dann noch 80 Prozent ihrer Kapazität haben, die Hersteller mindestens fünf Jahre lang Updates liefern – und Smartphones und Tablets müssen einfacher zu reparieren sein. Letzteres soll dann übrigens wie der Energieverbrauch schon beim Kauf erkennbar sein, so dass man sich gezielt für ein Gerät entscheiden kann, das einen lange begleiten kann. Ersatzteile müssen noch mindestens sieben Jahre nach Auslaufen des Modells verfügbar sein. - Apps und Websites werden barrierefreier
Das verlangt ab dem 28. Juni das Barrierefreiheitstärkungsgesetz. Damit soll gewährleistet werden, dass Menschen mit körperlichen oder mentalen Einschränkungen sich besser im Internet zurecht finden. Zu den Anforderungen, die die Anbieter für Produkte und Dienstleistungen bei ihren Websites und Apps erfüllen müssen, gehört unter anderem, dass leichte Sprache, verschiedene Schriftgrößen oder eine Vorlesefunktion angeboten werden. Das neue Gesetz wird auch verpflichtend für Bankdienstleistungen oder Fahrkartenautomaten. - Es gibt einen ersten Veteranentag
Was in den USA schon lange ein fester Gedenktag ist, wird in Deutschland nun 2025 erstmals eingeführt: Am 15. Juni werden die Veteranen der Bundeswehr zum ersten Mal mit einem nationalen Veteranentag geehrt. Gedacht wird dabei allen aktiven und ehemaligen Soldatinnen und Soldaten. Die entsprechende offizielle Feier findet rund um das Reichstagsgebäude in Berlin statt.
Das hatte sich im Mai geändert:
- Passfotos werden digital
Wer ab Mai einen neuen Reisepass oder Personalausweis beantragt, kommt mit ausgedruckten Bildern nicht mehr weiter. Es ist jetzt ein digitales Passfoto vorgeschrieben. Das kann man entweder direkt vor Ort aufnehmen, wo entsprechende Geräte installiert werden, oder aber man muss zuvor einen zertifizierten Fotografen oder Drogeriemarkt aufsuchen. Die Fotos werden von dort dann über eine Cloud an die entsprechende Behörde übermittelt. Ziel der Umstellung ist einmal mehr, die Fälschungssicherheit zu erhöhen. Da je nach Standort möglicherweise noch nicht überall sofort die gleiche Infrastruktur für die digitalen Passfotos besteht, wurde eine Übergangsregelung vereinbart: Papierfotos werden bis zum 31. Juli 2025 – allerdings nur in Ausnahmefällen! – akzeptiert. Auf diese Ausnahmeregelung sollte man allerdings nicht bauen. - Skype verabschiedet sich
Es ist eine Weile her, dass der der Instant-Messaging-Dienst seinen großen Boom erlebte. Inzwischen ist er in Vergessenheit geraten und von anderen Anbietern wie Teams überholt worden. Microsoft, zu dem sowohl Teams als auch Skype gehören, reagiert und stellt den Dienst von Skype am 5. Mai ein. Mit den bestehenden Zugangsdaten von Skype kann man sich übrigens auch bei Teams kostenlos anmelden und dann gleich alle Kontakte, Chatverläufe etc. mitnehmen. - Das Girokonto bei der Commerzbank wird kostenpflichtig
Auch die Commerzbank gehört ab Mai zu den Geldinstituten, die das kostenlose Konto abschaffen – unabhängig vom Geldeingang. Man zahlt nun monatlich 4,90 Euro für die Kontoführung. Ausnahmen gibt es nur für Schüler, Auszubildende und Studenten. Außerdem müssen Kunden, die ein Gesamtvermögen von mindestens 50.000 Euro bei der Commerzbank liegen haben, weiterhin nichts für das Girokonto zahlen. - Das Namensrecht verändert sich
Ab Mai gibt es mehr Freiheiten, wenn man sich einen Familiennamen zulegt. Das gilt sowohl für die Eheschließung als auch für den Geburtsnamen von Kindern. Besonders verbessert sich dabei vor allem die Regelung für Kinder: Sie können ab jetzt einen Doppelnamen tragen, der sich aus beiden Einzelnamen ihrer Eltern zusammensetzt, auch wenn Vater und Mutter keinen gemeinsamen Ehenamen haben oder gar nicht verheiratet sind. Ebenso ist es nun möglich, dass beide Ehepartner einen Doppelnamen führen, entweder mit oder auch ohne Bindestrich. Zuvor war das nur bei einem der beiden Partner erlaubt. - Biomüll kann jetzt Ärger bringen
Das gilt dann, wenn man es bei der Trennung nicht so genau nimmt und zu viele Fremdstoffe in den Bioabfällen zu finden sind. Ab Mai darf der Anteil an Fremdstoffen wie Plastik, Glas oder Metall nur noch maximal drei Prozent des Gesamtgewichts beziehungsweise ein Prozent Kunststoffe betragen. Ist das nicht der Fall, kann es vorkommen, dass die Biotonne nicht geleert wird oder ein Bußgeld fällig wird. Ermittelt wird das mithilfe von stichprobenartigen Sichtkontrollen oder auch Detektoren. Die erhöhten Ansprüche an den Biomüll sollen dafür sorgen, dass zum einen die Umwelt besser geschützt wird und zum anderen die Qualität der Bioabfälle steigt. - Deutschland bekommt einen neuen Kanzler
Zumindest ist das sehr wahrscheinlich, denn nachdem der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD steht, soll am 6. Mai im Bundestag die Wahl von Friedrich Merz zum neuen Bundeskanzler erfolgen. Ob es bei der Abstimmung noch Überraschungen gibt, bleibt jedoch abzuwarten. - Ältere iPhones verlieren den Zugriff auf WhatsApp
Betroffen sind Geräte, die iOS 15.0 oder sogar noch eine ältere Version haben. Sprich: Wer mindestens iOS 15.1 auf seinem iPhone hat, kann WhatsApp weiterhin nutzen. Im Zweifelsfall kann es nötig werden, auf ein neueres Smartphone umzusteigen.
Egal was sich ändert oder nicht, beim Einkauf zu sparen ist immer eine gute Idee. Zum Beispiel mit den besten Discounter-Angeboten der Woche.