Die Rechte und Pflichten von Vermietern möblierter Wohnungen

Die Suche nach geeignetem Wohnraum gestaltet sich aufgrund der aktuellen Wohnungsnot für alle Wohnungssuchenden schwierig.
Besonders Studenten und Geschäftsleute müssen oft kurzfristig nach einer Unterkunft Ausschau halten. Für diese oft zeitlich begrenzten Mietverhältnisse eignen sich vor allem möblierte Wohnungen. Wenn Sie als Vermieter eine möblierte Wohnung vermieten möchten, sollten Sie sich vorab über Ihre Rechte und Pflichten informieren.
Wann gilt eine Wohnung als möbliert?
Wenn der Vermieter eine Wohnung mit mehr als die Hälfte der für die Haushaltsführung wesentlichen Einrichtungsgegenständen ausstattet, gilt diese als möbliert.
Wesentliche Einrichtungsgegenstände sind z. B.:
- Betten inkl. Bettwäsche
- Schränke/Kommoden
- Tische/Stühle
- Sofa/Sessel
- Küche
- Lampen
- Waschvorrichtungen
Geschirr und Besteck dagegen zählen nicht zu den wesentlichen Einrichtungsgegenständen, sondern gelten als Hausrat.
Welche Rechte haben Vermieter einer möblierten Wohnung?
- Sie können einen Möblierungszuschlag als Zuschlag zur üblichen Miete erheben. Dieser ist vom Umfang der Möblierung abhängig und wird unterschiedlich berechnet.
- Sowohl die Kosten für die Einrichtung einer möblierten Wohnung als auch die Kosten für Handwerker sind steuerlich absetzbar.
- Wenn der möblierte Wohnraum ein Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und dem Mieter für sich und seine Familie oder andere Personen nicht zum dauerhaften Gebrauch überlassen wurde (befristetes Mietverhältnis), ist der Vermieter nicht an die Mietpreisbremse gebunden. In diesem Fall kann der Vermieter außerdem dem Mieter bis zum 15. eines Monats kündigen, worauf der Mieter bis Ende desselben Monats ausziehen muss. Die gesetzlichen Vorschriften zu Mieterhöhungen muss der Vermieter für diesen besonderen Fall ebenfalls nicht beachten.
Welche Pflichten haben Vermieter einer möblierten Wohnung?
- Wenn Sie eine möblierte Wohnung vermieten, sind Sie verpflichtet, die Wohnung mit Einrichtungsgegenständen auszustatten, die für eine normale Haushaltsführung benötigt werden.
- Sie müssen für Instandhaltungsmaßnahmen sorgen und sind verpflichtet, defekte Möbel, Geräte oder Lampen zu reparieren. Auch stark abgenutztes Mobiliar muss durch neues ersetzt werden. Falls Sie diese Instandhaltungsmaßnahmen unterlassen, kann der Mieter eine Mietminderung veranlassen.
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