Diese neuen Gesetze gelten ab August 2015
Der August beginnt mit einer aktualisierten Düsseldorfer Tabelle, einem neuen Erbrecht, Mindestlohn für Friseure, mehr Förderung bei energetischer Sanierung, Schließung der Bachelor-Master-Bafög-Lücke und einer Mietpreisbremse jetzt auch in Bayern.
Düsseldorfer Tabelle aktualisiert
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Unterhaltsleitlinie und die wichtigste Bemessungsgrundlage dafür, was für Kinder getrennt lebender Eltern zu zahlen ist. Die Düsseldorfer Tabelle ist eigentlich kein Gesetz. Sie stammt aus der Feder des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf und nicht aus der eines Parlaments wie dem Bundestag. Dennoch hat die Düsseldorfer Tabelle mehr Gewicht als manches Gesetz. Schließlich sollen die darin enthaltenen Unterhaltssätze Gerichten Orientierung geben. Das sichert eine gewisse Einheitlichkeit von Unterhaltszahlungen.
Ab August wird die Tabelle wieder einmal aktualisiert. Der entscheidende Grund ist der zum Jahresanfang auf 4512 Euro gestiegene Kinderfreibetrag. Er steht für den Betrag, der Eltern steuerfrei für ein Kind pro Jahr zur Verfügung stehen muss. Das wirkt sich auch auf den Kindesunterhalt bei getrennt lebenden Eltern aus. Ausgehend von einem monatlichen Nettoeinkommen der unterhaltspflichtigen Person bis 1500 Euro steigt der Mindestunterhalt für ein Kind bis sechs Jahre um 11 Euro ab August auf 328 Euro. In der folgenden Altersstufe bis zwölf Jahre erhöht er sich um 12 Euro auf 376 Euro. Danach sind es, bis das Kind volljährig ist, künftig 14 Euro mehr und somit 440 Euro. Für volljährige Kinder sieht die aktualisierte Düsseldorfer Tabelle einen Anstieg von 26 Euro auf 504 Euro vor. Anfang 2016 steigt der Kinderfreibetrag erneut. Damit zeichnet sich die nächste Aktualisierung bereits ab.
Gleiches Erbrecht für alle EU-Bürger
In der EU gilt unabhängig von der Staatsbürgerschaft ab dem 17.08. das Erbrecht des Landes, in dem sich jemand gewöhnlich aufhält, wenn er dort verstirbt. Erben in Spanien lebender Deutscher sehen sich so etwa plötzlich mit spanischem Erbrecht konfrontiert.
Die EU will das Vererben in ihren Mitgliedsländern vereinheitlichen und vereinfachen. Dafür soll die Europäische Erbrechtsverordnung sorgen. Der Grund dafür ist, dass einerseits immer mehr Menschen in andere Länder ziehen – sei es, weil sie dort arbeiten, eine Beziehung führen oder ihren Lebensabend verbringen. Andererseits gestaltete sich je nach Land das Erbverfahren im Todesfall bislang sehr unterschiedlich. Dafür zuständig sind die Gerichte vor Ort.
Ein spanisches Gericht muss jedoch beim Tod eines Deutschen deutsches Erbrecht anwenden. In Frankreich gilt das nur für nicht im Land befindliches Vermögen. Besaß ein dort wohnender und verstorbener Nichtfranzose beispielsweise eine Immobilie in Paris gilt dagegen französisches Erbrecht. Solche Fälle, in denen für denselben Nachlass verschiedenes Erbrecht gilt bzw. einheimische Gerichte ausländisches Erbrecht anwenden müssen, will die EU künftig verhindern.
In allen EU-Ländern außer Dänemark, dem Vereinigten Königreich und Irland ist auf Todesfälle ab dem 17.08. automatisch das Erbrecht des jeweiligen Landes anzuwenden, sofern sich der Verstorbene dort gewöhnlich aufhielt. Wer das nicht möchte, muss beispielsweise als Deutscher zu Lebzeiten per Testament oder Erbvertrag festlegen, dass in jedem Fall deutsches Erbrecht gelten soll.
Ein weiteres Problem, das Erben in solchen Fällen haben, ist der Nachweis ihrer Erbenstellung. In Deutschland ist der Erbschein dazu da. Den erkennen ausländische Stellen aber regelmäßig nicht an. Umgekehrt verhält es sich mit ausländischen Erbnachweisen in Deutschland. Das neue, länderübergreifend anerkannte Europäische Nachlasszeugnis soll damit Schluss machen.
8,50 Euro Mindestlohn auch für Friseure
Im Friseurhandwerk beschäftigte Personen haben ab August Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde. Bislang ließ ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag noch eine Unterschreitung zu. Mit Augustbeginn läuft dies allerdings aus.
Mehr Förderung energetischer Sanierung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weitet ihre Förderung energetischer Gebäudesanierung aus. Förderfähig sind dann auch Wohngebäude mit Bauantrag bzw. Bauanzeige vor dem 01.02.2002. Ab August beinhaltet das zugrunde liegende Programm „Energieeffizient Sanieren“ nun unter anderem günstige KfW-Darlehen bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Bisher waren es höchstens 75.000 Euro. Besser gefördert wird zudem die Umstellung von Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien. Alternativ zur Kreditaufnahme lässt sich auch ein Investitionszuschuss von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit beantragen.
Bachelor und Master ohne BAföG-Lücke
Für Studenten klaffte bisher regelmäßig eine BAföG-Lücke zwischen abgeschlossenem Bachelor-Studium und einem nachfolgenden Master-Studium. Denn bereits mit Abschluss des letzten Prüfungsteils im Bachelor-Studium endet die Ausbildungsförderung. Danach floss das BAföG erst wieder mit der endgültigen Zulassung zum Master-Studium. Ab August genügt dafür bereits die vorläufige Zulassung, damit sich die BAföG-Lücke verkleinert. Auf die BAföG-Erhöhung um sieben Prozent müssen Studenten noch bis Anfang 2016 warten.
Mietpreisbremse nun auch in Bayern
Hohe Mieten in München stellen eine erhebliche Belastung für viele Mieter dar. Damit die Mieten im Rahmen der Neuvermietung von Wohnungen nicht noch weiter steigen, hat der Gesetzgeber die Mietpreisbremse geschaffen. Diese begrenzt die zulässige Mieterhöhung in diesen Fällen auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Mietpreisbremse soll jedoch nur dort gelten, wo ein angespannter Mietmarkt vorherrscht. Aus diesem Grund ist es den jeweiligen Bundesländern überlassen, diese Gebiete festzulegen. Davon macht nach Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen nun auch die bayerische Landesregierung Gebrauch. Ab August gilt in 144 bayerischen Städten eine Mietpreisbremse. Vorrangig davon betroffen ist der Regierungsbezirk Oberbayern, wo 127 der Städte insbesondere rund um München liegen. Im übrigen Freistaat finden sich Städte wie Nürnberg, Augsburg, Erlangen und Würzburg darunter.
Rückwirkend vier Euro mehr Kindergeld
Ab August erhöht sich das Kindergeld pro Kind um vier Euro. Das bedeutet je 188 Euro für das erste und zweite Kind. Für das dritte Kind gibt es 194 Euro und für alle weiteren Kinder je 219 Euro. Die Erhöhung gilt dabei rückwirkend zum Jahresanfang. Anfang 2016 erfolgt eine weitere Kindergelderhöhung um zwei Euro.
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