Diese neuen Gesetze gelten ab September 2015

Was sich im September ändert? Eingeführt wurden neue Sicherheitskontrollen an Flughäfen, Abgasnorm Euro 6 für PKW und Energielabel für Heizungen.
Umfangreichere Gepäck- und Passagierkontrollen
Ab September müssen Flugpassagiere mit umfangreicheren Kontrollen auf europäischen Flughäfen rechnen. Reisende und ihr Handgepäck können dann zusätzlich sogenannten ETD-Geräten begegnen. ETD steht dabei für Explosive Trace Detection. Dementsprechend dienen die Geräte zum Aufspüren von Sprengstoffspuren. Neben Händen und Taille einer Person erfolgt damit auch eine Untersuchung des Handgepäcks. Die verstärkten Kontrollen basieren dabei auf einer EU-Verordnung, die aber etwa auch Nicht-EU-Länder wie die Schweiz entsprechend anwenden. Der Flughafenverband und die Bundespolizei gehen trotz der verstärkten Kontrollen nicht von längeren Wartezeiten aus.
Euro-6-Pflicht für erstmals zugelassene Fahrzeuge
Fahrzeuge, die ab September erstmals zugelassen bzw. neu verkauft werden, müssen die Euro-6-Norm erfüllen. Neue Fahrzeugtypen, die erstmals auf den Markt gelangen, müssen sie bei ihrer Zulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt bereits seit September 2014 einhalten.
Euro 6 ist die aktuelle Abgasnorm in der EU. Besonders an Dieselfahrzeuge stellt sie hohe Anforderungen. Diese dürfen im Vergleich zur Vorgängernorm Euro 5 statt 180 mg/km Stickoxide nur noch maximal 80 mg/km ausstoßen. Die Summe aus Kohlenwasserstoffen und Stickoxiden darf nur noch 170 mg/km betragen. Zuvor waren noch 230 mg/km erlaubt.
Heizungen bald auch mit Energielabel./strong>
Wer einen Kühlschrank, eine Waschmaschine oder einen Elektroherd gekauft hat, kennt es schon länger: Das bunte Energielabel, mit dem Kunden schnell den jeweiligen Energiebedarf anhand der derzeit von A++ bis G reichenden Energieklassen erkennen und vergleichen können sollen. Neben vielen weiteren Geräten wie Lampen und Staubsaugern prangt es ab 26. September auch auf Heizungen und Warmwasserbereiteren, sofern deren Nennleistung 70 Kilowatt bzw. ein Volumen von 500 Litern nicht übersteigt.
Eine Besonderheit weisen dabei Energielabels für sogenannte Hybridheizungen auf. Gemeint sind damit Anlagen, die verschiedene Energieträger nutzen, wie etwa die Kombination aus einer Solaranlage auf dem Dach und einer Ölheizung im Keller. Auch sie bekommen ein Energielabel. Dieses weist den Energieverbrauch jedoch getrennt für die einzelnen Anlagen aus. Eine Verrechnung der verschiedenen Verbräuche sei nicht klar genug. Im Übrigen erhalten auch einzelne Bauteile von Heizungen wie Brenner oder Wärmepumpen ein Energielabel. Wärmepumpen verfügten bereits zuvor aufgrund einer freiwilligen Übereinkunft der Hersteller über entsprechende Angaben. Mit Biomasse wie etwa Pellets oder Scheitholz betriebene Heizkessel bleiben bislang noch außen vor und müssen kein Etikett tragen.
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