eBay-Verkäufer muss Koffer nicht für 1 Euro hergeben

Vor ein paar Jahren war eBay der Online-Tummelplatz für Schnäppchenjäger schlechthin. Doch seitdem das beliebte Online-Auktionshaus in aller Munde ist und Konflikte unter eBay-Nutzern mit schöner Regelmäßigkeit vor Gericht landen, haben es unverbesserliche Sparfüchse nicht mehr ganz so einfach. Das hält die hartgesottenen unter ihnen allerdings nicht davon ab, es trotzdem zu versuchen – und das mal mit mehr und mal mit weniger Erfolg.
Luxus-Koffer versehentlich zum Festpreis von 1 Euro bei eBay eingestellt
Zur letzteren Sorte gehörte ein preisbewusster eBay-Nutzer, der ein auffällig günstiges Angebot für einen hochwertigen Koffer erspähte und sofort zuschlug. Die alte Regel, dass Angebote, die zu schön klingen, um wahr zu sein, üblicherweise mit Vorsicht zu genießen sind, hatte er offensichtlich ignoriert.
Es dauerte nicht allzu lange, bis kam, was kommen musste. Der Schnäppchenjäger erhielt eine Nachricht des Verkäufers, der ihm mitteilte, dass das Angebot ein Versehen gewesen sei. Ursprünglich habe er vorgehabt, den Koffer als reguläre eBay-Auktion mit dem Startpreis von einem Euro einzustellen.
Erfahrener eBay-Nutzer als Opfer von Änderungen an der Benutzeroberfläche
Allerdings lassen sich bei eBay auch sogenannte „Sofort kaufen“-Angebote einstellen, bei denen das Bieten komplett entfällt und die verkaufte Ware zum Festpreis über den virtuellen Ladentisch geht wie bei einem regulären Onlineshop.
Bedingt durch die Vorliebe von eBay, die Gestaltung seiner Website immer wieder zu überarbeiten, habe sich die Anordnung der Eingabefelder für gewöhnliche Auktionen und „Sofort kaufen“-Angebote kürzlich geändert, so der Verkäufer. Beide Bedienelemente befänden sich nun direkt nebeneinander, was er nicht gewohnt gewesen sei.
Deswegen sei ihm als langjährigem eBay-Nutzer besagter Anfängerfehler unterlaufen, den er erst im Nachhinein bemerkt habe. Er kündigte an, aufgrund seines Irrtums vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Vermeintlicher Käufer des 1-Euro-Koffers erhielt Abfuhr vor Gericht
Der Quasi-Käufer des unabsichtlich zum Dumpingpreis angebotenen Koffers ließ sich das jedoch nicht bieten. Er bestand auf seinem Schnäppchen und leitete rechtliche Schritte gegen den Verkäufer ein. Er forderte wegen Nichterfüllung des Kaufvertrag. Schadenersatz in Höhe des Neuwerts des Koffers – immerhin rund 700 Euro.
Der Fall kam schließlich vor das Amtsgericht München, vor dem der resolute Sparfuchs sang- und klanglos verlor. Denn nach Meinung der Richter ist kein Kaufvertrag zustande gekommen, da der Besitzer des Koffers sofort darauf hingewiesen habe, dass er das Angebot irrtümlich online gestellt hatte.
Ein Kaufvertrag kommt nur zustande, wenn beide Parteien dem Kauf zustimmen
Wer sich mit den juristischen Rechten und Pflichten von Käufer und Verkäufer auskennt, dürfte besagtem Urteil nur zustimmen. Denn für einen wirksamen Kaufvertrag genügt es nicht, dass sich der Käufer bereit erklärt, eine angebotene Ware zu einem gewissen Preis kaufen zu wollen.
Auch der Verkäufer muss hiermit einverstanden sein und einwilligen, dass der betreffende Artikel zum vereinbarten Preis den Besitzer wechseln soll. Infolgedessen gilt etwa auch eine Bestellbestätigung, wie sie im Onlinehandel gang und gäbe ist, nicht als Garant für einen wirksam zustande gekommenen Kaufvertrag.
Dem Online-Pfennigfuchser gefiel das logischerweise nicht besonders. Er legte Berufung ein und hatte jedoch auch hiermit keinen Erfolg.
Vorsicht vor vermeintlichen Niedrigpreis-Angeboten – nicht nur bei eBay und Co.
Wer auf ein unschlagbar günstiges Angebot stößt, sollte sich somit nicht zu früh freuen. Ist der schlanke Preis nämlich durch einen Irrtum zustande gekommen, ist davon auszugehen, dass der Verkäufer das Recht auf seiner Seite hat und sich nicht für einen absurd niedrigen Preis von seiner Ware trennen muss.
Und wie im vorliegenden Fall dürften Versuche seitens des Schnäppchenjägers, sich juristisch auf die Hinterbeine zu stellen, dann kaum von Erfolg gekrönt sein.