Fußball-WM: Was ist während der Arbeitszeit erlaubt?

Die Austragung der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer in Russland ab dem 14.06.2018 rückt immer näher. Wegen der Zeitverschiebung fallen die Liveübertragungen der Spiele ungünstigerweise häufig in die Arbeitszeit.
Viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen fragen sich deshalb, ob es erlaubt ist, Liveübertragungen der Spiele am Arbeitsplatz zu schauen, via Radio zu hören oder wenigstens (tonlos) online im Live-Ticker zu verfolgen.
Um es kurz zu machen: Erlaubt ist stets, was der Arbeitgeber erlaubt.
Gestattet es der Arbeitgeber schon grundsätzlich nicht, den Arbeits-PC während der Arbeitszeit auch zu privaten Zwecken zu nutzen, so gilt dieses Verbot auch für die Verfolgung von Fußballspielen via Live-Ticker während der Arbeitszeit. Ist das Radiohören während der Arbeitszeit allgemein gestattet, ist es damit nicht automatisch erlaubt, die Liveübertragung eines Fußballspiels anzuhören, da dies in aller Regel dennoch von der Arbeit zu sehr ablenken dürfte.
Anzuraten ist daher, mit dem Arbeitgeber über den Wunsch, bestimmte Liveübertragungen während der Arbeitszeit anzuschauen/anzuhören oder im Live-Ticker zu verfolgen, vorab zu sprechen. Vielleicht wird das Anschauen bestimmter Spiele während der Arbeitszeit sogar erlaubt. Allerdings darf der Arbeitgeber die dafür verbrauchte Zeit als Freizeit behandeln, sodass er verlangen kann, dass Sie die Zeit nacharbeiten oder diese Zeit von Ihrem Arbeitszeitguthaben – sofern vorhanden – abgezogen wird.
Verstoßen Sie gegen das vom Arbeitgeber erteilte Verbot, Fußballspiele während der Arbeitszeit anzuschauen/anzuhören oder via Live-Ticker zu verfolgen, riskieren Sie eine Abmahnung. Eine Abmahnung kann im Einzelfall sogar berechtigt sein, wenn Sie nur ganz kurzzeitig eine Liveübertragung anschauen, wie es das Arbeitsgericht Köln zum Aktenzeichen 20 Ca 7940/16 bereits entschieden hat.
Weitere Rechtstipps der Autorin finden Sie auf www.anwalt.de/linda-hoffmann.