Job und Beruf: Die kuriosesten Gerichtsurteile aus der Arbeitswelt

Die Arbeitswelt birgt eine ganze Menge an kuriosen Fällen, die manchmal auch mit einer Kündigung enden. Einige haben wir für Sie zusammengetragen.
Wut über den Vorgesetzten endete mit gebrochener Hand
Ein in einem Baumarkt Beschäftigter hatte beim Auffüllen von Ware einen Gabelstapler, auf dem ein Plexiglasdach montiert war, zu Hilfe genommen. Der Sicherheitsbeauftragte des Marktes beanstandete die Dachkonstruktion des Fahrzeugs – ein Wutausbruch des Angestellten war die Folge.
Er schlug mit seiner Faust auf ein aufgestelltes Verkaufsschild und brach sich aus lauter Wut über seinen Vorgesetzten die Hand.
Der Chef weigerte sich, ihm die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu gewähren. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zogen daraufhin vor das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt am Main. Es beurteilte den Fall anders: Der Mitarbeiter erhielt während der Krankschreibung trotzdem seinen Lohn.
Die Richter waren der Meinung, er habe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Ihm wurden insgesamt 2662 Euro zugesprochen (LAG Hessen, Az.: 4 Sa 617/13).
Überwachung und schlechte Scherze auf dem stillen Örtchen
Der Chef einer Anwaltskanzlei hatte über zwei Wochen notiert, wann und wie lange einer seiner Mitarbeiter auf die Toilette ging. Er kam letztlich auf 384 Minuten und zog seinem Angestellten 680 Euro von seinem Lohn ab.
Der Fall landete vor Gericht. Der Arbeitnehmer bekam recht – er litt unter Verdauungsproblemen (AG Köln, Az.: 6 Ca 3846/09).
Auf einer Baustelle in Krefeld kam es zu einem schlechten Scherz auf der Toilette. Ein Gerüstbauer schmiss einem Kollegen einen Feuerwerkskörper ins Dixi-Klo.
Dieser trug ernsthafte Blessuren davon: Verbrennungen am Oberschenkel, an der Leiste und im Genitalbereich. Drei Wochen war er arbeitsunfähig. Das Arbeitsgericht (AG) Krefeld entschied, dass die Verletzung des Kollegen eine fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages rechtfertigt.
Der Gerüstbauer verlor daraufhin seinen Job (AG Krefeld, Az.: 2 Ca 2010/12).
Maultaschen gegessen und dann gekündigt worden
Eine 58-jährige Altenpflegerin wurde nach 17 Jahren von ihrem Arbeitgeber gekündigt. Der Grund hierfür: Sie hatte sechs Maultaschen mit nach Hause genommen.
Die Heimleitung verbot es jedoch, übriges Essen selbst zu verzehren. Die Angestellte argumentierte wie folgt: Ihrer Meinung nach wären die Maultaschen sowieso weggeworfen worden.
Das Arbeitsgericht (AG) Lörrach beurteilte den Fall anders – die Kündigung wurde als rechtskräftig erachtet, da die Altenpflegerin Diebstahl begangen hatte. Sie habe sich einfach über das bestehende Verbot ihres Betriebs hinweggesetzt und Essen mitgehen lassen (ArbG Lörrach, Az.: 4 Ca 248/09).
Weitere kuriose Kündigungsgründe
- Einem Beamten der Stadt Bochum, der auch noch als Zuhälter tätig war, wurde die Kündigung ausgesprochen – doch nicht primär aufgrund seiner Nebentätigkeit. Er begründete seinen Job als Zuhälter damit, dass seine Vergütung als Beamter allzu bescheiden ausfalle. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stufte die Aussage als nachhaltige Rufschädigung des Arbeitgebers ein.
- Einer Schmuckverkäuferin aus Franken wurde ebenfalls gekündigt. Sie beleidigte eine Kundin und drohte ihr, ihr „eine aufs Maul zu hauen“, wenn sie nicht das Geschäft augenblicklich verlassen würde.
- Ein Callcenter-Mitarbeiter verlor seinen Job, da er am Telefon seine Kunden mit dem Zusatz „Jesus hat Sie lieb!“ verabschiedete. Er berief sich zwar auf seine Glaubens- und Gewissensfreiheit gemäß Artikel 4 Grundgesetz (GG). Im Endeffekt nütze ihm dies aber wenig – er wurde fristlos entlassen.
- Einem Busfahrer aus Bochum wurde gekündigt, da er kurz vor Dienstschluss einen Wutausbruch erlitt. Grund hierfür war ein Fahrgast, der sich für den Grund der Busverspätung interessierte. Der Busfahrer drohte ihm nicht nur mit Schlägen, sondern rammte ihm außerdem die Tür seiner Fahrerkabine in den Oberschenkel.
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