Mann streicht Haus und muss 30.000 Euro Strafe zahlen

Ein Künstler trieb es in Pforzheim dann doch zu bunt: Er färbte seine Gründerzeitvilla über Nacht schwarz: vom Giebel bis zum Treppenabsatz. Selbst die Fenster blieben nicht verschont. Mit diesem Streich zog der Künstler die begehrte Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit an sich – doch zu einem hohen Preis.
Amt für öffentliche Ordnung verhängte Bußgeld
Die Gründerzeitvilla stand unter Denkmalschutz. Diesen Umstand hatte der Schwarzmaler unterschätzt. Das zuständige Amt für öffentliche Ordnung nahm den Sachverhalt unter die Lupe und stellte fest, dass der Künstler bei der Denkmalschutz.ehörde weder eine Genehmigung beantragt hatte und das künstlerische Vorhaben auch nicht genehmigungsfähig gewesen sei.
Das Amt für öffentliche Ordnung monierte den „monochromen“ Farbanstrich und würdigte daher das künstlerische Schaffen mit einem Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro.
Entscheidung des Gerichts
Der Künstler sah sich nun selbst als angeschmiert an und betrachtete sein Wirken unter diesen Blickwinkel als überbewertet. Er legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Folglich hatte das zuständige Amtsgericht (AG) Pforzheim zu entscheiden.
Das AG entschied am 27.04.2018, dass der Künstler sich nicht auf die Kunstfreiheit berufen könne. Als Immobilieninvestor hätte er wissen müssen, dass sein Werk nicht erlaubt sei und habe daher vorsätzlich gehandelt.
Allerdings setzte das Gericht das Bußgeld auf 30.000 Euro herab – immer noch zu hoch nach Ansicht des Betroffenen. Das war auch die Intention des Gerichts: So sollen Nachahmer abgeschreckt werden.
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