Neues Jahr, neue Gesetze: Was bringt 2015 an neuen Regeln?

Das neue Jahr bringt den flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro. Außerdem verschärfen sich die Anforderungen an die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Eltern von Neugeborenen bekommen mehr Elterngeld. Auswirkungen hat für alle, die umziehen – aber auch für Vermieter –, das neue Meldegesetz.
Bundesweiter Mindestlohn kommt
Mindestens 8,50 Euro brutto sind ab Januar 2015 jedem Beschäftigten zu zahlen. Ausgenommen sind Jugendliche unter 18 Jahren und im Rahmen einer Ausbildung. Praktika im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums dürfen bis zu drei Monate ohne Zahlung des Mindestlohns dauern. Keinen Anspruch auf den Mindestlohn in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung hat zudem, wer davor länger als 12 Monate arbeitslos war. Laut Bundesregierung sollen ca. 3,7 Millionen Menschen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben.
Sinkender Krankenversicherungsbeitrag, möglicher Zusatzbeitrag
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt zu Beginn des Jahres von 15,5 auf 14,6 Prozent des Bruttolohns. Die Freude über sinkende Sozialabgaben wird getrübt von einem einkommensabhängigen Zusatzbeitrag, den Krankenkassen nun auch über 0,9 Prozent des Einkommens hinaus erheben können. Will eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben, so muss sie das ihren Mitgliedern mindestens vier Wochen vorher ankündigen.
Anpassung des Hartz-4-Satzes
Alleinstehende Hartz-4-Empfänger erhalten ab 2015 monatlich 399 Euro. Das Arbeitslosengeld 2 erhöht sich dadurch nominell um acht Euro. Die Erhöhung um zwei Prozent folgt dabei der Preisentwicklung.
Flexiblere Elternzeit und Elterngeld Plus
Die drei Jahre dauernde Elternzeit ist nun in drei statt nur zwei Blöcke einteilbar. Neu ist auch: Zwei der Blöcke lassen sich nun zwischen dem dritten und achten Lebensjahr eines Kindes nehmen. Bis zu 24 Monate dürfen in diesem Lebensalter liegen. Die Neuregelung gilt für alle, deren Kind ab dem 1. Juli 2015 geboren wird. Für alle davor bleibt es bei den bisherigen Regeln. Ab Juli gilt auch das Elterngeld Plus. Neu ist hier ein Wahlrecht: Statt den Elterngeldbetrag ein Jahr jeden Monat voll in Anspruch zu nehmen, lässt sich dieser auch auf zwei Jahre bei entsprechender Halbierung der monatlichen Zahlungen verteilen. Wenn beide Eltern jeweils zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten, gibt es zudem einen Partnerschaftsbonus, der die Zahlung um vier Monate verlängert. Elterngeld kann für Kinder bis zum 8. Lebensjahr beantragt werden.
Mehr Pflegeleistungen und höhere Pflegebeiträge
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sowie die stationäre Pflege erhalten 2,4 Milliarden Euro mehr. Dafür steigt der Beitrag für die Pflegeversicherung um jeweils 0,3 Prozent auf 2,35 Prozent für Eltern und 2,6 Prozent für Kinderlose. Durch ein weiteres sogenanntes Pflegestärkungsgesetz steigt die Anzahl der Pflegestufen von 3 auf 5.
Garantiezins bei Lebensversicherung sinkt
Der Garantiezins für ab 2015 abgeschlossene Lebensversicherungsverträge sinkt von 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent. Auch wer vorzeitig aus seinem Vertrag aussteigt, riskiert nun je nach finanzieller Lage seines Versicherers höhere Einbußen.
Automatischer Einbehalt der Kirchensteuer
Ab 2015 behalten Banken und Sparkassen die auf Kapitalerträge anfallende Kirchensteuer automatisch ein. Zusammen mit der Abgeltungsteuer überweisen sie sie ans Finanzamt. Zuvor entgingen den Kirchen diese Kapitaleinkünfte häufig. Mit dem neuen System ist das nicht mehr möglich.
Steuerhinterziehung verschärft
Wer Steuern hinterzieht, muss künftig ab einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 Euro 10 Prozent auf die hinterzogene Summe drauflegen. Bislang waren ab 50.000 Euro 5 Prozent fällig. Ab 100.000 Euro sind es fortan 15 Prozent und ab 1.000.000 Euro 20 Prozent. Daneben müssen Steuersünder 6 Prozent Hinterziehungszinsen zahlen.
Neues Meldegesetz
Vermieter müssen ab Mai 2015 ein- und ausziehenden Mietern innerhalb von zwei Wochen eine Meldebestätigung ausstellen. Diese müssen Mieter wiederum beim Einwohnermeldeamt vorlegen. Vermieter können die Bestätigung der Meldebehörde aber auch elektronisch übermitteln. Kriminelle sollen so weniger Versteckmöglichkeiten erhalten. Vermietern droht bei Nichtbeachtung ein Bußgeld von 1000 Euro. Ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro droht außerdem, wenn Vermieter Dritten eine Wohnanschrift zum Schein anbieten. Auskünfte aus dem Melderegister für Werbung und Adresshandel gibt es künftig nur noch, wenn die betroffene Person dem zugestimmt hat.
Schwarzfahren voraussichtlich teurer
Von 40 auf 60 Euro erhöht wird voraussichtlich auch das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt, das Schwarzfahrern droht. Die Entscheidung dafür liegt beim zuständigen Bundesverkehrsministerium. Die Erhöhung hat dabei der Bundesrat angeregt. Jährlich sollen Verkehrsbetrieben durch Schwarzfahren ca. 250 Millionen Euro entgehen.
Fahrzeugabmeldung online und QR-Codes
Ab Januar 2015 sollen sich Fahrzeuge auch übers Internet beim Kraftfahrzeugbundesamt in Flensburg abmelden lassen. Künftig ist auch eine Online-Anmeldung vorgesehen. Außerdem enthalten neue Nummernschilder und Fahrzeugscheine ab dem neuen Jahr verdeckte QR-Codes.
Pkw-Maut erst 2016, eCall bereits 2015
Auf die vieldiskutierte Pkw-Maut muss sich 2015 noch keiner einstellen. Das Vorhaben soll nach den derzeitigen Plänen erst im Jahr 2016 verwirklicht sein. Von einer gleichwertigen Ausweitung der Lkw-Maut auf Landstraßen sind jedoch die Speditionen betroffen. Außerdem gilt sie ab dem Oktober 2015 auch für Lkw ab 7,5 Tonnen. Ebenfalls ab Oktober 2015 müssen alle Neuwagen über das automatische Notrufsystem "eCall" verfügen. Bei einem Unfall ruft ein entsprechend ausgestattetes Fahrzeug automatisch die Rettungskräfte.
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