Rechnungen in Münzen bezahlen: Wie viel Kleingeld ist erlaubt?
Rechnung vollständig bezahlt und trotzdem vor Gericht landen? Geht! Per Überweisung oder in bar zahlen ist dabei egal. Wichtig ist aber genug Energie, um 1114 Überweisungen auszufüllen oder 292,92 Euro in 29.292 Ein-Cent-Stücken zu zahlen.
Und es geht noch mehr, wie ein Fall aus den USA zeigt. Doch wie viele Münzen muss man überhaupt zur Zahlung annehmen: 50, 500, 5000, 50.000 oder unendlich viele?
557 Kontoauszüge für eine Rechnung
Ein Anwalt, der seinen Mandanten verklagt, obwohl der die Rechnung zahlt, ist selten. Selten ist allerdings auch der Erhalt von 557 Kontoauszügen. So viele hatte die Bank dem Anwalt ausgestellt und verlangte dafür von ihm 556,50 DM Gebühren. Schuld daran war der Mandant. Der hatte nämlich in dem noch zu D-Mark-Zeiten spielenden Fall die Anwaltsrechnung über 1114 DM Mark für Mark überwiesen, pro D-Mark also eine Überweisung.
Auf den Kontoauszügen des Anwalts tauchten diese Buchungen später auf – zwei pro Kontoauszug, so viele passten darauf. 1114 Buchungen durch zwei ergab somit 557 Kontoauszüge. Was den Mandanten dazu bewog, lässt sich nicht mehr sagen. Auf jeden Fall handelte er sich eine weitere Zahlung an den Anwalt ein, diesmal in Form von Schadensersatz. Denn das Amtsgericht Brilon verurteilte ihn, die dem Anwalt entstandenen Kosten zu übernehmen.
63 kg Münzgeld im Briefkasten
Auch mit Bargeld wollte es schon so mancher Schuldner seinem Gläubiger heimzahlen. Gerne wird dazu ein größerer Betrag in der kleinstmöglichen Währungseinheit bezahlt. Die Zahlen im folgenden Fall dafür lauteten: ein Betrag von 292,92 Euro als Strafe für das Herausschmuggeln von Briefen aus der Haft, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt und als Kassiber bezeichnet wird. Kleinste Währungseinheit ist bekanntermaßen ein Cent. Möglich sind danach maximal 29.292 Ein-Cent-Münzen.
Die schüttete der bestrafte Mann auf den Cent genau in den Briefkasten des Amtsgerichts Wuppertal, das ihn zuvor verurteilt hatte. Rund 63 Kilogramm wog der Betrag. Das rettete dem Mann den Kopf. Denn das Amtsgericht hätte die Zahlung nicht annehmen müssen. Seit 1999 regelt das deutsche Münzgesetz, dass niemand mehr als 50 Euro-Münzen für eine Zahlung annehmen muss. Weil dem Amtsgericht die Rücksendung mit 63 kg zu schwer war, verzichtete es darauf.
600.000 Münzen per LKW./h4>
Mehr geht natürlich immer: In den USA hatte sich ein Mann über die Rückforderung einer Versicherung geärgert. Er hatte seinen Sohn in einem Verkehrsunfall verloren und angeblich zu viel von der Versicherung erhalten.
Einen Teil in Höhe von 150.000 US-Dollar zahlte er in Münzen zurück – 600.000 Stück waren es genau. Statt des Penny, wie die Ein-Cent-Dollar-Münze genannt wird, wählte er den Quarter, also die Vierteldollar-Münze. In den Briefkasten hätte das nicht mehr gepasst. Stattdessen erfolgte die Anlieferung per LKW. Denn die Münzen wogen insgesamt 3,75 Tonnen.
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