Rente beantragen: Diese Dinge müssen Sie beachten
Rente beantragen: Diese Dinge müssen Sie beachten
Wenn Sie Ihre Rente beantragen wollen, gibt es einiges zu beachten. Bestimmte Unterlagen müssen Sie für den Antrag parat haben.
Die Rente – sie bedeutet einen neuen Lebensabschnitt für jeden Menschen. Doch damit Ihnen Ihre wohlverdiente Rente ausgezahlt werden kann, müssen Sie vorab einen Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) stellen. Hier erfahren Sie alles Wichtige über die verschiedenen Rentenarten, die nötigen Unterlagen für die Antragstellung sowie über die einzuhaltenden Fristen.
Allgemeine Fakten zur Antragstellung
Mit einem Rentenantrag wird grundsätzlich das Rentenverfahren eingeleitet, denn nur nach Eingang eines Antrags werden Ihnen die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenkasse ausgezahlt.
Sie können Ihren Rentenantrag bei den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung persönlich stellen. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, den Rentenantrag online auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben und ihn anschließend per Post an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu schicken.
Darüber hinaus ist auch ein gesetzlicher Vertreter befugt, einen Rentenantrag zu stellen. Hierfür wird die Betreuungsurkunde oder eine schriftliche Vollmacht benötigt.
Sie möchten im Alter gerne im Ausland leben? Hier finden Sie Infos zu den Lebenshaltungskosten von deutschen Rentnern im Ausland.
Diese verschiedenen Rente.arten gibt es
Es existieren unterschiedliche Rentenarten: die Renten aus eigener Versicherung und die Hinterbliebenenrenten. Zu den Renten aus eigener Versicherung zählen die Altersrenten sowie die Erziehungs- und die Erwerbsminderungsrenten. Die Hinterbliebenenrenten umfassen die Witwen-, Witwer- und die Waisenrenten.
Altersrenten können entweder langjährig oder besonders langjährig versicherte Personen beantragen, die zwischen 35 und 45 Einzahlungsjahre vorweisen können. Die Erziehungsrente ist hingegen für Geschiedene vorgesehen, die Kinder haben und deren früherer Ehepartner verstorben ist.
Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, jedoch das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben, können die Erwerbsminderungsrente beantragen. Witwen, Witwer oder auch Waisen können hingegen die Hinterbliebenenrente in Anspruch nehmen.
Welche Unterlagen benötigen Sie für Ihren Rentenantrag?
Egal, um welche Rentenart es geht – folgende Unterlagen sind für alle Rentenanträge notwendig:
- Personendokument, wie der Personalausweis, der Reisepass oder die Geburtsurkunde
- Rentenversicherungsnummer
- Steueridentifikationsnummer
- internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC
- Anschrift der derzeitigen Krankenkasse und die Versichertennummer
- Nachweise über berufliche Ausbildungen
- bei vorhandenen Kindern deren Geburtsurkunden
Darüber hinaus müssen Sie als Antragsteller einige zusätzliche Angaben machen, beispielsweise wie Sie kranken- und pflegeversichert sind, ob Ihre Versicherungszeiten vollständig sind und welche Rente Sie explizit beantragen wollen.
Je nach Rentenart können vonseiten des Rententrägers weitere Unterlagen bzw. Dokumente verlangt werden. Dazu zählen
- für die Erwerbsminderungsrente unter anderem Angaben zu Ihren gesundheitlichen Beeinträchtigungen, behandelnden Ärzten sowie zu Ihren ärztlichen Untersuchungen
- für die Altersrente zum Beispiel Ihren Schwerbehindertenausweis, den letzten Bescheid der Arbeitsagentur bzw. Ihren Altersteilzeitvertrag
- für die Erziehungsrente unter anderem die Sterbeurkunde Ihrer Ehepartnerin bzw. Ihres Ehepartners und die Heiratsurkunde für die Witwen- und Witwerrente sowie einen Beleg bezüglich der Eheauflösung
- für die Waisenrente beispielsweise die Sterbeurkunde der verstorbenen Mutter bzw. des verstorbenen Vaters und Ihre eigene Geburtsurkunde
Vorsicht: Fristen einhalten!
Je nach Rentenart fallen die Fristen des Rentenantrags unterschiedlich aus. Es muss zwischen der Hinterbliebenenrente und der Rente aus eigener Versicherung unterschieden werden.
Für Renten aus eigener Versicherung gilt eine Frist von drei Monaten nach Erfüllung aller Voraussetzungen für die Rente. Wird der Antrag später gestellt, beginnt die Auszahlung erst ab dem jeweiligen Antragsmonat. Geht es um den Antrag für Hinterbliebenenrenten, beträgt die Frist vom Todestag an insgesamt ein Kalenderjahr. Stellen Sie diesen Antrag später, kann die Rente erst ab dem Antragsmonat bezogen werden.
Möchten Sie wissen, welcher Träger der Deutschen Rentenversicherung Ihren Antrag bearbeitet? Dann werfen Sie einen Blick auf den Briefkopf des Schreibens der DRV. Darauf wird der jeweilige Träger genannt.
Mit welchen Abzügen müssen Sie bei der Rente rechnen?
Besteht für Sie eine Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung, müssen Sie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus Ihrer Rente zahlen. Die Beitragshöhe zur Krankenversicherung richtet sich nach dem bundesweit gültigen Beitragssatz, auch in der Pflegeversicherung gibt es einen bundeseinheitlichen Beitragssatz.
Die Beiträge zur Pflegeversicherung müssen Sie selbst zahlen, die Beiträge zur Krankenversicherung zahlen hingegen Sie zu 7,3 % sowie Ihr Rentenversicherungsträger zu 7,3 %.
Im Alter haben Sie zudem Ansprüche auf Zuschüsse. Mehr Infos hier >>>
Sind Sie als Rentner Steuerzahler?
In der Regel sind Sie als Rentner steuerpflichtig. Der Prozentsatz Ihrer tatsächlich zu versteuernden Bruttorente hängt von dem Jahr ab, in dem Ihre Rente begonnen hat.
Grundsätzlich sind Ihre Gesamteinkünfte dafür entscheidend, ob es zu einer Veranlagung durch das Finanzamt kommt. Am besten informieren Sie sich darüber beim Finanzamt.
Haben Sie rechtliche Fragen zum Thema Erwerbsminderungsrente? Bei anwalt.de wird Ihnen geholfen!