Rente, Hartz IV, Kindergeld und Co.: Das ändert sich 2018
In 2018 kommen auf Leistungsbezieher und Verbraucher zahlreiche Änderungen zu. Wir zeigen Ihnen alle Neuerung auf einen Blick in unserer Info-Box!
Gute Nachrichten für Rentner, Kinder, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger - Sie können sich mit dem Jahreswechsel auf eine Anhebung ihrer staatlichen Bezüge freuen.
Auch Leiharbeiter, sowie Angestellte in der Pflegebranche werden 2018 eventuell mehr Geld im Portemonaie vorfinden, durch eine Anhebung des Stundenlohns bei der Leiharbeit und einer Erhöhung des Mindestlohns in der Pflegebranche.
Alle Änderungen für 2018 sehen Sie hier im Überblick:
Kindergelderhöhung
Für die ersten zwei Kinder werden ab 2018 anstatt 192 Euro, künftig 194 Euro ausgezahlt. Das dritte Kind erhält 200 Euro und ab dem vierten Kind werden jeweils 225 Euro ausgezahlt.Rentenerhöhung
Für 2018 ist eine Rentenerhöhung um 3,0 Prozent im Westen und 3,2 Prozent im Osten geplant. Die Erhöhung ist jedoch abhängig von der realen Lohn- und Gehaltsentwicklung in Deutschland und soll im Frühjahr 2018 endgültig festgelegt werden.Rentenangleichung Ost/ West
Zum 1. Juli 2018 steigt der Rentenwert Ost auf 95,8 Prozent des Westwertes an. Bis zum 1. Juli 2024 wird der Rentenwert Ost jährlich um 0,7 Prozent angehoben und damit bis zu diesem Zeitpunkt eine hundertprozentige Angleichung des Rentenniveaus erreicht.Nachteil der Erhöhungen
Diese Erhöhungen sind nicht für alle Rentner Grund zur Freude: Aufgrund der Anhebung des Rentenniveaus müssen Rentner, die das steuerfreie Existenzminimum im kommenden Jahr überschreiten, Einkommenssteuer zahlen. Dieses liegt 2018 bei 9.000 Euro für Alleinstehende und 18.000 Euro für Paare.Steuerfreibeträge für Neurentner schrumpfen
Wer 2018 in den Ruhestand geht, bezieht nur noch 24 Prozent der Rente steuerfrei. 2019 sind es dann nur noch 22 Prozent, bis im Jahr 2040 schließlich 100 Prozent der Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung für Neurentner steuerpflichtig sind. Dieser Prozess der nachgelagerten Rentenbesteuerung ist seit 2005 in Kraft.Erwerbsminderungsrente wird verbessert
Wer ab dem 1. Januar 2018 als Neurentner eine Erwerbsminderungsrente bezieht, wird gegenüber einer Person, die diese bereits bezieht, besser gestellt. 2017 wurde die Zurechnungszeit noch bis zum 62. Lebensjahr berechnet und ab 2018 auf das 65. Lebensjahr ausgedehnt. Die Erhöhung ist immer abhängig vom Gehalt der betroffenen Person, liegt im Schnitt jedoch bei ca. 7 Prozent.Sinkende Rentenbeiträge für Beschäftigte
Ab dem 1. Januar 2018 werden Arbeitnehmern anstatt der bisherigen 18,7 Prozent nur noch 18,6 Prozent des Bruttogehaltes für die Rentenbeiträge abgezogen.Mindestlohn im Pflegesektor
Im Westen wird der Mindestlohn von 10,20 Euro auf 10,55 Euro erhöht und im Osten von 9,50 Euro auf 10,05 Euro.Regelsatz-Anhebung für Sozialhilfe oder ALG
Alleinstehende, Alleinerziehende, Nicht-erwerbsfähige-Erwachsene und Behinderte erhalten 2018 sieben Euro mehr (416 Euro).
Paare oder Bedarfsgemeinschaften erhalten pro Person sechs Euro mehr (374 Euro).
Behinderte in stationären Einrichtungen und nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren, die bei ihren Eltern leben erhalten fünf Euro mehr (332 Euro).
Jugendliche von 14-18 Jahren erhalten ebenfalls fünf Euro mehr (316 Euro).
Kindern im Alter von 6-14 Jahren werden die Bezüge auch um fünf Euro erhöht (296 Euro). Kinder unter sechs Jahren bekommen drei Euro mehr (240 Euro).Leistungsbezug an der Supermarkt-Kasse
Laut der Bundesagentur für Arbeit soll Bargeld an kontolose Leistungsempfänger nicht mehr in Jobcentern und Arbeitsagenturen ausgezahlt werden, sondern an Kassen von Supermärkten und Drogerien.Höhere Gebühren für Auslandsüberweisungen
Bis auf SEPA-Überweisungen steigen die Gebühren für den Transfer von Geld ins Ausland.Mehr Transparenz über Lohnbezug
Angestellte in Betrieben ab 200 Mitarbeitern können künftig darüber Auskunft verlangen, wie hoch die Bezahlung von Kollegen, die die gleiche Tätigkeit ausüben, ausfällt.- Reformierung des Mutterschutzes
Ab 2018 haben auch Praktikantinnen, Schülerinnen und Studentinnen ein Anrecht auf Mutterschutz und dürfen verpflichtenden Veranstaltungen fernbleiben. Künftig dürfen Schwangere auf eigenen Wunsch und bei ärztlicher Genehmigung auch wieder an Sonn- und Feiertagen sowie nachts arbeiten.