Stichtag 1. Juli: Aktuelles zur Rente
Momentan geht es bei der Deutschen Rentenversicherung rund, denn zum 1. Juli treten mit dem Rentenpaket einige Neuregelungen in Kraft. Da ist bei vielen Senioren und Rentnern der Beratungsbedarf groß. Das Redaktionsteam von anwalt.de berichtet über die Änderungen bei der Frührente, der Erwerbsminderungsrente, der Mütterrente und der Witwen- und Waisenrente.
Mehr Rente für Mütter und Väter
Ab dem 1. Juli werden die Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, stärker berücksichtigt. Bislang wird nur ein Jahr Erziehungszeit für Kinder berücksichtigt. Zukünftig können Mütter und Väter ein zusätzliches Jahr erhalten. Das bedeutet für die rund 9,5 Millionen Betroffenen, dass sie mehr im Portemonnaie haben. Im Osten steigt demzufolge die Rente pro Kind um bis zu 26,39 Euro, im Westen um bis zu 28,61 Euro. Obwohl die Neuerung als Mütterrente bezeichnet wird, gilt sie natürlich für Väter ebenfalls.
Eltern, deren Rente bereits vor dem Stichtag begonnen hat, erhalten das Plus rückwirkend spätestens im dritten Quartal dieses Jahres. Eltern, die ab dem 1. Juli in Rente gehen, erhalten mit der ersten Zahlung der Rente die höhere Rente. Ein Antrag auf Mütterrente ist nicht erforderlich, sie wird von der Rentenversicherung berücksichtigt.
Das Nachsehen werden aber verrentete Mütter und Väter haben, die Grundsicherung beziehen. Ihnen wird nach der derzeitigen Gesetzeslage die Rente.erhöhung als Einkommen angerechnet werden.
Abschlagsfrei in Rente mit 63
Einige Neuerungen bringt das Rentenpaket auch für Versicherte, die in Frührente gehen wollen. Ab dem 1. Juli gibt es die Möglichkeit, schon mit 63 ohne Abschläge in Rente zu gehen. Das gilt für besonders langjährig Versicherte, die bisher wenigstens 45 Jahre in die gesetzliche Rente.kasse einbezahlt haben. Ab den Jahrgängen 1953 erhöht sich die Altersgrenze wieder schrittweise, sodass es für alle 1964 oder später Geborene wieder bei der bisherigen Altersgrenze von 65 Jahren bleibt.
Mit Verzögerungen müssen gleichwohl diejenigen rechnen, die die 45 Einzahlungsjahre nur mit Zeiten der Arbeitslosigkeit nachweisen können. Zeiten, in denen Arbeitslosengeld I bezogen wurde, werden berücksichtigt, wenn auch nicht die letzten zwei Jahre vor dem Rente.eintritt. Zeiten mit Arbeitslosenhilfebezug werden nicht berücksichtigt.
Wie die Frankfurter Rundschau informiert, besteht gleichwohl die Möglichkeit, die Sperrzeit ab dem 61. Lebensjahr beim Bezug von Arbeitslosengeld I legal zu umgehen. Wenn man einen Minijob ausübt und die letzten zwei Jahre vor Rente.eintritt pro Woche vier Stunden arbeitet, kann man den Anspruch auf die abschlagsfreie Rente mit 63 erwerben.
Hinweis: Da die Rentenversicherung dann die Arten der Leistungen feststellen muss und auf die Daten von anderen Sozialleistungsträgern angewiesen ist, kann es dauern, bis der Rente.anspruch bestätigt wird. Dann erhalten die Betroffenen trotzdem eine entsprechende Nachzahlung.
Verbesserungen für Bezieher von Erwerbsminderungsrente
Gute Neuigkeiten hält das Rentenpaket ebenso für Versicherte bereit, die erstmals ab dem 1. Juli Erwerbsminderungsrente erhalten. Für sie wird die Zurechnungszeit angehoben. Damit werden sie so gestellt, als hätten sie bis zu ihrem 62. Lebensjahr mit ihrem Durchschnittseinkommen gearbeitet. Weiterhin reduzieren nun Einkommenseinbußen der letzten vier Jahre vor Rente.eintritt nicht mehr die Höhe der Rente.
Freibeträge bei Waisen-, Witwen- und Witwerrente
Bei Rente. wegen Todes werden zum 1. Juli die Freibeträge angehoben. Witwen, Witwer und eingetragene Lebenspartner können dann ohne Rente.kürzung bis zu 755,30 Euro statt bisher 742,90 Euro dazuverdienen. Bei Waisen erhöht sich der Freibetrag von 495,26 Euro auf 503,54 Euro.
Bei den Altersrenten bleiben die alten Hinzuverdienstgrenzen unverändert. Es gilt weiterhin die 450-Euro-Grenze für Vollrentner und es bleibt bei dem unbegrenzten Hinzuverdienst ab Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze.
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