Verbraucher aufgepasst: Die Gesetzesänderungen im Juni
Ab Juni steigt der Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche. Roaminggebühren in der EU verschwinden so gut wie. Es gibt mehr Informationspflichten zu Internetanschlüssen. Für Händler von Elektrogeräten, die der Rücknahmepflicht nicht nachkommen, wird es teuer. Und für Motorradfahrer entfällt die umstrittene Winterreifenpflicht.
Höherer Mindestlohn für Leiharbeiter
Ab Juni gilt in der Zeitarbeit ein höherer Mindestlohn. In Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen steigt er von 8,50 Euro auf 8,91 Euro. In den übrigen Bundesländern sind es statt 9,00 Euro künftig 9,23 Euro in der Stunde. Entscheidend ist dabei der Arbeitsort. Ist man auswärts tätig, gilt dagegen der Mindestlohn am Einstellungsort, wenn dieser höher ist. Die nächste Mindestlohn.rhöhung ist bereits für April 2018 vorgesehen.
Fast-Abschaffung der Roaminggebühren
Ab 15. Juni fallen die Roaminggebühren in der EU weitgehend weg. Zusatzkosten beim Telefonieren und mobiler Internetnutzung in ausländischen Handynetzen können aber noch entstehen. Denn zwei Einschränkungen bleiben: Zum einen dürfen die Anbieter Grenzen z. B. für Datenvolumen oder Gesprächsminuten festlegen, ab dem sie wieder Zusatzkosten erheben dürfen. Zum anderen können Mobilfunkanbieter Ausnahmen beantragen, falls zu hohe Roamingkosten ihre inländischen Tarifmodelle bedrohen. Die bei der zuständigen Telekommunikationsbehörde Ausnahme ist maximal 12 Monate gültig.
Mehr Durchblick beim Internetanschluss
Die sehen vor lauter Sternchen ihren Internetanschluss nicht? Dann wird es jetzt leichter. Durch die ab Juni geltende TK-Transparenzverordnung müssen Anbieter Verbrauchern die Eckdaten zu ihren Internetanschlüssen deutlicher darstellen. Anbieter müssen dafür Produktinformationsblätter nutzen. Diese zeigen übersichtlich wichtige Infos wie zur Vertragslaufzeit, minimaler und maximaler Geschwindigkeit des Anschlusses, zu einem Datenvolumen und natürlich zu den Kosten. Ein von der Bundesnetzagentur vorgegebenes Muster sorgt dafür, dass die Angaben einheitlich erfolgen. Die entscheidenden Informationen müssen Internetprovider zudem auf ihren Vertragsformularen deutlich hervorheben. Auf Rechnungen muss das Ende der Mindestvertragslaufzeit stehen und bis wann die Kündigung erfolgen muss, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern. Auch scheinbar günstige Flatrates können Verbraucher einfacher erkennen. Denn künftig müssen Anbieter u. a. auch darüber informieren, ab welchem verbrauchten Datenvolumen die Datenübertragung auf Geschwindigkeiten wie in der Internetsteinzeit fällt. Neu ist auch eine Informationspflicht der Anbieter über Messmöglichkeiten der tatsächlichen Geschwindigkeit von Anschlüssen.
Elektrogeräterücknahmepflicht verschärft
Das bereits seit Oktober 2015 geltende Elektrogesetz verpflichtet Händler zur Rücknahme von Elektrogeräten. Weigern sie sich, drohen ihnen ab Juni erhebliche Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Im Gegenzug wurde die Rücknahmepflicht etwas geändert. Betroffen sind weiterhin Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern. Für Online-Händler kommt es auf dabei auf ihre Lager- und Versandfläche für Elektro- und Elektronikgeräte an. Sie müssen Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe kostenlos zurückzunehmen. Statt auf haushaltsübliche Mengen ist die Rücknahme nun auf fünf Altgeräte pro Geräteart beschränkt. Dass der Verbraucher ein neues Gerät kauft, darf weiterhin nur bei größeren Geräten eine Rolle spielen. In diesem Fall muss der Verkäufer ein Elektrogerät mit im wesentlichen gleichen Funktionen zurücknehmen. Das kann zum Beispiel ein Röhrenfernseher beim Kauf eines neuen Flachbildfernsehers sein.
Motorräder wieder ohne Winterreifen./strong>
Die Winterreifenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge entfällt ab Juni. Damit wird eine unter Motorradfahrern umstrittene Gesetzesänderung rückgängig gemacht. Denn für ihre Maschinen gab es oft gar keine Winterreifen. Mehr zur Winterreifenpflicht lesen Sie hier.
(GUE)
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