Verbraucher aufgepasst: Gesetzesänderungen im April
Die Änderungen im April betreffen ganz verschiedene Bereiche. Die EU baut Beschränkungen beim Streaming ab. Eine weitere EU-Regelung werden viele erst an Silvester bemerken. Die Öffnung der Gerichte gegenüber Aufnahmen im Gerichtssaal ist zwar moderat, stellt aber dennoch eine einschneidende Veränderung dar. Umfassende Änderungen gibt es auch bei der Verhandlung großer Unternehmensinsolvenzen. Hier erfahren Sie, was sich im April noch ändert.
Rentenversicherung: Meldepflicht für Handwerker
Zur selbstständigen Führung eines Handwerksbetriebs bedarf der Inhaber bereits seit Anfang 2004 in vielen Handwerksberufen keines Meisterbriefs mehr. Allerdings muss zumindest ein beschäftigter Betriebsleiter einen entsprechenden Befähigungsnachweis haben.
Das führte zu einem sozialversicherungsrechtlichen Problem: Selbstständig tätige Handwerker sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, wenn sie mit einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft in die Handwerksrolle eingetragen sind und einen eigenen Befähigungsnachweis besitzen. Erwirbt der Betriebsinhaber im Nachhinein den Befähigungsnachweis, wird das jedoch nicht in die Handwerksrolle eingetragen. Fiel die Versicherungspflicht dadurch erst später auf, kam es zu mitunter erheblichen Beitragsnachzahlungen. Dasselbe Problem ergibt sich bei der Fortführung eines handwerklichen Nebenbetriebs als Hauptbetrieb.
Ab April müssen Betriebsinhaber derartige Betriebsänderungen sowie ihren nachträglichen Erwerb eines Befähigungsnachweises dem zuständigen Rentenversicherungsträger melden. Andernfalls droht ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro.
Geoblocking: freies Streaming in der gesamten EU
Wer auch im Ausland seine Streamingabos von Netflix, Spotify und Co. nutzen wollte, bekam mitunter Probleme. Trotz weltumspannenden Internets beschränken die Anbieter ihr Angebot gerne auf bestimmte Länder bzw. Regionen, was als Geoblocking bezeichnet wird. Ab April müssen Anbieter kostenpflichtiger Streamingdienste derartige Beschränkungen zumindest innerhalb der EU aufheben. Nutzer haben dann ein Recht auf den gleichen Mediengenuss in anderen EU-Ländern, wie sie ihn in ihrem EU-Heimatland gewohnt sind.
Naturschutz: für Bildung und mehr Höhlenschutz
Änderungen bringt der April auch im Naturschutzrecht. Naturparks sollen künftig auch der Bildungsarbeit für nachhaltige Entwicklung dienen. Besser geschützt sind zudem Höhlen sowie naturnahe Stollen. Handlungen, die zu ihrer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind künftig verboten. Davon ausgenommen sind genutzte Höhlen- und Stollen.ereiche sowie Maßnahmen zur Verkehrssicherung von Höhlen und naturnahen Stollen.
Gießen vorbei: neue Grenzwerte für Blei
Produkte dürfen ab April einen Bleigehalt von 0,3 Prozent nicht überschreiten. Das regelt die Chemikalienverordnung der EU. Mit Bleigießen an Silvester ist es damit vorbei. Die enthaltenen Legierungen enthalten bis zu 70 Prozent des giftigen Schwermetalls.
Medienöffentlichkeit: Kameras in Gerichtsverfahren
Verhandlungen und die Verkündung von Entscheidungen deutscher Gerichte sind meist öffentlich. Aufnahmen aus deutschen Gerichtssälen sind dennoch kaum in den Medien zu sehen. Denn Ton- und Filmaufnahmen sind während der Verhandlung weitgehend verboten. In den Medien erschienen bisher nur vor oder während der Pause gemachte Aufnahmen. Etwas mehr gab es nur von Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu sehen. Hier waren immerhin Aufnahmen zulässig, wenn es öffentliche Entscheidungen verkündete. Aufnahmen mündlicher Verhandlungen durften zumindest erfolgen, bis das Bundesverfassungsgericht die Anwesenheit der Beteiligten festgestellt hat.
Ab 19. April werden diese Verbote etwas gelockert. Aufnahmen einfacher Gerichtsverfahren im Internet und im Fernsehen, wie beispielsweise in den USA, das wird es auch künftig nicht zu sehen geben. Möglich sind jedoch bald Tonübertragungen aus dem Gerichtssaal in einen anderen Raum für dortige Medienvertreter. Damit können Gerichte Platzproblemen bei Verfahren mit hohem Medieninteresse besser begegnen.
Tonaufnahmen der Verhandlung einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse können künftig zudem zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken von dem Gericht zugelassen werden. Allerdings muss es sich um ein Verfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland handeln. Die Aufnahmen sind an das zuständige Bundes-oder Landesarchiv herauszugeben.
Von der Verkündung von Bundesgerichtshofentscheidungen dürfen zudem Ton-, Film- und Fernsehaufnahmen veröffentlicht werden, wenn der BGH sie zulässt.
Konzerninsolvenzen: leichtere Bewältigung
Wenn Konzerne pleitegehen, kommt es oft zu komplizierten Insolvenzverfahren. Um diese zu vereinfachen, treten ab 21. April einige Erleichterungen in Kraft.
In der Insolvenzordnung wird ein sogenannter Gruppen-Gerichtsstand geschaffen. Damit können über mehrere Konzernunternehmen bei verschiedenen Gerichten eröffnete Insolvenzverfahren auf ein Insolvenzgericht konzentriert werden. Die Gerichte haben sich zudem abzustimmen, ob lediglich eine Person zum Insolvenzverwalter bestellt werden soll.
Die Insolvenzordnung wird zudem um einen Teil ergänzt, der Regeln zur Zusammenarbeit von Insolvenzverwaltern, Gerichten und Gläubigerausschüssen enthält. Dieser sieht auch einen Verfahrenskoordinator vor, der die Abwicklung der Verfahren über zu einer Unternehmensgruppe gehörender Schuldner abstimmt.
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