Verbraucher aufgepasst: Gesetzesänderungen im April

Auch im April gibt es wieder einige Gesetzesänderungen und Verordnungen. Lesen Sie hier die wichtigsten Änderungen!
Mietpreisbremse verlängert und verschärft
Seit Juni 2015 gelten die Regeln der Mietpreisbremse. Die Bundesländer können ihre Geltung für bis zu fünf Jahre vorschreiben, wo ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht. Das war bislang noch bis Ende 2020 möglich. Nun wurde die Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängert.
Im Kern verbietet die Mietpreisbremse Mieterhöhungen bei Neuvermietungen. Die Miete darf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Nun können Mieter entsprechend zu viel gezahlte Miete bis zu 30 Monate vom Vermieter zurückfordern. Dazu müssen sie die Höhe der Miete gegenüber dem Vermieter rügen.
Weitere Informationen finden Sie im Mietpreisbremse.-Ratgeber Was müssen Mieter und Vermieter jetzt wissen?
Maklerprovision beim Immobilienkauf künftig fifty-fifty
Bisher zahlten Immobilienkäufer die Maklerprovision nicht selten allein. Die Provision ist jedoch kein Pappenstiel. Bis zu 7,14 Prozent vom Kaufpreis verlangen Makler derzeit in einzelnen Bundesländern. Das verteuert den Kauf eines Eigenheims erheblich.
Bundesweit müssen Käufer und Verkäufer die Maklerprovision ab April je zur Hälfte tragen. Für gewerblich oder als Geldanlage genutzte Immobilien gilt diese Fifty-fifty-Regel nicht.
Verfolgung von Kindersexualtäter verbessert
Sexualtäter, die Kinder im Internet verfolgen, müssen bereits dann mit einer Verfolgung rechnen, wenn sie glauben, dass ihr Gegenüber ein Kind ist, es sich aber tatsächlich um einen Ermittler handelt. Das Strafbarbkeitsrisiko beim sogenannten Cybergrooming steigt damit erheblich.
Stiefkindadoption durch nichtverheiratete Partner
Nicht verheiratete Partner können seit 31. März das Kind ihres Partners leichter adoptieren. Damit wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt (Beschluss v. 26.03.2019, Az.: 1 BvR 673/17). Es hatte den Ausschluss für verfassungswidrig erklärt. Der neue regelt die Voraussetzungen für die nichteheliche Stiefkindadoption. Folgender Rechtstipp erklärt, worum es geht: Stiefkindadoption auch für unverheiratete Paare
Höhere Raten bei der BAföG-Rückzahlung
Die monatliche Regelrate für die BAföG-Rückzahlung steigt von 105 Euro auf 130 Euro. Nach der Tilgung von 77 Monatsraten entfällt eine noch offene Restschuld. Weitere Informationen im BAföG-Ratgeber.
Steuererhöhung für Flugtickets zum Klimaschutz
Flugtickets werden ab April zwischen 6 und 17 Euro teurer. Diese Steuererhöhung basiert auf einer Änderung des Luftverkehrsgesetzes. Die höhere Luftverkehrssteuer soll dem Klimaschutz dienen.
Wölfe füttern verboten, jagen erleichert
Wer Wölfe in freier Widlbahn füttert, muss bereits seit 13. März mit einem Bußgeld rechnen. Zudem wird das Jagdrecht gelockert. Reißen Wölfe Nutztiere, dürfen sie bejagt werden. Wolfs-Hund-Mischlinge dürfen von den zuständigen Naturschutzbehörden getötet werden.
EU-weites Verbot von Thiacloprid
Der in Insektengiften enthaltene Wirkstoff Thiacloprid erhält keine weitere Zulassung in der EU und damit auch keine darauf basierenden Pflanzenschutzmittel. Das Neonikotinoid gilt als hormonschädigend.
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