Verbraucher aufgepasst: Gesetzesänderungen im Dezember

Auch im Dezember gibt es wieder einige Gesetzesänderungen und Verordnungen. Lesen Sie hier die wichtigsten Änderungen für diesen Monat.
Regeln für drittes Geschlecht
Bis Ende 2018 muss der Gesetzgeber Regeln für die Eintragung eines dritten Geschlechts schaffen. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2017 von ihm verlangt.
Auf Nennung verzichtet
Bisher können Register nur die Geschlechter männlich und weiblich erfassen. Für intersexuelle Menschen, die sich keinem dieser Geschlechter eindeutig zuordnen lassen, ist darin keine Geschlechtsangabe möglich. Wurde das Kind keinem Geschlecht zugeordnet, blieb die Angabe z. B. in der Geburtsurkunde oft leer. Diese Praxis erklärte das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig. 160.000 Menschen sind dem Gericht zufolge in Deutschland intersexuell.
Gesetz noch nicht verabschiedet
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis Ende 2018 Regeln für ein drittes Geschlecht zu schaffen oder auf eine Geschlechtsbezeichnung generell zu verzichten. Keine Geschlechtsanagabe ist jedoch insbesondere bei Reisen ins Ausland problematisch. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht deshalb vor, eine Eintragung mit der Geschlechtsbezeichnung „divers“ zu ermöglichen. Mit einer Verabschiedung des Gesetzes wird noch im Dezember gerechnet.
„m/w/d“ in immer mehr Stellenanzeigen
Ungeachtet dessen enthalten bereits immer mehr Stellenanzeigen die Geschlechtsangaben „m/w/d“, um keine Verletzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu riskieren.
Keine Handelsgrenzen im Internet
Mit Geoblocking können Anbieter Nutzern aus bestimmten Ländern den Zugang zu ihrem Angebot verwehren. Meist erfolgt das über die IP-Adresse. Die EU ist gegen solche Sperren innerhalb ihrer Grenzen.
Gleiches Angebot wie im jeweiligen Land
Die Geoblocking-Verordnung verbietet ab 3. Dezember 2018 Zugangssperren bei Online-Käufen von Waren, Dienstleistungen und elektronischen Dienstleistungen. Dann gilt: Keine ungleiche Behandlung mehr aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung. Ruft ein Nutzer beispielsweise die spanische Seite eines Online-Shops auf, darf ihn dieser nicht mehr automatisch auf die vorhandene deutsche Shop-Website umleiten.
Aufgrund der oben genannten Kriterien ist auch eine unterschiedliche Behandlung bei den Verkaufs- und den Zahlungsbedingungen verboten. Bei der Lieferung sind Unterschiede jedoch erlaubt.
Kostenpflichtige Streamingdienste wie Netflix oder Spotify müssen bereits seit April 2018 Beschränkungen innerhalb der EU aufheben.
Ade, neue 500-Euro-Scheine
Das Jahresende läutet auch das Ende des 500-Euro-Scheins ein. Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat beschlossen, den größten Euro-Geldschein abzuschaffen. Im Umlauf befindliche 500-Euro-Scheine bleiben weiterhin gültiges Zahlungsmittel.
Neue 100er- und 200er-Noten im Mai 2019
Im September hat die EZB außerdem neue 100-Euro- und 200-Euro-Scheine vorgestellt. Ende Mai 2019 sollen sie erscheinen.
Neue Bezeichnungen für Elektroschrott
Das Elektrogesetz regelt den Umgang mit Elektroschrott und damit insbesondere dessen Entsorgung. Für die getrennte Abholung müssen öffentlich-rechtliche Entsorgung.träger ab 1. Dezember 2018 neue Bezeichnungen und Nummern für die Sammelgruppen verwenden.
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