Verbraucher aufgepasst: Gesetzesänderungen im März
Auch im März gibt es wieder einige Gesetzesänderungen und Verordnungen. Lesen Sie hier die wichtigsten Änderungen!
Masernschutzgesetz verlangt Impfnachweis
Das Masernschutzgesetz verpflichtet in verschiedenen Fällen zum Nachweis einer Masernimpfung. Bereits ab März müssen Eltern die Masernimpfung ihrer Kinder nachweisen, bevor es in eine Kita oder Schule aufgenommen wird. Für Kinder, die sie bereits besuchen, muss das bis 31. Juli 2021 erfolgen.
Bis zu diesem Datum müssen auch nach 1970 geborene Mitarbeiter wie Erzieher und Lehrer eine Masernimpfung nachweisen. Die Masernimpfpflicht gilt zudem für weitere Gemeinschaftseinrichtungen und -unterkünfte z. B. für Flüchtlinge und Asylbewerber. Bei Verstößen droht ein Bußgeld bis zu 2500 Euro. Allerdings gelten Ausnahmen für Impfrisiken wie z. B. einer Schwangerschaft gelten Ausnahmen. Mehr zum Thema Masernimpfpflicht in unserem Rechtstipp „Piks gegen Masern – Impfung wird Pflicht“.
Wiederholungsrezept für Medikamente
Ab März können besonders gekennzeichnete Rezepte bis zu dreimal bei Apotheken eingereicht werden. Patienten, die dauerhaft Medikamente benötigen, müssen dadurch für Rezeptausstellungen seltener zum Arzt. Grundsätzlich ist ein sogenanntes Wiederholungsrezept bis zu einem Jahr gültig. Der ausstellende Arzt kann auch die Gültigkeit bestimmen.
Werbeverbot für Schönheitsoperationen an Kindern und Jugendlichen
Schönheitsoperationen für Kinder und Jugendliche dürfen nicht mehr beworben werden. Es genügt, dass sich die Werbung überwiegend an diese Zielgruppen richtet. Das Werbeverbot gilt auch für Werbung in sozialen Netzwerken.
Kostenübernahme für Spurensicherungen nach Sexualdelikten
Spurensicherungen nach Sexualdelikten werden zur Krankenkassenleistung. Opfer einer Vergewaltigung und anderer Sexualdelikte müssen sie nicht mehr selbst tragen. Das gilt auch für Tests wegen der vermuteten Verabreichung von K.o.-Tropfen, wie sie Sexualopfern oft verabreicht werden.
Neue Regeln für die Arbeit ausländischer Fachkräfte
Für ausländische Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern wird das Arbeiten und die Arbeitssuche in Deutschland einfacher. In einem Anerkennungsverfahren wird festgestellt, ob ihre Ausbildung gleichwertig zu einer entsprechenden Ausbildung in Deutschland ist. Eine Ausnahme gilt für IT-Experten mit mindestens 3 Jahren praktischer Berufserfahrung und einem monatlichen Bruttoverdienst von mindestens 4020 Euro brutto.
Allgemein entfällt die bisherige Vorrangprüfung. Sie sollte die vorrangige Stellenbesetzung mit EU-Bürgern sicherstellen. Ebenso fehlt eine Beschränkung auf Mangelberufe. Einreisebestimmungen – z. B. notwendige Deutschkenntnisse – müssen Fachkräfte auch weiterhin erfüllen. Lesen Sie hier weitere Information zu den neuen Regeln für das Arbeiten von Fachkräften in Deutschland.
Höhere Steuerbefreiung für Umzugskosten und umzugsbedingte Unterrichtskosten
Regelmäßig in den ersten Monaten jedes Jahres erhöht sich die Umzugskostenpauschale. Ab März 2020 steigt sie auf 1639 Euro für Verheiratete und Lebenspartner sowie nach § 10 Abs. 2 Bundesumzugskostengesetz gleichgestellte Personen.
Für Ledige beträgt sie 820 Euro. Die Umzugskostenpauschale für Kinder und nach dem Umzug in der Wohnung lebende Verwandte beträgt jeweils 361 Euro.
Diese Beträge lassen sich nach Beendigung eines betrieblich oder dienstlich veranlassten Umzugs in der Steuererklärung pauschal angeben. Für umzugsbedingte Unterrichtskosten können Steuerzahler ab März bis zu 2066 Euro je Kind geltend machen.
Mehr Besoldung für viele Beschäftigte auf Bundesebene
Bundesbeamte, Bundesrichter und Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit erhalten ab März 1,06 Prozent mehr Sold. Für Anwärter wurde für 2020 dagegen eine Nullrunde vereinbart.
Noch mehr Förderung für Elektrofahrzeuge
Käufer eines Elektroautos erhalten künftig eine höhere Förderung von bis zu 6000 Euro bei einem Listenpreis bis 40.000 Euro. Darüber sind es 5000 Euro bis zu einem Listenpreis von 65.000 Euro.
Für Plug-in-Hybride gibt es bis zu 4500 Euro. Zwischen 40.000 und 65.000 Euro Listenpreis sind es 3750 Euro. Die Förderung ist rückwirkend erhältlich für ab 5. November 2019 zugelassene Fahrzeuge.
Für Anträge ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Die entsprechende Änderung trat bereits am 19. Februar in Kraft. Die Förderung soll bis Ende 2025 dauern.
Waffenrecht wurde weiter verschärft
Das Waffengesetz wurde an zahlreichen Stellen geändert. An die erforderliche Zuverlässigkeit werden nun höhere Anforderungen gestellt.
Verneint wird sie bereits bei der Annahme, dass jemand in den letzten fünf Jahren Mitglied oder Unterstützer von Vereinigungen war, die verfassungsfeindlich oder rassistisch auftreten oder sich mit Gewalt gegen innere Angelegenheiten andere Länder richten.
Die Zulässigkeit wird auch sonst intensiver geprüft und der nachträgliche Entzug von Waffen erleichtert. Unter anderem ist das Bedürfnis bei Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis alle fünf Jahre erneut zu überprüfen.
Umgang mit einer Schusswaffe hat nun auch, wer diese unbrauchbar macht. Unbrauchbare Waffen sind zudem anzuzeigen. Die zuständige Behörde kann eine bestimmte Kennzeichnung von Waffen anordnen. Der Besitz von Waffen und Waffenteilen soll sich zudem durch neue Meldepflichten besser verfolgen lassen.
Bundesländer dürfen Verbotszonen für Waffen und Messer ausweisen. Betroffen sind Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter. Die verschärften Regeln gelten bereits seit 20. Februar 2020.
Mietendeckel in Berlin in Kraft getreten
Seit 23. Februar 2020 ist der Mietendeckel in Berlin in Kraft. In neun Monaten gelten dann Mietobergrenzen. Zudem werden nach dem 18. Juni 2019 erfolgte Mieterhöhungen für unwirksam erklärt. Unser Ratgeber erklärt ausführlich, wie das Gesetz gegen steigende Mieten in der Bundeshauptstadt funktioniert.
Haben Sie rechtliche Fragen? Bei anwalt.de wird Ihnen geholfen!