Zuckerbrot und Peitsche: Domina erhält keinen Schadensersatz
Als ein Kunde bei einer Domina zum vereinbarten Termin nicht erschien, war die Dame so erbost darüber, dass sie alles unternahm, um ihn ausfindig zu machen.
Die Folge ihrer eifrigen Suche war ein verwirrter älterer Mann aus Rumänien sowie seine erboste Ehefrau. Veröffentlicht hat diesen kuriosen Fall das Arbeitsgericht (AG) München.
Kunde kam nicht
Die Domina, die als Selbstständige seit etwa zwei Jahrzehnten ein Domina-Studio in der Stadt an der Isar betreibt, erhielt im September 2017 zwei SMS sowie einen Anruf von einem potenziellen Kunden. Er gab sich als Rumäne aus, erklärte, er sei neu in diesem Metier, und verlangte auf der Stelle einen Termin bei der Dame. Sie wies ihn mehrere Male auf ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hin. Darin verlangte die Domina bei Nichterscheinen den vollen Betrag des vereinbarten Honorars.
So wurde ein Termin für den Nachmittag vereinbart. Aber der Kunde glänzte mit Abwesenheit. Er erklärte der Domina einzig, auf dem Weg zu ihr zu sein. Sie wies ihn im Gegenzug nochmals auf ihre AGB hin und drohte damit, ihn auf Schadensersatz zu verklagen und das ihr entgangene Honorar in Höhe von rund 1450 Euro in Rechnung zu stellen. Gleichzeitig sagte sie zwei anderen Kunden ab.
Namensrecherche führte zum Falschen
Die Domina versuchte, den vermeintlich aus Rumänien stammenden Kunden zu erreichen, da er ihr seinen vollständigen Namen und seine Kontaktdaten genannt hatte. Dies blieb jedoch ohne Erfolg. Also bediente sie sich des Internets und suchte rund ein Jahr nach dem ihr genannten Namen. Tatsächlich wurde sie fündig: Ihr Kunde schien in Rumänien mit Schafen zu handeln. Die Domina nahm Kontakt mit dem rumänischen Konsulat und einem Schafzüchterverein auf, die ihr jedoch nicht weiterhelfen konnten. Sie ließ trotzdem nicht locker und fand auf eigene Faust die Adresse ihres vermeintlichen Kunden heraus.
Eine verärgerte Ehefrau und eine zurückgezogene Klage
Die Domina schickte per Einschreiben mit Rückschein erst eine Mahnung an die von ihr selbst recherchierte Adresse in Rumänien und schließlich einen offiziellen Mahnbescheid. Eine Antwort blieb aus. Es stellte sich am Ende heraus, dass es sich nicht um den verschwundenen Kunden der Dame handelte, sondern um einen verwunderten älteren Mann. Dieser musste nicht nur seine verärgerte Ehefrau besänftigen, sondern auch noch zum Gerichtstermin in die bayerische Landeshauptstadt anreisen.
Vor Gericht Anfang Oktober 2018 identifizierte die Dame schließlich den von ihr gesuchten Mann auf einem WhatsApp-Foto. Es war der ehemalige Geschäftspartner des beklagten älteren Herrn. Letzterer erstattete daraufhin in Rumänien Strafanzeige gegen seinen vormaligen Kollegen, der seine Identität und Personalien verwendete.
Die Domina wiederum zog letztlich ihre Klage zurück. Die Verfahrenskosten in Höhe von rund 300 Euro trägt nun sie. Sie hätte zwar gegen den tatsächlichen Kunden klagen können, hat davon aber abgesehen. Somit werden ihr auch die Kosten ihres entgangenen Honorars nicht erstattet.
(Kostenbeschluss des Amtsgerichts München vom 04.10.2018, Az.: 275 C 4388/18)
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