Ebay: Versandkosten zu hoch!

Überhöhte oder mehrfach berechnete Versandkosten: Diese Rechte hat der eBayer!
Wer hat sich noch nicht geärgert: Überhöhte Versandkosten verderben das Schnäppchen, trotz Sammelbestellung gibt es keinen Versandrabatt. Und wer trägt eigentlich die Rücksendekosten bei Reklamation? Wir sagen Ihnen, was rechtlich gilt!
Viele fragen sich: Was sagen Gesetz und Rechtsprechung beim Versandkosten.ucher?
Angemessene Versandkosten./strong>
Grundsätzlich gilt: Versandkosten sind Vereinbarungssache, genau wie beim frei ausgehandelten Verkauf! Bei Ebay-Auktionen gelten die Auktionsbedingungen der Fa. Ebay für Käufer und Verkäufer. Ebay regelt, dass die Versandkosten angemessen sein müssen. Mit dieser scheinbar käuferfreundlichen soll zugleich verhindert werden, dass Provisionen an den Ebay vorbeigeschleust werden. Dem Käufer dürfte es letztlich egal sein, ob er 2 Euro bietet und 8 Euro versandt bezahlt oder 8 Euro bietet und 2 Euro versandt bezahlt.
Ebay belässt aber dem Verkäufer auch ein Recht auf gewisse Verpackungs- und Handlingkosten. Als Faustregel gilt, dass die Versandgebühren das Doppelte der tatsächlichen Transportkosten nicht übersteigen sollen.
Was viele nicht wissen: Auch der Rabatt bei Sammelkäufen ist Verhandlungssache! Üblicherweise teilt der Verkäufer bereits mit, ob er bei z.B. mehreren ersteigerten CDs einen Rabatt gewährt. Gibt es in den Artikelbeschreibungen keinen Hinweis, sollte man die Kosten erfragen. Wurde ein Rabatt für Versandkosten nicht angekündigt oder zugesagt, hat man auch keinen rechtlichen Anspruch darauf. Jede Auktion gilt als gesonderter Kaufvertrag mit den dort geltenden Versandkosten.egelungen.
Neuerdings kann der Verkäufer neben der bisherigen gut/neutral/schlecht Bewertung auch noch mit Service-Sternen bewertet werden. Ein Bewertungsgruppe betrifft auch die Angemessenheit der Versandkosten. Wenn ein Verkäufer ohne erkennbaren Grund mehrfach Porto kassiert, sollte man ihm auch keine 5 Sterne verleihen.
Wer muss die Versandkosten bei Reklamation und Umtausch tragen? Hier muss unterschieden werden, ob ein Privater verkauft oder gewerblicher Händler Ware anbietet. In letzterem Fall ist das Fernabsatzrecht zu beachten!
Kauf von Privat
Entspricht die Ware nicht der Beschreibung (verschwiegene Mängel, falsche Größe, falsche technische angaben), hat der Käufer das Recht zur Rückabwicklung, auch wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde. In diesem Fall muss der Verkäufer die Rücksendekosten übernehmen. Die Rückabwicklung erfolgt Zug-umZug, das heißt, der Verkäufer wird üblicherweise zuerst zurücksenden und hat dann Anspruch auf Rückerstattung. Hat man sich schon mit dem Verkäufer gestritten, sollte man aus Beweissicherungsgründen nur nachweisbare Versandarten wählen: Paket, Einschreiben, Bote, Nachnahme.
Hat der Verkäufer nur aus Kulanz ein Umtauschrecht eingeräumt, muss der Käufer die Rücksendekosten tragen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Verkäufer auch die Übernahme der Rücksendekosten ausdrücklich zugesagt hat.
Beim Kauf vom Händler hat der Käufer bessere Rechte, da laut Fernabsatzgesetz ein Widerrufsrecht besteht. Es kommt zunächst nicht darauf an, ob die Ware mangelhaft ist. Bei Widerruf und Rücksendung muss der Verkäufer immer die Rücksendekosten übernehmen. Ausnahme: Der Warenwert lag unter 40 Euro. Dann muss der Käufer in den sauren Apfel beißen.
Hat die Sache einen Mangel, kann innerhalb der Gewährleistungsfrist Nacherfüllung verlangt werden. Entweder wird die Sache eingeschickt und der Mangel behoben oder es wird eine mangelfreie Sache geliefert (beides sog. Nacherfüllung). Die Kosten der Nacherfüllung, also sowohl Hin- als auch Rücksendekosten, muss ebenfalls der Verkäufer tragen (§ 439 Abs.2 BGB). (§ 439 Abs.2 BGB).
Außergewöhnliche Fälle
Wird die Ware zurückgesandt, weil die Adresse falsch war oder nicht zugestellt werden konnte, gilt das Verschuldensprinzip. Nur wenn der Käufer eine falsche Adresse angibt, das Paket nicht abholt (Urlaubszeiten beachten) oder auch keinen lesbaren Namen an Tür oder Briefkasten hat, muss er selbst für die Kosten der Zweitzustellung aufkommen.