Freiwilligendienst: Das müssen Sie wissen!

Im März d. J. beschloss der Bundestag, die Wehrpflicht zum Juli 2011 auszusetzen. Niemand wird zukünftig mehr ohne seine Zustimmung einberufen werden. Die Bundeswehr muss fortan um Freiwillige werben. Das Gegenstück zur Wehrpflicht, der Zivildienst, soll durch den sogenannten Bundesfreiwilligendienst (BFD) ersetzt werden.
Wer sich sozial engagieren möchte, kann ab Sommer 2011 in der Bundesrepublik Deutschland zwischen drei Freiwilligendiensten wählen. Möglich ist es für diejenigen, welche karitativ tätig werden wollen, wie bisher ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr abzuleisten. Sozial aktiv zu werden, ist zudem möglich durch eine Entscheidung für die Aufnahme einer Tätigkeit innerhalb des neu geschaffenen Bundesfreiwilligendienstes.
Umfang und Dauer des Bundesfreiwilligendienstes
35000 Plätze werden von der Bundesregierung innerhalb des Bundesfreiwilligendienstes gefördert. In allen Bundesländern sind BFD-Stellen vorhanden. Die Dauer des sozialen Dienstes ist flexibel. Im Regelfall soll der Freiwilligendienst über einen Zeitraum von einem Jahr geleistet werden. Minimal sind sechs Monate, maximal zwei Jahre für die Teilnahme vorgesehen.
Mögliche Teilnehmer/-innen am Bundesfreiwilligendienst
Der BFD steht Frauen und Männern gleichermaßen offen. Ein Höchstalter für die Teilnahme an dem sozialen Dienst gibt es nicht. Auch Rentner/-innen und Pensionärinnen beziehungsweise Pensionäre können diesen absolvieren. Ebenso wurde kein Mindestalter festgelegt. Teilnehmer/-innen müssen jedoch die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, um innerhalb des Dienstes karitativ tätig werden zu können.
Vergütung der Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst und Dienstzeit
Beim Bundesfreiwilligendienst handelt es sich um ein Ehrenamt. Teilnehmer/-innen an diesem erhalten kein Gehalt im arbeitsrechtlichen Sinn. Die Vergütung entspricht eher einer Aufwandsentschädigung. Mit höchstens € 330.- monatlich wird die karitative Tätigkeit innerhalb des BFD vergütet. Einen Unterschied zwischen den alten und neuen Bundesländern gibt es bei der Vergütung nicht. Die Höhe der Aufwandsentschädigung orientiert sich an derjenigen beim Freiwilligen Sozialen Jahr. Die Träger des Bundesfreiwilligendienstes bieten den Teilnehmer/-innen darüber hinaus teilweise unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung an. Auch stellen sie Dienstkleidung, so dass ein geldwerter Betrag von bis zu € 500.- monatlich erreicht werden kann. Die Teilnehmer/-innen am Bundesfreiwilligendienst müssen wöchentlich mehr als 20 Stunden für ihre Tätigkeit zur Verfügung stehen. Möglich ist es, an verschiedenen Einsatzorten den Dienst zu leisten, sofern die Teilnehmer/-innen jeweils wenigstens sechs Monate an den unterschiedlichen Einsatzstellen eingesetzt werden können.
Stellen innerhalb des Bundesfreiwilligendienstes
Die Bewerbung für eine Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst ist bei den einzelnen Trägern des sozialen Dienstes möglich. Ansprechpartner für die Stellen innerhalb des BFD sind mehrheitlich diejenigen, welche auch für ein Freiwilliges Soziales Jahr zuständig sind. Lebenslauf und Foto gehören ebenso zur Bewerbung wie die Angabe, für wie viele Monate eine Tätigkeit ausgeübt werden soll. Auch eine Bewerbung am jeweiligen Einsatzort ist denkbar.
Fazit
Das zu Beginn des Jahres beschlossene Aussetzen der Wehrpflicht bedingte, dass das Gegenstück, der Zivildienst, ebenfalls ausgesetzt werden musste. Für die bisher von Zivildienstleistenden vollbrachte Arbeit war ein Ausgleich zu finden. Allein darauf zu setzen, dass sich junge Erwachsene für ein Freiwilliges Soziales Jahr entscheiden würden, hätte den Bedarf in den betroffenen gesellschaftlichen Bereichen vermutlich nicht decken können. Der Bundesfreiwilligendienst ergänzt deshalb das Angebot der vorhandenen Freiwilligendienste. Vor dem Eintritt in das Berufsleben haben junge Menschen durch eine Teilnahme am BFD die Chance, sich sozial zu engagieren. Älteren eröffnet der Dienst die Möglichkeit, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten im Interesse des Gemeinwohls einzubringen. Ob Freiwilligkeit ausreichen wird, bleibt abzuwarten, um den Wegfall der karitativ geleisteten Arbeit ausgleichen zu können, die in der Bundesrepublik Deutschland bis Juli 2011 durch den Zivildienst gewährleistet worden ist.