So zocken Möbelhäuser ihre Kunden ab

Wegen intransparenten und irreführenden Preisaktionen ging die Wettbewerbszentrale 2017 gegen Möbelhäuser vor. Zu den Beschuldigten gehörten mehrere Top 10-Anbieter.
Preisnachlässen in Prospekten der großen Möbelhäuser sollte man nicht blind vertrauen: Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs hat über einen Zeitraum von drei Monaten die Werbeaktivitäten von 20 Anbietern im stationären Möbelhandel und im Onlinehandel überprüft. Das Ergebnis von 2017 war mehr als ernüchternd.
Insgesamt wurden 244 Prospekte überprüft und 266 mögliche Verstöße gefunden. Nur 19 Verstöße wurden in der Online-Werbung beobachtet. Moniert wurden von der Wettbewerbszentrale unter anderem folgende Regelverstöße:
- Es wurden aktuelle Reduzierungen beworben, obwohl das betreffende Produkt zu dem angegebenen Preis bereits über einen längeren Zeitraum erhältlich war.
- Es wurden Rabatte und Preisvorteile angekündigt, obwohl im Kleingedruckten darauf hingewiesen wurde, dass die Vorteile für die abgebildeten Produkte gar nicht gelten.
- Es wurde auf "Mondpreise" Bezug genommen. Hierbei wurde das aktuelle Angebot einem weit höheren durchgestrichenen Preis gegenübergestellt. Der durchgestrichene Preis war vor der Aktion aber überhaupt nicht verlangt worden.
- Oftmals wurde mit irreführenden Rabattaktionen wie "Räumungsverkauf" oder "Jubiläumsangebot" geworben. Diese suggerieren eine kurze Aktionsdauer, um Kaufdruck zu erzeugen. Die Aktion wird aber tatsächlich immer wieder durch eine neue verlängert.
Auf die irreführenden und intransparenten Aktions- und Preiswerbungen im Möbelhandel wurde die Verbraucherzentrale nicht nur vom Endverbraucher, sondern vor allem aus dem Wettbewerbsumfeld aufmerksam gemacht.
Wegen der oben genannten Regelverstöße wurden bereits mehrere Anbieter abgemahnt. Da mit den Firmen Dänisches Bettenlager, Segmüller, POCO und Finke zunächst keine außergerichtliche Einigung erzielt werden konnte, strengte die Wettbewerbszentrale Klagen gegen diese an, um die jeweils geltend gemachten Unterlassungsansprüche gerichtlich durchzusetzen.
Wie der "Spiegel" berichtet, sollen sich allein Möbel-Rogg aus Balingen und Marktführer Ikea korrekt verhalten haben.