Kfz-Versicherung zum 30. November kündigen: So gehts!

Jedes Jahr haben die meisten Versicherungsnehmer bis zum 30. November die Chance, ihre Kfz-Versicherung zu kündigen, zu einer anderen Assekuranz zu wechseln und damit bis zu 850 Euro im Jahr zu sparen.
Bei den meisten Versicherungen stimmt das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr überein. Da Kfz-Versicherungen einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden müssen, ergibt sich der einheitliche Stichtag am 30. November. Wichtig ist, dass der Versicherer die Kündigung rechtzeitig und schriftlich erhält.
Der Wechselprozess
Der Wechsel der Kfz- und Motorradversicherung ist ein einfacher und unkomplizierter Prozess für jeden Versicherten: Nach der schriftlichen Kündigung der bisherigen Assekuranz muss der Versicherungsnehmer lediglich bei der neuen einen Versicherungsantrag stellen. Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), eine Kombination aus Zahlen und Buchstaben, sendet der neue Versicherer dann direkt an die zuständige Zulassungsstelle.
Haftpflichtschäden des Versicherungsnehmers sind ab diesem Moment durch eine vorläufige Deckung geschützt. Der vollständige Versicherungsschutz beginnt, sobald der Kunde seine Police erhalten hat.
Der Wechsel zwischen den Versicherungsunternehmen geht automatisch und problemlos vonstatten. Die ehemalige Assekuranz übergibt dem neuen Versicherer die Versichererwechselbescheinigung (VWB), in der die Vertragsdauer sowie die angefallenen Schäden dokumentiert sind.
Neue Versicherung online kostenlos finden
Die Möglichkeit, ihren Versicherungsvertrag im November ordentlich zu kündigen nutzen in Deutschland jährlich ca. drei bis vier Millionen Versicherungsnehmer. Ein Großteil davon nutzt verwendet dazu einen kostenlosen Kfz-Versicherungsvergleich im Internet. Durch diesen wird nicht nur das große Sparpotential aufgezeigt, sondern auch die Leistung der verschiedenen Tarife verglichen.
Traditioneller Stichtag bleibt größtenteils bestehen
Seine individuell geltende Kündigungsfrist und die Vertragsbedingungen findet jeder Versicherungsnehmer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags. Ein Blick in die AGBs oder in die Police lohnt sich, denn bei einigen Versicherungsunternehmen endet das Versicherungsjahr nicht mehr im Dezember, sondern unterjährig. Das heißt die Versicherung kann nicht zum 30.11. gekündigt werden, sondern einen Monat vor dem Ende des Versicherungsjahrs. Die meisten Assekuranzen halten aber an der einheitlichen Regelung fest.
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