Was ist der Unterschied zwischen Radweg, Radfahr- und Schutzstreifen?
Was ist der Unterschied zwischen Radweg, Radfahr- und Schutzstreifen
Je nachdem, ob Radfahrer auf einem Weg oder Streifen fahren, gelten andere Bedingungen.
Nicht nur für Radfahrer ändert sich etwas, je nachdem, ob sie einen Radweg, Radfahr- oder Schutzstreifen befahren. Auch die Regeln für Autofahrer variieren hier.
Drei ähnliche Begriffe mit feinen Unterschieden
Mal ist vom Radweg die Rede, dann wieder vom Schutzstreifen. Und den Radfahrstreifen gibt es ja auch noch. Meinen diese Begriffe für alle Nutzer, die im Fuhrpark zum Beispiel mit dem E-Bike unterwegs sind, nun immer das Gleiche? Oder steckt hinter den Begriffen auch eine unterschiedliche Bedeutung?
Tatsächlich gibt es hier feine, aber entscheidende Unterschiede zu bedenken, die ebenso verkehrsrechtlich eine Bedeutung haben. Die wiederum ist häufig sowohl Rad- bzw. E-Bike-Fahrern als auch Autofahrern gar nicht bekannt.
Was unterscheidet den Radfahrstreifen vom Radweg?
Der Radweg ist baulich von der Straße getrennt, etwa durch einen Bordstein, Park- oder Grünstreifen. Hat er ein blaues Schild mit Fahrrad, ist er benutzungspflichtig. Fehlt dieses Schild, ist er nur ein Angebot, Fahrräder mit und ohne Elektromotor müssen ihn nicht nutzen.
Ein Radfahrstreifen ist zwar von der Fahrbahn abgetrennt, aber nur als Sonderfahrstreifen für den Radverkehr. In der Regel ist er farbig markiert sowie durch er ein blaues Schild mit Fahrrad gekennzeichnet, was ihn dann verpflichtend macht. Markant ist hier die dicke, durchgezogene Linie, die ihn von der Fahrbahn trennt. Andere Fahrzeuge, also z.B. Pkw oder Lkw, dürfen ihn nicht befahren. Ausnahme: Wenn jemand etwa mit seinem Auto abbiegen oder einen Parkplatz erreichen möchte, darf er den Radfahrstreifen dafür überqueren.
Was bedeutet der Schutzstreifen für Rad- und Autofahrer?
In vielen Straßen ist das Platzangebot gering, so dass sowohl für den Radweg (Breite ca.: 2 Meter) als auch für den Radfahrstreifen (Breite ca.: 1,85) zu wenig Platz ist. Dann wird meist ein Schutzstreifen gewählt, der ca. 1,50 Meter breit ist. Vom Radfahrstreifen unterscheidet er sich durch eine unterbrochene Linie. Er ist Teil der Fahrbahn. Bei Bedarf, z.B., wenn es zu eng wird, weil ein Bus oder Lkw entgegenkommt, dürfen Autofahrer auf diesen Schutzstreifen ausweichen. Allerdings müssen sie dabei natürlich darauf achten, dass Sie keine Radfahrer gefährden. Geparkt oder gehalten werden darf hier ebenso wie auf Radfahrstreifen oder Radwegen nicht. Eine Pflicht zur Benutzung des Schutzstreifens gibt es für Radfahrer nicht, jedoch bedingt das Rechtsfahrgebot in der Regel, dass sie hier fahren müssen.