ePA: Verband warnt Patienten mit psychischen Erkrankungen

Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA)
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird derzeit in einigen Gebieten eingeführt. Doch nicht alle gesetzlich Versicherten fühlen sich damit sicher. Besonders für Menschen mit psychischen Erkrankungen gibt es Aspekte, die berücksichtigt werden sollten, wie der Bundesverband Deutscher Psychotherapeuten (BDP) betont.
Risiken und Sicherheitslücken
Neben allgemeinen Sicherheitslücken birgt die ePA für einige Betroffene Risiken, da alle dort hinterlegten Daten von mitbehandelnden Praxen eingesehen und gespeichert werden können. Die aktuelle ePA gibt auch fachfremden Medizinern oder Apotheken und deren Mitarbeitern potenziell stigmatisierende Informationen preis, sofern kein Widerspruch erfolgt ist. „In diesen Dokumenten, besonders in Entlassungsbriefen aus stationären Behandlungen, befinden sich hochsensible Daten auch über Dritte“, erklärt Susanne Berwanger, Vizepräsidentin des BDP. Ohne Widerspruch verbleiben die Daten ein Leben lang in der ePA und können von vielen eingesehen werden.
Informationszugriff und Fachfremde
Je mehr Menschen Zugang zu diesen Daten haben, desto größer sei das Sicherheitsrisiko. Zudem könnte medizinisches Personal, falls fachfremd, unbewusst beeinflusst werden. „Ein Patient könnte durch solche Informationen bei einem Arzt in einem anderen Licht erscheinen und anders behandelt werden“, sagt Berwanger. Nicht immer sind alle Details für andere Fachrichtungen notwendig. Die Speicherung aller Einzelheiten sei für eine mögliche ganzheitliche Behandlung nicht erforderlich.
Forderungen für besseren Datenschutz
Der BDP fordert zwei wesentliche Verbesserungen: differenzierte Zugriffsberechtigungen und die Möglichkeit, frühzeitig sensible Dokumente zu sperren. Diese Maßnahmen sollen den Datenschutz für Versicherte stärken.
Widerspruchsmöglichkeiten gegen die ePA
Der BDP rät psychisch erkrankten gesetzlich Versicherten, „aufgrund der aktuell bestehenden Sicherheitslücken der Anlage einer ePA zu widersprechen oder die Löschung einer bereits angelegten Akte zu beantragen“. Alternativ können Betroffene direkt bei ihren Behandlern der Speicherung von Daten in der ePA widersprechen. Der BDP listet diverse Widerspruchsmöglichkeiten auf, die Versicherte nutzen können.
Besondere Sensibilität psychischer Daten
Informationen zu psychischen Erkrankungen gelten als besonders sensibel und erfordern laut Gesetz eine spezielle Information über Widerspruchsrechte. Der BDP spricht sich daher für eine mündliche Aufklärung durch Behandelnde aus, um das Risiko zu minimieren, dass wichtige Informationen übersehen werden.