Rosa:Das rosafarbene Rezept ist für Kassenpatienten bei verschreibungspflichtigen Medikamenten. Es ist in der Regel einen Monat lang einlösbar. Dann werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, der Patient selbst muss lediglich die gesetzlichen Zuzahlungen leisten. Diese betragen mindestens fünf und maximal zehn Euro. Diese Zuzahlungspflicht entfällt allerdings bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sowie Personen, bei denen die persönliche Belastungsgrenze erreicht ist.
Hat man das Rezept aber nicht innerhalb des einen Monats eingelöst, dann kann es weitere zwei Monate lang wie ein privates Rezept gehandhabt werden. Das bedeutet, dass der Patient das Medikament dann vollständig selbst bezahlen muss.
Blau:Das blaue Rezept ist für Privatpatienten oder für Kassenpatienten bei Medikamenten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden. In beiden Fällen müssen die Kosten für eine Arznei selbst getragen werden. Insgesamt ist das Rezept drei Monate lang einlösbar. Danach kann das von der Apotheke abgestempelte Rezept bei der Versicherung eingereicht werden.
Grün:Das grüne Rezept ist eine Empfehlung für ein apothekenpflichtiges, aber nicht verschreibungspflichtiges Medikament. Es gleicht im Aufbau dem normalen Kassenrezept, denn auch hier sind alle wichtigen Informationen inklusive Länge der Anwendung und Dosierung versehen. Daraufhin kann die Apotheke beim Kauf der Arznei ganz gezielt beraten. Somit ist das grüne Rezept eine Kommunikationshilfe zwischen Arzt, Patient und Apotheke. Dadurch sichert sich der Patient doppelt ab, da er für eine Erkrankung so das richtige Mittel in der korrekten Dosierung erhält.
Allerdings werden seit 2004 aus Kostengründen rezeptfreie Medikamente im Regelfall nicht mehr von den Krankenkassen erstattet. Sind jedoch bei der Krankenkasse OTC-Präparate in den Satzleistungen abgedeckt, können grüne Rezepte eingereicht werden. Beim Kauf des Medikaments muss der Patient die Kosten aber zunächst selbst tragen.
Gelb:Das gelbe Rezept ist speziell für Betäubungsmittel, da diese besonders vor Missbrauch geschützt werden müssen. Es besteht aus drei Teilen: dem Original und zwei Durchschlägen. Ein Durchschlag behält der Arzt, der zweite die Apotheke und das Original wird zur Abrechnung bei der Krankenkasse eingereicht. Das Rezept muss innerhalb von sieben Tagen eingelöst werden. Die Abrechnung erfolgt ebenso wie beim rosafarbenen oder blauen Rezept.
Weiß:Das weiße, sogenannte T-Rezept wird für bestimmte Wirkstoffe ausgestellt. Es ist ein Sonderrezept für Medikamente mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid, das aus Original und einem Durchschlag besteht. Insgesamt ist das weiße Rezept sechs Tage einlösbar. Die Abrechnung erfolgt ebenso wie bei den rosafarbenen oder blauen Rezepten.