Welche Beauty-OPs zahlt die Krankenkasse?Eine Botox-Behandlung zahlt die Krankenkassen nicht, aber es gibt inzwischen einige Schönheits-OPs, die tatsächlich von den Kassen übernommen werden....
Nasenkorrektur - Die Kasse zahlt, wenn die Nase so schief oder eng ist, dass das Atmen erschwert wird. Auch ein Unfall mit Folgeschäden oder eine vorangegangene Krebserkrankung sind Gründe.
Lidstraffung - Hängen die Lider so schwer über die Augen („Schlupflid“), dass man schlecht sehen kann, ist der Eingriff notwendig. Das Gewebe muss weggeschnitten und gestrafft werden.
Fettabsaugen - Leidet der Patient nachweislich unter einer Fettverteilungsstörung und bilden sich dadurch unschöne Fettansammlungen zum Beispiel an den Oberschenkeln, zahlt die Kasse.
Bauchdeckenstraffung - Ist z.B. nach einer Diät oder Schwangerschaft die Haut am Bauch sehr schlaff und bilden sich dadurch Falten, zwischen denen Entzündungen entstehen, werden die Kosten in einigen Fällen übernommen.
Brustverkleinerungen - Die Kasse zahlt, wenn die Patientin durch die Größe der Brüste Rückenprobleme bekommt und wenn zur Schmerzlinderung mindestens 400 Gramm Gewebe pro Brust entfernt werden.