Aktuelle Reisewarnungen des Auswärtigen Amts

Steht Ihr geplantes Urlaubsziel womöglich auf der Liste?
Um Reisende davor zu warnen, sich in gefährliche Länder zu begeben, spricht das Auswärtige Amt Reisewarnungen aus. Hier die aktuelle Liste.
Was bedeutet eine Reisewarnung?
Das Auswärtige gibt regelmäßig Sicherheitshinweise für Länder, bei denen es nötig scheint, auf länderspezifische Risiken für Reisende aufmerksam zu machen. Muss jedoch davon ausgegangen werden, dass in einem Land für jeden Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben besteht, so spricht das Auswärtige Amt eine Reisewarnung aus. Zudem kann auch nur vor Reisen in bestimmte Regionen eines Landes gewarnt werden. Hierbei handelt es sich um eine Teilreisewarnung. Gegebenenfalls können Deutsche, die in solchen Ländern oder Regionen leben, zur Ausreise aufgefordert werden.
Die aktuellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amts
Stand 12.04.2023
- Afghanistan: Reisewarnung
- Ägypten: Teilreisewarnung
- Algerien: Teilreisewarnung
- Armenien: Teilreisewarnung
- Aserbaidschan: Teilreisewarnung
- Äthiopien: Teilreisewarnung
- Belarus: Reisewarnung
- Burkina Faso: Teilreisewarnung
- Côte d'Ivoire: Teilreisewarnung
- Demokratische Republik Kongo: Teilreisewarnung
- Eritrea: Teilreisewarnung
- Haiti: Reisewarnung
- Irak: Teilreisewarnung
- Iran: Reisewarnung
- Japan: Teilreisewarnung
- Jemen: Reisewarnung
- Kamerun: Teilreisewarnung
- Libanon: Teilreisewarnung
- Libyen: Reisewarnung
- Mali: Teilreisewarnung
- Mauretanien: Teilreisewarnung
- Mosambik: Teilreisewarnung
- Myanmar: Reisewarnung
- Nigeria: Teilreisewarnung
- Niger: Teilreisewarnung
- Pakistan: Teilreisewarnung
- Palästinensische Gebiete: Teilreisewarnung
- Philippinen: Teilreisewarnung
- Russische Föderation: Teilreisewarnung
- Somalia: Reisewarnung
- Südsudan: Reisewarnung
- Syrien: Reisewarnung
- Tschad: Teilreisewarnung
- Ukraine: Reisewarnung/Ausreiseaufforderung
- Venezuela: Teilreisewarnung
- Zentralafrikanische Republik: Reisewarnung
Reisewarnungen ersetzen die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für die jeweiligen Länder. Auch wenn sie definitiv ernst genommen werden sollten, sind Reisewarnungen jedoch kein juristisches Ausreiseverbot.
Detaillierte Erklärungen zu den einzelnen Reisewarnungen und Teilreisewarnungen des Auswärtigen Amts finden Sie hier.