Krank im Urlaub: am besten nur mit Reisekrankenversicherung

Der Urlaub stellt für die meisten Erholung für Körper und Seele dar, kann aber auch negative Folgen haben. Schnell hat man sich mit einer fiesen Grippe angesteckt oder verletzt sich beim Skifahren in den Bergen. Auf die Hilfe eines Arztes kann man bei kleinen Wehwehchen verzichten, doch grundsätzlich sollte man sich auch im Ausland medizinischen Rat einholen. Damit der Urlaub dadurch nicht zur Kostenfalle wird, helfen Auslandsreisekrankenversicherungen. Worauf man beim Abschluss einer solchen Versicherung achten sollte, klären wir in diesem Artikel.
Ob Reisekrankenversicherung, Auslandskrankenversicherung oder Auslandsreisekrankenversicherung – alle beschreiben die gleiche Versicherung für Krankheitsfälle im Ausland. Unterschiede gibt es aber hinsichtlich der Regeln, der Kosten und der Leistungen der Krankenkassen, so dass man sich im Vorfeld durchaus informieren und vergleichen sollte. Nur so kann man unbeschwert in den Urlaub fahren und bleibt im Falle einer Krankheit nicht auf teuren Rechnungen für Behandlungen, Ärzte oder Krankenhäuser sitzen.
Der Schutz im Ausland muss aber nicht teuer sein. Je nach Leistung und Versicherungszeitraum gibt es bei Anbietern von Auslandskrankenversicherungen, z.B. travelsecure.de, verschiedene Pakete für den individuell passenden Schutz. In vielen Fällen kann aber auch schon die gesetzliche Krankenversicherung im Urlaub ausreichen.
Was deckt die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland ab?
Bei der deutschen Krankenversichertenkarte ist auf der Rückseite die Europäische Krankenversicherungskarte enthalten. Die EHIC (European Health Insurance Card) ersetzt den früher nötigen Auslandskrankenschein und macht es gesetzlich Krankenversicherten möglich, eine Behandlung im öffentlichen System durch Krankenhäuser und Ärzte in Anspruch zu nehmen. Die EHIC gilt in:
- allen Ländern der EU sowie in
- Island,
- Liechtenstein,
- Norwegen,
- Kroatien,
- Mazedonien und
- Der Schweiz.
Bei einem akuten Krankheitsfall oder Verletzungen sowie Unfällen genügt die Vorlage der EHIC zur medizinischen Behandlung. Die Kosten, die durch die Behandlung entstehen, werden dann durch die gesetzliche Krankenkasse beglichen. Wer jedoch aufgrund von chronischen Erkrankungen einen Arzt im Ausland aufsucht, sollte im Vorfeld mit der Krankenkasse abklären, ob diese Kosten ebenfalls übernommen werden.
Nicht alle Kosten werden übernommen
Ebenso können sich die Leistungen in den verschiedenen Ländern unterscheiden. Ist man als Urlauber im Ausland auf medizinische Hilfe angewiesen, hat man in dem entsprechenden Land Anspruch auf die gleichen Leistungen wie ein gesetzlich Versicherter in diesem Land.
Aber auch innerhalb der EU kann es dazu kommen, dass die EHIC nicht anerkannt wird und man die Kosten selbst tragen muss. Auch bei einem privatisierten Krankenhaus oder einer privatisierten Praxis ist es denkbar, dass man die Rechnung selbst begleichen muss. Hier ist es wichtig, alle Rechnungen aufzubewahren und bei der Krankenkasse einzureichen.
Die hiesige Krankenkasse prüft daraufhin, wie hoch die Kosten für gleichwertige Behandlungen in Deutschland sind und erstattet diesen Teil. Hier können Mehrkosten enthalten sein, die nicht erstattet werden. Daher ist auch für Reisen ins EU-Ausland eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll.
Ebenso ist die Rückführung aus dem Urlaubsland grundsätzlich nicht in den Leistungen der EHIC enthalten, so dass im Falle einer längeren Krankheit bzw. eines längeren Krankenhausaufenthaltes zusätzlich Kosten entstehen. Mit einer Auslandskrankenversicherung besteht dieses Problem nicht.
Rücktransport durch Reiseversicherung
Beim Rücktransport gilt es aber zu differenzieren zwischen:
- Medizinisch sinnvollem Rücktransport und
- Medizinisch notwendigen Rücktransport.
Denn medizinisch notwendig ist ein Rücktransport nur dann, wenn die medizinische Versorgung im Urlaubsland so schlecht ist, dass keine Aussicht auf Besserung durch die Behandlung besteht.
Dies ist allerdings nur in wenigen Fällen gegeben, so dass man hier auf das Kleingedruckte achten und einen Leistungsumfang mit medizinisch sinnvollem Rücktransport nutzen sollte.
Medizinisch sinnvoll ist ein Rücktransport dann, wenn die Aussicht auf Heilung in Deutschland größer ist. Dies kann beispielsweise bei komplizierten Krankheitsverläufen oder Verletzungen der Fall sein.
Selbstbeteiligung und Leistungen prüfen
Wichtig ist es auch, darauf zu achten, dass die Versicherung keine Selbstbeteiligung vorsieht. Die meisten guten Anbieter verzichten mittlerweile gänzlich darauf, Versicherungen mit einer Selbstbeteiligung anzubieten. Versicherungen, die eine Selbstbeteiligung – meist in der Größenordnung von 50 bis 200 Euro – verlangen, sollte man meiden. Die Angebote ohne Selbstbeteiligung sind in der Mehrheit und häufig nicht einmal mit höheren Beiträgen verbunden.
Ebenso sollte man mit der Versicherung im Vorfeld abklären, inwieweit die Behandlung von chronischen Krankheiten in den Leistungen enthalten ist. Wer mit Krankheitsschüben in der Urlaubszeit geplagt wird, muss hier im Regelfall auch die Kosten übernehmen. Ebenso sollte man es sich gründlich überlegen, ob man in den Urlaub fährt, wenn man bereits krank ist. Auch hier ist das Risiko hoch, dass die Versicherung die Kosten nicht übernimmt.
Welche unterschiedlichen Angebote gibt es?
Bei den Auslandsreiseversicherungen gibt es zahlreiche Angebote von gesetzlichen als auch von privaten Anbietern und Versicherungen, die sich auf Auslandsversicherungen spezialisiert haben. Unterschiede gibt es beim Leistungsumfang, dem Leistungszeitraum, der Anzahl der versicherten Personen und natürlich beim Preis.
Die Preise bewegen sich dabei in einem Rahmen von durchschnittlich 8 bis 24 Euro im Jahr für Alleinreisende, die nicht länger als 56 Tage (bei einigen Anbietern auch 70 Tage) im Ausland verbringen. Familienversicherungen sind selbstverständlich etwas teurer, können aber auch für Reisen, die allein bestritten werden, genutzt werden.
Bei längeren Auslandsaufenthalten variieren die Preise stärker. Wer also beispielsweise ein Auslandstudium, ein Jahr Work and Travel oder Ähnliches anstrebt, sollte erst recht vergleichen, da hier einiges an Einsparpotential besteht. Außer Acht lassen darf man dabei nicht, welche Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sind. Man sollte lieber ein paar Euro mehr zahlen, als am Ende auf den Kosten für einen teuren Zahnersatz sitzenzubleiben.
Daher ist unsere Empfehlung, in jedem Fall eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, und nicht nur, wenn man außerhalb Europas unterwegs ist, sondern auch innerhalb der EU. Meistens reichen 20 Euro aus, um rundum versichert zu sein und sogar die Schneesauna unbeschwert genießen zu können. Vor allem, wenn doch einmal ein schwerwiegender Unfall geschieht oder eine hartnäckige Krankheit ausbricht, ist man zumindest vor hohen Kosten geschützt und kann im Notfall einen Rücktransport in die Wege leiten.