Das ändert sich im April
Von Cannabis bis Blitzermarathon: Das kommt im April 2024 auf Verbraucher zu.
Beim Elterngeld gehen mehr Eltern leer aus und Amazon-Pakete müssen schneller zurückgeschickt werden: Das sind nur zwei der Dinge, die Verbraucher im April 2024 im Blick haben sollten.
Der April bringt legale Joints
Nachdem die Uhren auf den letzten Metern des Monats März noch auf Sommerzeit umgestellt wurden, können sich Verbraucher dann ab 1. April noch mehr oder weniger verschlafen mit den Neuerungen des frischen Monats auseinandersetzen. Was den ein oder anderen dann womöglich durchaus hellwach machen könnte.
Zu den unerfreulicheren Veränderungen gehört hierbei, dass die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme steigt – also bei der Rechnung zu Buche schlagen wird. Bei Amazon werden wir uns außerdem auf teils kürzere Rücksendefristen, bei WhatsApp auf neue AGBs und beim Elterngeld auf niedrigere Einkommensgrenzen einstellen müssen. Zudem haben Raser schlechte Karten, denn die Polizei wird einen Blitzermarathon durchführen.
Wer sich von all den Neuerungen entspannen möchte und über 18 Jahre alt ist, kann das ab April jedoch ganz legal mit einem Joint tun: Der Besitz und Konsum von Cannabis ist dann nämlich in gewissen Grenzen erlaubt.
Diese Änderungen im April 2024 sollten Sie unbedingt kennen:
- Für Gas und Fernwärme steigt die Mehrwertsteuer
Vorübergehend war die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme vom Bund als Entlastungsmaßnahme seit Oktober 2022 auf sieben Prozent gesenkt worden. Damit ist ab 1. April nun wieder Schluss und es gilt erneut der alte Satz von 19 Prozent. In der Konsequenz heißt das: Verbraucher werden eine höhere Rechnung bekommen. - Das Cannabis-Gesetz kommt
Das umstrittene Gesetz zur Legalisierung von Cannabis hat den Bundestag passiert und somit ist es es nun ab 1. April tatsächlich so weit: Für Erwachsene ab 18 Jahren ist es erlaubt, auch im öffentlichen Raum bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum zu besitzen. Allerdings muss man beim Konsum mehr als 100 Meter Luftlinie von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen entfernt sein. Im privaten Raum sind bis zu 50 Gramm und drei lebende Cannabis-Pflanzen gestattet. Die Pflanzen müssen entsprechend gesichert werden, z.B., damit Kinder oder Diebe nicht an sie herankommen. Weitergegeben werden darf diese Ernte nicht, Überschüsse müssen vernichtet werden. - Studenten zahlen beim Deutschlandticket weniger
Wer als Student mit Bus und Bahn fährt, kann sich ab April das vergünstigte Deutschlandticket für 29,40 Euro sichern. Der Haken dabei: Nicht überall wird das umgesetzt werden, man muss sich also informieren, was in der eigenen Heimat und bei der eigenen Hochschule Sache ist. Die Hochschulen müssen nämlich mit den Verkehrsverbünden zunächst entsprechende Verträge abschließen. - Beim Elterngeld ändern sich die Einkommensgrenzen
Wird ein Kind ab dem 1. April 2024 geboren oder adoptiert, gelten für die Eltern nun geringere Einkommensgrenzen. So haben Paare und Alleinerziehende bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro im Jahr vor der Geburt Anspruch auf den Bezug des Elterngeldes. Zuvor hatte die Grenze bei 300.000 Euro für Paare sowie 250.000 Euro für Alleinerziehende gelegen. Im April 2025 wird eine weitere Absenkung erfolgen. Außerdem ist es nun nur noch möglich, innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes einen Monat Basiselterngeld gemeinsam zu beziehen. - Ein Mobilitätszuschuss hilft Auszubildenden
Damit Auszubildende, die weit von ihrem Unternehmen entfernt wohnen, es finanziell etwas leichter haben, können sie ab April einen Mobilitätszuschuss bekommen. Beantragt werden muss das online bei der Bundesagentur für Arbeit oder direkt im Jobcenter. Vorgesehen ist, dass im ersten Ausbildungsjahr monatlich zwei Familienheimfahrten bezahlt werden. - Retouren an Amazon müssen schneller erfolgen
Bisher war Amazon bei den Rücksendefristen sehr großzügig. Das ändert sich nun ab dem 25. April zumindest bei bestimmten Produkten. Statt zuvor 30 Tage sind es dann nur noch 14 Tage. Davon betroffen sind beispielsweise Computer, Videospiele, DVDs, Kameras und andere elektronische Geräte. Auf Antrag gilt für ab dem 25. März gekaufte Elektronikware und Games noch eine Übergangsfrist. - WhatsApp führt neue AGBs ein
Wer den beliebten Messenger weiterhin nutzen möchte, muss ab 11. April den neuen Nutzungsbedingungen zustimmen. Konkret geht es etwa um die Definition von erlaubten und nicht erlaubten Inhalten sowie um neue Wege zur Meldung von unangemessenen Inhalten und die Weiterleitung von Nachrichten an die Apps von Drittanbietern. Was sich ebenfalls ab 11. April ändert: Um den Dienst nutzen zu dürfen, muss man nun nur noch 13 statt bislang 16 Jahre alt sein. - Für den Führerschein gibt es neue Fragen
Wer den Führerschein macht, muss sich ab April auf neue Fragen in der theoretischen Prüfung einrichten. Davon sind alle Fahrzeugklassen betroffen. - Ein Blitzermarathon kommt
In der Woche ab dem 15. April müssen Autofahrer verstärkt damit rechnen, dass die Polizei Geschwindigkeitskontrollen durchführt. Haupttag der Aktion für Verkehrssicherheit wird Freitag, der 19. April, sein. Dann wird in den meisten Bundesländern ab den frühen Morgenstunden bis in die Nacht hinein ein Blitzermarathon stattfinden.
Diese Neuerungen aus dem Vormonat sollten Sie auf dem Schirm haben:
Der März dreht an der Uhr
Der März holt uns mit Macht aus dem Wintertief. Nicht nur, weil jetzt offiziell der Frühling beginnt, sondern weil nun auch wieder die Uhren auf Sommerzeit umgestellt werden. Obwohl dieses Hin und Her bei der Uhrzeit oft in der Kritik steht, ist es doch schön, dass es so abends noch länger hell bleibt.
Und sonst so? Dürfen sich zum Beispiel 18-Jährige ab März über die nächste Runde des Kulturpasses und Beschäftigte im öffentlichen Dienst über mehr Geld freuen. Rentner werden eher stöhnen, weil ihnen die Krankenkasse tiefer in die Tasche greift. Und neben dem neuen Online-Register für Organspender gibt es strengere Regeln für Lobbyisten. Wer sich von all den Änderungen bei der Gartenarbeit ablenken will, sollte außerdem im Blick haben, dass ab dem 1. März Hecken und Bäume nicht mehr geschnitten werden dürfen, um brütende Vögel nicht zu stören.
Das hatte sich im März geändert:
- Die Winterzeit endet und der Frühling kommt
Länger hell ist es ohnehin schon geworden. Meteorologisch beginnt außerdem am 1. März der Frühling, kalendarisch am 20. März. Und nun dürfen wir uns abends endlich wieder noch länger über Tageslicht freuen: Die Uhren werden nämlich eine Stunde vorgestellt. Der Termin dafür ist Sonntag, der 31. März, um 2 Uhr morgens. Dann beginnt die Sommerzeit. - Der Kulturpass geht in die nächste Runde
Eingeführt wurde er schon 2023, ab 1. März folgt für den Kulturpass nun die nächste Runde: Alle Jugendlichen, die 2024 18 Jahre alt werden, bekommen von der Bundesregierung 100 Euro für kulturelle Ausgaben und Erlebnisse. Dafür müssen die Jugendlichen eine spezielle App herunterladen, um das Budget freizuschalten. Die 100 Euro können beispielsweise für Kino, Konzerte, Opern, Platten, Bücher, Museen oder Festivals genutzt werden. - Die Krankenkassenbeiträge für Rentner steigen
Weniger Rentenauszahlung wird es ab März für Rentner und Rentnerinnen in Deutschland geben. Grund sind die erhöhten Zusatzbeiträge bei den Krankenkassen. Wie viel mehr hier fällig wird, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Für viele Arbeitnehmer waren die Zusatzbeiträge bereits zum Jahreswechsel erhöht worden, die Rentner hatten also zwei Monate mehr Ruhe. Wer eine solche Erhöhung des Zusatzbeitrags erhält, hat ein Sonderkündigungsrecht und kann zu einer günstigeren Kasse wechseln. - Zulassungsfreie Fahrzeuge brauchen ein neues Kennzeichen
Betroffen sind hiervon etwa zulassungsfreie Mopeds, Mofas oder Roller. Am 1. März beginnt nämlich ein neues Versicherungsjahr und es wird das neue blaue Kennzeichen benötigt. Wer noch mit den alten schwarzen Kennzeichen herumfährt, fällt also sofort auf und muss mit Konsequenzen rechnen. - Das Online-Register für Organspenden startet
Es kommt zwar nicht auf einen Schlag, aber dafür startet das Internet-Register zu Organspenden in Deutschland nun schrittweise. Der erste Schritt ist ab dem 18. März möglich. Dann kann man eine freiwillige Erklärung zur Organ- und Gewebespende auf www.organspende-register.de hinterlegen. Benötigt wird dafür ein Ausweis mit eID-Funktion. Der zweite Schritt soll dann bis 1. Juli folgen, indem die Krankenhäuser die Erklärungen bis dahin suchen und abrufen können sollen. - Im öffentlichen Dienst gibt es mehr Geld
Wer im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen beschäftigt ist, darf sich ab 1. März über mehr Geld freuen. In allen Entgeltgruppen gibt es zunächst einen um 200 Euro erhöhten Sockelbetrag. Anschließend sollen die Tabellenentgelte um 5,5 Prozent angehoben werden – mindestens aber um 340 Euro mehr brutto. - Ausländische Arbeitskräfte kommen einfacher nach Deutschland
Für Unternehmen wird es ab dem 1. März leichter, befristet Mitarbeiter aus Nicht-EU-Staaten einzustellen. Das ist vor allem bei Saisonarbeit von Vorteil. Wer Berufserfahrung hat und als Zuwanderer nach Deutschland kommt, soll es ebenfalls leichter haben. - Für Lobbyisten gelten neue Vorschriften
Grund dafür ist, dass der Bundestag ein Gesetz für Lobbyisten neu geregelt hat. Es tritt am 1. März in Kraft. So müssen die Lobbyisten angegeben, auf welche konkreten Gesetzes- oder Verordnungsentwürfe sich die Interessenvertretung bezieht. Ebenso müssen Hauptfinanzierungsquellen und Mitgliedsbeiträge transparent sein. -
Bei der Gartenarbeit müssen Sie sich zurückhalten
Das gilt ab dem 1. März bis zum 30. September, denn in diesern Zeitraum besteht ein Schnittverbot im Garten. Hecken, Sträucher, Gehölze, Gebüsche oder lebende Zäune und Bäume dürfen dann nicht stark geschnitten oder entfernt werden. Der Hintergrund: Vögel sollen in der Brutzeit nicht gestört werden. Erlaubt sind jetzt noch Dinge wie den Zuwachs des Vorjahres entfernen, leichte Formschnitte oder Totholz entfernen.