Online-Streaming: Was ist erlaubt, was nicht?
Das Internet ist ein wahres Eldorado für Musik- und Filmliebhaber: Auf Streaming-Plattformen lassen sich in Sekundenschnelle Millionen Künstler und Filme finden. Doch geht auf diesen Seiten auch immer alles mit rechten Dingen zu? Das müssen Sie bei Download und Streaming beachten.
Die erst vergangene Woche gestartete, neueste Staffel von "Game of Thrones", das Album der Lieblingsband oder ein Hollywood-Blockbuster - das alles ist heutzutage nur wenige Mausklicks entfernt: Streaming-Dienste haben den Unterhaltungsmarkt erobert und weiten ihr Repertoire stetig aus. Neben den großen Bezahl-Portalen gibt es zahllose weitere Anbieter, die kostenlos Musik und Filme bereitstellen. Zu schön, um legal zu sein?
Grundsätzlich gilt: Bezahlen Sie für Ihre Inhalte, ist das Streaming rechtlich einwandfrei. Mit den monatlichen Gebühren erwerben Portale wie Netflix oder Spotify die erforderlichen Lizenzen bei den Rechteinhabern. Schwieriger wird es, wenn die Inhalte extrem günstig oder gar umsonst angeboten werden. Nach Einschätzung vieler Medienrechtsanwälte stellt auch das kostenlose Streamen von Filmen oder Musik allein noch keinen Straftatbestand dar. Die Begründung: Beim Streamen werde keine dauerhafte Kopie auf dem Rechner erstellt, daher bleibe die Verletzung des Urheberrechts aus.
Finger weg von Gratis-Downloads
Strafbar machen Sie sich als User erst, wenn Sie diese Inhalte runterladen oder weiterverbreiten. Von Anbietern, die kostenlose oder kostengünstige Downloads von Bild- oder Tonmaterial bereitstellen, ist daher dringend abzuraten. Gleiches gilt für Online-Tauschbörsen oder einschlägig bekannte Filesharing-Seiten. Empfindliche Geld- und sogar Haftstrafen können die Folge sein - übrigens auch, wenn Kinder den elterlichen Internetzugang für solche Downloads benutzen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte daher komplett auf derart dubiose Angebote verzichten und lediglich auf lizensierten Webseiten wie iTunes oder Maxdome auf den Download-Button klicken.
Was tun bei einer Abmahnung?
Erhalten Sie eine schriftliche Abmahnung einer Anwaltskanzlei, gilt es folgende Schritte zu beachten: Ruhe bewahren, das Schreiben auf jeden Fall ernst nehmen und einen Anwalt hinzuziehen. In den allermeisten Fällen können Sie als Laie überhaupt nicht abschätzen, ob Sie sich in irgendeiner Form strafbar gemacht haben oder ob Sie vielleicht sogar einem Betrug aufsitzen. Im Jahr 2013 hatte eine Kanzlei zehntausende User der Erotik-Plattform "RedTube" wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen abgemahnt. Wie sich vor Gericht herausstellte, waren die Vorwürfe völlig haltlos - aber schon die pikanten Inhalte der Webseite hatten zahlreiche Nutzer davon überzeugt, die Abmahnkosten schnell zu bezahlen.