E-Tretroller von Gehwegen verbannt
Die jüngste Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung dürfte Fahrern von Elektrotretrollern nicht gefallen.
Die vor wenigen Wochen vom Kabinett beschlossene Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung hat nach Kritik aus den Bundesländern eine wesentliche Änderung erfahren: Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat gestern bekannt gegeben, dass Elektro-Tretroller nun doch nicht auf Gehwegen zugelassen werden sollen – der ursprüngliche Verordnungsentwurf sah vor, das Fahren mit einer Geschwindigkeit von bis zu 12 km/h auf Gehwegen zu erlauben.
Die Entscheidung sei im Interesse der Sicherheit von Fußgängern gefallen, so Scheuer. Elektrokleinstfahrzeuge (EKF) wie E-Tretroller müssen demnach künftig auf die Straße oder Fahrradwege ausweichen – aktuell dürfen die meisten Modelle noch gar nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Am 17. Mai soll der Bundesrat die neuen Regelungen beschließen. In Frankreich wurde ebenfalls gerade beschlossen, sollen EKF ab September 2019 nicht mehr auf Gehwegen fahren dürfen.
Erhöhung des Mindestalters gefordert
„Der Gehweg ist zum Schutz der Fußgänger da und ich bin froh, dass das nun so bleibt“, erklärte Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR), der die Entscheidung des Bundesverkehrsministers begrüßte. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hatte dafür plädiert, Elektrokleinstfahrzeugen die Gehwegnutzung nicht zu gestatten. Zudem fordern beide Verbände weiterhin, das Mindestalter für das Fahren eines EKF von 12 auf 15 Jahre heraufzusetzen.