Wettbewerb an Ladesäulen wird untersucht

Viele Elektroauto-Fahrer haben sich schon über die Bedingungen an öffentlichen Ladestationen beschwert.
Wenig Transparenz, aber dafür hohe Preise? Die Beschwerden über die Konditionen an öffentlich zugänglichen Ladestationen häufen sich. In manchen Regionen wird der Markt zudem von wenigen Anbietern dominiert. Jetzt hat das Bundeskartellamt eine Untersuchung angekündigt.
Bis zum Jahr 2030 soll nach dem Willen der Bundesregierung in Deutschland eine flächendeckende Infrastruktur aus öffentlich zugängliche Lademöglichkeiten entstehen. Bisher unterliegt der Aufbau und Betrieb von Ladepunkten nicht der für Stromnetze eigentlich geltenden umfassenden Regulierung, weshalb jetzt das Kartellamt aktiv wird.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärt: „Wir wollen in dieser frühen Marktphase der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge strukturelle Wettbewerbsprobleme identifizieren, um einen Beitrag zu einem erfolgreichen Ausbau zu leisten.“ Ob Autofahrer auf Elektrofahrzeuge umsteigen, hänge maßgeblich von den Preisen und Zugangsbedingungen der öffentlichen Ladeinfrastruktur ab. „Der Markt ist natürlich noch im Entstehen. Aber uns erreichen schon jetzt vermehrt Beschwerden über die Preise und Konditionen an den Ladesäulen“, so Mundt weiter.
Einzelne Betreiber in der Kritik
Das Kartellamt erklärte, dass für die Gewährleistung eines funktionsfähigen Wettbewerbs neben einem diskriminierungsfreien Zugang zu geeigneten Standorten auch die konkreten Nutzungsbedingungen an den Ladestationen von ausschlaggebender Bedeutung seien. Auch die verschiedenen Vorgehensweisen der Städte und Kommunen bei der Auswahl und Bereitstellung geeigneter Standorte sollen Gegenstand der Untersuchung sein, da diese sich auf den Wettbewerb zwischen den Betreibern von Ladestationen auswirkten. Schließlich will das Bundeskartellamt auch die Rahmenbedingungen für den wettbewerblichen Aufbau von Elektroauto-Ladepunkten an den Bundesautobahnen genauer untersuchen.
Tatsächlich kam es bereits wegen intransparenter Preisstrukturen zu Abmahnungen gegen Ladenetz-Betreiber. So forderte bspw. die Verbraucherzentrale NRW vom Ladenetzbetreiber New Motion transparente Preisangaben an dessen Ladestationen – bisher verpflichtet die Shell-Tochter Kunden in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen dazu, die Ladepreise selbst zu recherchieren. Dabei verweist das Unternehmen auf Internetportale und Apps. Gleichzeitig will New Motion nicht dafür garantieren, dass die dort angezeigten Preise richtig, vollständig und zutreffend sind.