Neuwagen fällt vom Auto-Zug
Vier Jugendliche haben am Sonntagabend (29.6.2025) einen Neuwagen von einem abgestellten Autozug rollen lassen.
Der mit fabrikneuen Fahrzeugen beladener Autozug stand bereits seit mehreren Tagen auf einem Nebengleis am Bahnhof. Die Gruppe Jugendlicher kletterte auf den Zug, setzte sich in einen Mercedes und startete den Motor. Der Wagen setzte sich rückwärts in Bewegung, fiel aus etwa 1,5 Metern Höhe vom Waggon und kam etwa 15 Meter weiter im Gleisbett zum Stehen. Unklar ist, wie der Täter das Auto öffnen und starten konnte. Ein Lokführer bemerkte den beschädigten Wagen mit offener Fahrertür neben dem Zug und informierte die Polizei.
Zeugin identifiziert einen Tatverdächtigen
Noch am Abend sicherten Einsatzkräfte der Bundespolizei und der Polizei Diepholz Spuren am Tatort. Eine Zeugin meldete sich bei den Beamten und konnte einen der mutmaßlichen Beteiligten identifizieren. Ersten Ermittlungen zufolge handelt es sich um einen 15-jährigen Jugendlichen aus Diepholz. Der Jugendliche räumte im Beisein seiner Mutter ein, gemeinsam mit drei Freunden wiederholt auf den abgestellten Autozug geklettert zu sein, um dort Fotos von den Neuwagen zu machen. Am Sonntagabend habe er schließlich den Motor eines Fahrzeugs gestartet – mit den bekannten Folgen.
Die Polizei ermittelt nun gegen alle vier Beteiligten wegen Sachbeschädigung. Nach Einschätzung der Bundespolizei ist der Mercedes durch den Aufprall stark beschädigt worden. Der Unterboden brach, an Front und Heck entstanden ebenfalls Schäden, zudem ist mindestens ein Reifen defekt. Das Fahrzeug wird aller Voraussicht nach nicht mehr instand gesetzt werden können.
Schadenersatzforderungen wahrscheinlich
Auch wenn die Jugendlichen unverletzt blieben, dürfte das finanzielle Nachspiel erheblich ausfallen. Der betroffene Fahrzeughersteller bzw. das Transportunternehmen könnte Schadenersatzforderungen gegen die Verursacher stellen. In einem solchen Fall haften Minderjährige grundsätzlich nur eingeschränkt – im Zweifel müssen auch die Erziehungsberechtigten mit in die Verantwortung genommen werden, sofern eine Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen wird. Ob das hier zutrifft, bleibt Gegenstand der weiteren Ermittlungen.