Was Autofahrer wissen müssen
In den Sommermonaten gilt in Deutschland ein Lkw-Fahrverbot auf Autobahnen an den Wochenenden. Doch es gibt Ausnahmen – auch bei den Autobahnstrecken.
Von Samstag (5.7.2025) an gilt auf deutschen Autobahnen und ausgewählten Bundesstraßen wieder das Ferienfahrverbot für bestimmte Lkw. Bis einschließlich Sonntag, 31.8.2025, dürfen Lkw über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, Lkw mit Anhänger und Sattelzüge an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen zwischen 7:00 und 20:00 Uhr nicht fahren. Grundlage ist die Ferienreiseverordnung. Da der 1. Juli auf einen Dienstag fällt, greift die Regelung erstmals am ersten Ferienwochenende.
Unabhängig davon gilt weiterhin das bundesweite Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach § 30 StVO. In einzelnen Bundesländern wie Brandenburg und Nordrhein-Westfalen kommen ergänzende Sonderregelungen hinzu
Die Ausnahmen
Allein fahrende Sattelzugmaschinen, Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast höchstens 40 Prozent des zulässigen Gesamtgewichts beträgt, sowie Kraftfahrzeuge, deren Ladung zum Inventar gehört– etwa Ausstellungs- oder Filmfahrzeuge – dürfen trotz Ferienfahrverbot unterwegs sen. Gleiches gilt für selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher oder Bagger.
Außerdem sind bestimmte Verkehrsarten vom Ferienfahrverbot ausgenommen
- Verkehr Schiene/Straße vom Versender bis zum nächsten geeigneten Verladebahnhof oder vom Entladebahnhof zum Empfänger
- Kombinierter Verkehr Hafen/Straße innerhalb eines 150-km-Radius zwischen Belade- oder Entladestelle und Hafen
- Beförderung frischer Milch, Fleisch, Fisch sowie leicht verderblicher Obst- und Gemüsewaren
- Transport tierischer Nebenprodukte
- Einsatz von Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeugen bei Unfall oder Notfall
- Transport lebender Bienen
- Leerfahrten, die unmittelbar mit den vorgenannten Arten zusammenhängen
Auch sind nicht alle Autobahnen in der Ferienzeit für Lkw generell gesperrt. Auf welchen Autobahnen Lkw nicht fahren dürfen, zeigt die folgende Tabelle.
Neben dem Ferienfahrverbot an den Wochenenden zwischen Juli und August gibt es in Deutschland noch das Sonn- und Feiertagsverbot, das der §30 in der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt. Demnach dürfen an den folgenden Feiertagen keine Lkw auf Autobahnen fahren:
Weitere Detail-Ausnahmen gibt es für das Land Brandenburg sowie Nordrhein-Westfalen. Lkw-Fahrern bietet die Autobahn-App digitale Ausweichstrecken an. Die App gibt es kostenlos im Google Play Store und im Apple App-Store.
FAQ zum Ferien- und Feiertagsfahrverbot
Warum beginnt das Ferienfahrverbot erst am 5. Juli?
Der 1. Juli fällt 2025 auf einen Dienstag; laut Verordnung greift das Verbot nur an Wochenenden und Feiertagen.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Für das Fahren trotz Fahrverbot sieht der Bußgeldkatalog ein Regelfahrverbot von 120 Euro vor; Halter zahlen zusätzlich 570 Euro.
Gelten Ausnahmen für Baustellenversorgungen?
Ja. Transporte, die Baustellen mit dringend benötigtem Material beliefern, können per Ausnahmegenehmigung zugelassen werden.
Muss der Anhänger eines Pkw abgestellt werden?
Nein. Das Verbot betrifft nur Lkw über 7,5 t sowie Lkw mit Anhänger und Sattelzüge. Pkw mit Anhänger dürfen fahren.