Diese Irrtümer bringen Punkte in Flensburg

2. Standstreifen oder Seitenstreifen befahren: Wer ohne ausdrückliche Freigabe (z. B. durch Wechselverkehrszeichen oder Polizei) den Standstreifen befährt, zahlt zwischen 75 und 100 Euro, erhält 1 Punkt in Flensburg – und riskiert bei wiederholten Verstößen strengere Maßnahmen.
Viele Autofahrer nutzen den Standstreifen falsch – teils aus Unwissen. Wann das erlaubt ist, wann nicht, und warum das teuer oder gefährlich werden kann.
Der Standstreifen auf deutschen Autobahnen wirkt auf viele Autofahrer wie eine praktische Notlösung. Zum Beispiel, wenn der Motor stottert, die Lücke zum Einscheren fehlt, oder der Verkehr stockt und man mal eben zur nächsten Ausfahrt fahren will. Doch dieser "Plan B" ist in der Regel tabu. Wer sich auf Halbwissen oder Bauchgefühl verlässt, riskiert nicht nur Bußgelder und Punkte in Flensburg, sondern gefährdet im Ernstfall sogar Menschenleben. Höchste Zeit also, mit den größten Mythen rund um den Standstreifen aufzuräumen.
Rechtlich gilt: Der Seitenstreifen ist keine Ausweichspur, sondern eine Sicherheitszone. Laut § 2 Abs. 1 der StVO darf er nur genutzt werden, wenn das Befahren ausdrücklich erlaubt ist. Das gilt unter anderem bei einem technischen Defekt, einem medizinischen Notfall oder einem plötzlichen Reifenplatzer. Ein leerer Tank zählt nicht dazu.
Wer den Standstreifen trotzdem befährt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 55 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, kostet es schon 70 Euro und bei unerlaubtem Befahren mit einer Unfallfolge werden 100 Euro fällig. Wer den Standstreifen nutzt, um im Stau schneller voranzukommen, dem droht eine Geldstrafe von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.
So nutzt man den Seitenstreifen bei einer Panne richtig
Kommt es zu einer Panne, muss der Standstreifen so weit rechts wie möglich angefahren werden – mit eingeschaltetem Warnblinker. Das Auto ist sofort abzusichern: Warndreieck aufstellen (mindestens 150 Meter Abstand), Warnweste anziehen und das Fahrzeug zügig verlassen. Am sichersten ist das auf der Beifahrerseite. Passagiere sollten sich hinter der Leitplanke in Sicherheit bringen. Wer auf dem Standstreifen bleibt, um auf den Pannendienst zu warten, muss sich bewusst sein: Auch das birgt Gefahren, besonders bei Nacht oder Regen. Deshalb sollten Sie auch nicht im Auto sitzen bleiben.
Rechtslage vs. Alltagspraxis
Ähnlich heikel ist die weit verbreitete Meinung, den Seitenstreifen für ein paar Meter zu befahren, sei nicht so schlimm. Wer am Ende des Einfädelungsstreifens kurz weiterrollt, um etwas später gefahrlos auf die rechte Spur zu wechseln, begeht rein formal eine Ordnungswidrigkeit. Nur wenn ein entsprechendes Verkehrszeichen – etwa das Zeichen 223.1 – den Seitenstreifen freigibt, ist dessen Nutzung zulässig.
Trotz dieser klaren Rechtslage raten viele Polizeidienststellen im Sinne der Verkehrssicherheit zu einem pragmatischen Verhalten. Polizeihauptkommissar Manfred Schmidt von der Autobahnpolizei Ingolstadt formulierte es gegenüber Bayern 1 so: "Wenn es nicht gelingt, einen ordnungsgemäßen Spurwechsel durchzuführen, sollte der Fahrzeugführer so lange auf dem Standstreifen weiterfahren, bis er gefahrlos auf die Hauptfahrbahn wechseln kann." In der Realität müsse man "zur Gefahrenabwehr anders reagieren – weiterfahren und versuchen, einen gefahrlosen Spurwechsel durchzuführen."
Diese Praxisempfehlung mag aus Sicht der Sicherheit nachvollziehbar sein – sie hat jedoch keine gesetzliche Grundlage. Wer sich darauf beruft, bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone. Denn Paragraph 18 Absatz 8 der StVO verbietet das Befahren des Seitenstreifens ausdrücklich. Sicherheit und Gesetz stehen sich an dieser Stelle gegenüber.
Was viele vergessen: Auch bei der Bildung einer Rettungsgasse sollte der Standstreifen freigehalten werden. Nur in Ausnahmefällen, etwa auf Anweisung der Polizei oder wenn keine andere Möglichkeit zur Bildung der Rettungsgasse besteht, darf er kurzzeitig befahren werden.